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Erneute Auslegung des FNP 2020 - 2035 und Antworten auf die Stellungnahmen Mit Ausweisung der Benzäcker als Gewerbegebiet

Im Oktober 2021 lag der Entwurf des Flächennutzungsplans (FNP, Fortschreibung 2020 - 20235 des Gemeindeverwaltungsverbands Besigheim) aus, zu dem die BI Benzäcker erhalten! mobilisierte und zu Stellungnahme aufrief. Dokumentation 10/ 2021

Im Juli 2022 lief es dann mal nicht so rund beim Benzäcker-Zug: Der Besigheimer Gemeinderat wollte ein Wörtchen bei der Gewerbeaufteilung in Richtung kleine örtliche Betriebe mitreden und verweigerte die erneute Auslegung des FNPs mit den Änderungen seit Oktober 2021. Mit dem kleinen Eklat eine kurze Verschnaufpause für die BI, im September nahm die Verwaltung wieder fahrt auf.

Am 19.9.2022 traf sich der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Besigheim in der Stadthalle Alte Kelter Besigheim zur Abstimmung über die erneute Auslegung mit den Änderungen im Flächennutzungsplan die bei der Überarbeitung des Entwurfs 21 eingeflossen waren. Die BI Benzäcker erhalten! zeigte Präsenz mit einer Aufstellung der Hektar auf Plakaten, mit deren Hilfe der wahnsinnige geplante zusätzliche Flächenfraß in den einzelnen Gemeinden des GVV wahrnehmbar gemacht werden sollte. Insgesamt sollen noch einmal ca. 100 ha = 1 Quadrat-Kilometer(!) Ackerflächen, Weingärten, Stückle, Streuobstwieden bebaut bzw. anderweitig genutzt werden dürfen!

  • Selbst in Gemmrigheim, wo durch die Bebauung des ehemaligen Papierfabrik-Geländes so viel neuer Wohn- und Gewerberaum entstanden ist, sind noch weitere 7 ha für Wohnbau und an die 4 ha für Gewerbe vorgesehen, plus ein kleineres Mischgebiet.
  • In Besigheim sollen über 14,8 ha neu für Wohnen und 5,6 für Gewerbe erschlossen werden, in Ottmarsheim nochmal 6 ha zusätzlich für Wohnen.
  • Löchgau ist mit knapp 20 ha dabei.
  • Die anderen Gemeinden (Hessigheim, Freudental, Walheim und Mundelsheim) sind da etwas bescheidener, - wenn man von den "BenzÄCKERn" mal absieht.

Stellungnahmen

Stellungnahme Sabine Kumkar, 9.11.2022

... Alle Böden, die bisher nicht zugebaut sind und noch landwirtschaftlich genutzt werden (oder dafür potentiell nutzbar sind), bedürfen des absoluten Schutzes und dürfen auf keinen Fall dieser Funktionen beraubt werden! Sie müssen auch weiterhin für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen, für unsere Ernährung, für den Erhalt der Artenvielfalt und den Schutz des Klimas etc. zur Verfügung stehen. Es muss vor diesem Hintergrund sogar alles daran gesetzt werden, den Zustand der im Moment (noch) nicht ganz so hochwertigen Böden stetig zu verbessern, da wegen der schon viel zu vielen verloren gegangenen Flächen gute Böden um so wichtiger sind! ...

Stellungnahme Matthias Böhringer, 9.11.2022

... die im Flächennutzungsplan dargestellte Planung bleibt auch mit den Änderungen anachronistisch. Sie handelt weiterhin der fast 30 Jahre alten Agenda 21 sowie den Strategien auf Landes- und Bundesebene für Flächen- und Klimaschutz und Biodiversität zuwider. Agenda 21 und die Rio-Erklärung von 1992, sind längst in die Gesetze zur Bauleitplanung, Raumordnung und Naturschutz eingeflossenen. In der falschen und selbstgefälligen Baden-Württembergischen Praxis meint man aber, in der Abstraktion der Allgemeinheit des Gebots zum Flächenschutz ein geringeres Gewicht gegenüber den konkreten regionalen Belangen zu sehen. Das ist falsch und des gilt die Rechtsverbindlichkeit des Flächenschutzes im Lichte der gewachsenen Bedeutung. ...

Verriss der Antworten auf Stellungnahmen in Abwägungstabelle

Verband Region Stuttgart: Interessant, der Regionalverband hatte selber Bedenken
Verband Region Stuttgart: Interessant, der Regionalverband hatte selber Bedenken
Regierungspräsidium Stuttgart (RPS): Landwirtschaft kommt besondere Beudtung zu, mit Verweis auf Landesentwicklungplan (LEP)
RPS: RPS betont Gebot Eindämmmung der bisherigen Entwicklung bei der Flächenverbrauch auf Kosten landwirtschaftlicher Fläche, insbesondere guter Ackerblöden. (Anmerkung: Wenn es im Umfeld der Städte nichts gibt, muss man es eben sein lassen)
RPS:Das RP betont die Bedeutung der Landwirtschaft für die Erzeugung regionaler Produkte und Gestaltung der Flur im positiven Sinn.
RPS: Die Abteilung 5 im RP Stuttgart versagt eine Unterstützung des Bodenverbrauchs. Gerade auch wegen der Inanspruchnahme weiterer hochwertiger Böden. Antwort ist das Standardblabla mit Zielkonflikten und dass es leider keine Möglichkeit zur Innenentwicklung gebe.
Landratsamt Ludwigsburg: Starkregenrisikomanagementkonzept muss erstellt werden.
Das Landratsamt (LRA) moniert, die Reduktion der Flächenversiegelung wird von Neuplanung für interkommunales Gewerbe Benzäcker 20,1 ha kompensiert. Wieder hochleistungsfähige Böden vernichtet. Schutzgut Boden nicht Rechnung getragen. In seiner Antwort geht der Regionalverband nicht auf Bodenzerstörung durch Gewerbe ein. Die Leier von Nachfrage für Wohnraum wird gedreht. Dabei wird ja gerade durch Ausbau Gewerbe die Wohnraumnot provoziert. Nebelkerze gezündet, man bemühe sich Ausgleichsmaßnahme nicht auf hochwertigen Flächen durchzuführen. Aber bei Griff nach Äckern für Industrie, Gewerbe und Wohnen ist man schnell.
LNV: „Defizit“ einfach gesetzt ohne Frage nach Warum (Regionalplanung mit Clusterbilderung), Alternativensuche. „Wandelfläche“ Streuobst? Werden dann die Pflegearbeiten beobachtet? Wie kann eine bereits vorhandene Fläche, bislang völlig ohne Eingriffe zum „Ausgleich“ beitragen? Es findet keine Mehrung von Streuobstwiesen statt für die ein Ausgleich angerechnet werden könnte. Ablenkung mit Flächensparen beim Ausgleich durch Vermeidung Maßnahmen auf Landwirtschaftlichen Flächen. Der große Eingriff durch Gewerbe soll doch stattfinden!!
LNV: Die Antwort ein Beispiel zur Methode "FNP legt Umfang + Detaillierungsgrad fest, inwieweit Belange ermittelt und beachtet werden". Hier Verweis auf BPlan zur Verkehrsuntersuchung Das BPlan-Verfahren wird dann aber wieder auf den FNP verweisen, dass dort die Fläche ja ausgewiesen sei. Kein Eingehen auf Anforderungen der Zeit
Wer macht denn den Regionalplan? --> Der Regionalverband mit den Gemeinden. Wieso verhindert eine Ausweisung im Regionalplan "für regionalbedeutsame Infrastrukturvorhaben" die Nutzung als Gewerbegebiet, nicht aber der ebenso im Regionalplan ausgewiesene Grünzug auf den Benzäckern? Bei der Beschneidung des Grünzugs im Regionalplan war man locker drauf. §1a Abs. 2 BauGB wird unzureichend beachtet.
??? ERST schreibt die Verwaltung: Aufgrund der Ausweisung als „Standort für regionalbedeutsame Infrastrukturvorhaben“ im Regionalplan sowie des bestehenden Betriebs der Kraftwerksanlage ist die Ausweisung einer Gewerbefläche auf dem Gelände der ENBW in Walheim nicht möglich. DANN: Aufgrund der Lage innerhalb des regionalen Grünzuges ist die Änderung des Regionalplans erforderlich. Ein entsprechendes Verfahren läuft bereit. Im Rahmen dieses Verfahrens ist eine Alternativenprüfung durchzuführen Die Änderung/ Nicht-Änderung des Regionalplans ist mögllich wann es gefällt oder nicht.
LNV: Völlig vom Wachstumwahn verblendete Antwort zur Stellungnahme des LNV Auf Zuzug und Wohnungsdruck infolge Abwerbung aus anderen Regionen wegen Fachkräftemangel wird mit Wohnbauflächenbedarfsermittlung, also Bau, Bau, Bau geantwortet. Statt Standorte auch strukturschwachen Gebieten zu überlassen, Problem weiterer Flächenfraß für Siedlung wird nicht gesehen.
zu Verkehrs- und Tarifverbund Region Stuttgart: Planung ohne Orientierung an ÖPNV-Linien. Als ob Extra-Schleifen einfach so wirtschaftlich gefahren werden können
zu BUND.BV Stromberg-Neckartal: Siehe Kommentierung Kritik Bürger 74 und LNV bzgl "Detaillierungsgrad im FNP festgelegt/ detaillierte Behandlung im BPLAN" Als ob da was ausgeglichen werden könnte, wenn eine bedeutende Fläche verengt wird. Im Landschaftsplan: Kennzeichnung Bereich mittlerer Bedeutung Artenschutzprojekt Offenlandbrüter
Auch eine Untersuchung der Dimensionierung Niederschlag wird vertagt! Der BUND drängt aber auf Klärung im FNP, damit keine weitere Planung in dem Bereich stattfindet!
BUND: Klimaschutz und Biodiversität gehen in Zielabwägung unter
Kleingeredet mit Relativierung ??? Da geht also immer noch mehr ???
BUND: lebenswertes Umfeld, inakzeptabler Flächenfraß unterliegen im Zielkonflikt
Naturfreunde Württemberg: ! Vorbelastung nicht berücksichtigt. Wieviel Hektar Flächenfraß können denn noch "relativiert" werden? Auch die Ausstrahlung der Gebiete auf die Umgebung wird ausgeblendet.
zu Naturfreunde BW: Zunächst müssen Werkzeuge der 100 Werkzeuge aus dem Buch "Verbietet das Bauen" angewandt werden. Zudem nicht mehr mit immer neuen Gewerbeflächen Wohnraumdruck provozieren. Die Region Stuttgart kann auch abgeben gemäß Raumordnungsgesetz.
zu Naturfreunde BW: Auf Kritik, Erreichbarkeit nur mit LKW kommt Antwort Erreichbarkeit für LKW gut. Bus ist ungleich Bahn!
zu Naturfreunde BW: Welche Erkenntnis folgt aus der Kenntnisnahme zum Widerspruch des Vorhabens gegenüber dem BVG-Urteil 29.4.21?
zu Naturfreunde BW: Problem Grünzug will die Verwaltung dadurch beheben, dass der Grünzug aufgehoben wird. Häh?!
Bürger 65: Auf Einwände zu Klima, Landeszielen, Landschaft mit wertvollen Böden für die Landwirtschaft wird nicht eingegangen!! Ewiges Wiederholen der Leier, in der Region keine Flächen für emissionsträchtiges Gewerbe + Strukturwandel. –> Es braucht Bundesweit orientierte Raumplanung, nicht alles in B-W raffen! Dazu die Hinweise der BI zur Nutzung im Bestand. Nicht-Bauen ist Klimaschutz. Die Verwaltung stellt Bürger 65 als dumm da und Antwort mit Kritik am neuen Gewerbegebiet Benzäcker, dass auf Mundelsheimer Gemarkung in Nähe A81 ein 20,1 ha großes interkommunales Gewerbegebiet ausgewiesen werden soll. Wegen des störenden Grünzug werde der Regionalplan geändert um eingreifen zu können. Quatsch Kompensation!! In dem zu ändernden Teilbereich Ottmarsheimer Höhe sind JETZT noch Felder. Daher wird selbst bei Änderung Gewerbe in Grünzug NICHTS kompensiert, da keine weiteren Felder/ Wiesen geschaffen werden!!
Bürger 65: Putzige Reaktion der Verwaltung auf Wirkungen Erhitzungen, Starkregen und Klimakiller Beton. Photovoltaikanlagen und Dach-, Fassadenbegrünung sollen für CO2-Neutralität im Betrieb sorgen. Der Klimaschaden ereignet sich schon beim Bau!! Bus ist nicht mit einer Bahnverbindung in Tallage vergleichbar! Sollen Wildkatze und Mensch dann in der inneren Streuobstwiese als Ersatz für den zerschnittenen Wildkatzenkorridor und das verbaute Landschaftsbild wandeln?? Die Streuobstwiese ist KEIN Ausgleich zur Flächenversiegelung, da es sie BEREITS GIBT, ganze ohne Versiegelung!!
Bürger 69: Die von Bürger 69 eingebrachten Ziele zu Klima und Flächenverbrauch werden einmal mehr von der Verwaltung gegen Wohnraum ausgespielt und abgewogen. Das ist nicht angebracht. Der Rahmen wird durch begrenztes CO2-Budget und Stopp des des Flächenfraßes gesetzt. Bundesweit orientierte Raumplanung, Nutzung Leerstände, Sanierung sind die einzigen Optionen zur Bedienung von Bedarf Die Erweiterung der Bodenschutzklausel 1998/ 2004 zur Fassung von §1a Abs 2 hat dem Flächenschutz im Kontext der nationalen und internationalen Ziele ein dermaßen höheres Gewicht verliehen, dass eine Außenentwicklung selbst dann versagt werden kann, wenn eine Innentwicklung nicht möglich ist. Die Einwendung stellt ja dar, ob nicht mit wirtschaftspolitisch anderen Entscheidungen Wohndruck genommen werden kann (= bundsweit orientierte Raum- planung)
Bürger 69: Was ist wirklich innovativ und „Zukunft“? Umwandlung von Boden wie immer?
zu Bürger 71 (16 Jahre): BlaBla-Anwort mit Textbausteinen. Jugendliche (16a) wir nicht ernst genommen. Wie sollen wir leben?
Bürger 73: Auf Unwetterkatastrophe, angezweifelter Klimaneutralität und wesentliche CO2 Emissionen bereits bei Bau das übliche BlaBla und goldige Entgegnung Photovoltaik und Dachbegrünung
zu Bürger 74: Standardtextbausteine „Defizit baureife Fläche“ , Nachfrage hoch für Wohnraum. Gerade durch Ausbau Gewerbe wird die Wohnraumnot provoziert. Kein Abgeben, immer noch mehr raffen Es wird Antwort gebracht, welche die Kritik an der Gier nach immer mehr ausblendet. Übliches ausweichen auf mangelnde Nachverdichtungspotentiale. Ablenkung von „Landwirtschaftsflächen Sparen“ durch Ausgleich auf nicht hochwertigen Flächen. Der Arbeitskräftemangel, Schutz Streuobstwiesen, UN-Ziele, Ignoranz Schutzgüter, Flächensparziel Landesregierung interessieren nicht.
Bürger 74: Wohnbauflächenbedarf ist Teil sich selbst erfüllende Prophezeiung, Region Stuttgart kriegt den Hals nicht voll mit Gewerbe, ignorant zu 17 Nachhaltigkeitszielen. Die Antwort lenkt ab mit BlaBla Innen- vor Außenentwicklung, Ausgleichsmaßnahmen nicht auf hochwertigen Feldern.
zu Bürger 74: Keine Antwort zum Verstoß gegen Raumordnungsgesetz
zu Bürger 74: Flächenfraß als Fördermaßnahme zur Transformation, Klimaschutzmaßname und Garant für Streuobstoase. ?? Streuobstwiese als Ökologischer Ausgleich für Flächenversiegelung?? Die Wiese gibt es bereits!!! Ganz ohne Versiegelung!! Wo in der "Klimaneutralität" wird der Klimaschaden durch Beton und Bodenzerstörung bilanziert?
BVG-Urteil wird ignoriert
Auf die Kritik am Umgang mit besten Böden und Verfolgung Wachstumswahn wir nicht eingegangen. Das hochstilisierte Defizit baureifer Flächen wird überalles gesetzt, ständig wiederholte Textbausteine zum erschlagen von Argumenten. Kein Gedanke an abgeben. Dem Eingriff wird positive Absicht für Strukturwandel übergestülpt
zu Bürger 74: Ablenkung vom eigentlichen Eingriff mit „Bemühung Ausgleichsmaßnahmen nicht auf hochwertigen landwitschaftlichen Flächen durchzuführen“
zu Bürger 74: Immer wieder auch gerne ein beliebtes Argument: Erst mit Baugebiet käme Starkregenrisikomamagement
Blabla zu Zielkonflikten als Antwort auf Artikel 20a GG zum verfassungsgemäßen Handeln (Lebensgrundlagen für künftige Generationen). Und wieso meint man die Verwaltung, einem den Zielkonflikt erklären zu müssen? Sie soll im Sinne Art 20a GG handeln!
zu Bürger 74: Wo schon zerschnitten ist, kann noch mehr zerschnitten und zerstört werden? Das Empfinden der Bürger zur Wertigkeit zählt nicht.
zu Bürger 74: Selbstverständlich sind die Flächen als Teil des Grünzugs potentielle Biotopverbundflächen!! Eine formelle Änderung durch den Regionalplan ändert an der Tatsache Grünzug nichts! Flächen die der Bebauung geopfert werden entfallen als Biotopverbundsfläche!
Hier will die Verwaltung die Methode "Vertagen Untersuchung auf BPlan" anwenden. Methode: FNP legt Umfang + Detaillierungsgrad fest inwieweit Belange ermittelt und beachtet werden. Hier Verweis auf BPlan zur Untersuchung Betroffenheit geschützte Arten. Das BPlan-Verfahren wird dann aber wieder auf den FNP verweisen, dass dort die Fläche ja ausgewiesen sei. Das Gebiet wird dann im BPlan-Verfahren nicht wegen Offenlandbrüter in Frage gestellt, obwohl der FNP unverbindlich ist.
zu Bürger 74: Die tatsächliche Nutzung der Landwirtschaftswege als Rad- und Wanderweg wird negiert. ??? Weil die Grenzziehung des Gebiets innerhalb des Wegeumlaufs ist und daher die Wege direkt daneben außerhalb liegen??. Geschickt gemacht.
Dummverkaufen von Bürger 74?: Die Leistungsfähigkeit Autobahn wird nicht in Frage gestellt, obwohl der Verkehrsbericht zum FNP gerade dazu eine Untersuchung fordert, wie Bürger 74 einbringt.
Bürger 74 verweist auf den Erneuerungsvertrag (EV) der Landesregierung (= neuer Koalitionsvertrag) mit Ausrichtung an Eisenbahninfrastruktur: Wenn die dumme Antwort der Verwaltung interpretiert wird, ist dann die Bushaltestelle = Eisenbahninfrastruktur und Entwicklungsachse? Kommt die LKW-Fracht in den Bus?
zu Bürger 74: Auf "Übergangszeit" wird nicht eingegangen. Selbst wenn die Flächen dann länger als "Übergang" für Gewerbe genutzt wird, rechtfertigt eine Knappheit im "Übergang" nicht den Umwandlung der Flächen. Dann muss eben auf andere Regionen ausgewichen werden, wo es Industriebrachen gibt. Natürlich kommt noch das Bla-Bla Argument CO2-neutral dazu.
zu Bürger 74: Null Verständnis Erfordernis andere Regionalpolitik --> Standorte anderswo zu den Leuten hinbringen, statt abwerben. Zuzug der ja mit der kozentration von Gewerbe proviziert wird, wird hingenommen. Die Reaktion mit altbackenem Rezept "Wohnbauflächenermittlung" führt zu noch mehr unerwünschten Flächenfraß.

Kommentierung an die Bürgermeister

Bürgermeister Seitz (Mundelsheim) und Bühler (Besigheim) wurden von den unmöglichen Antworten der Verwaltung in Kenntnis gesetzt. Im Anhang war die Stellungnahme von M. Böhringer (siehe oben)

27.11.2022:
An:     boris.seitz@mundelsheim.de, stadtverwaltung@besigheim.de
Sehr geehrte Bürgermeister Seitz und Bühler,

Sehr geehrte Gemeinderäte von Besigheim,

wie funktioniert es, dass entgegen der Landes- und nationalen Ziele, 30-Jahre alten Verpflichtungen zur Rio 1992 und Agenda 21, entgegen dem gestärkten Flächenschutz im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz ein derartiger Flächennutzungsplan vorangetrieben werden kann? Eben wie immer, wie immer mit den Mechanismen, die uns in die Misere vom Klima und Grenzen der Belastbarkeit der Ökosysteme gebracht haben.

Mit einer gehörigen Portion Ignoranz und Widersprüche. Anbei dazu mein Verriss der Antworten der Planer / der Verwaltung auf die Stellungnahmen in der Abwägungstabelle in meiner neuen Stellungnahme zum geänderten FNP

ein Beispiel: Die Verwaltung bringt es auf ein und derselben fertig zu behaupten, dass die Fläche der ENBW vor Walheim statt der Klärschlammverwertungsanlage nicht für Gewerbe ausgewiesen werde könne, da sie im Regionalplan als "Standort für regionalbedeutsame Infrastrukturvorhaben" ausgewiesen sei. Im gleichen Atemzug ein paar Zeilen weiter kann dann aber der ebenso im Regionalplan ausgewiesene Grünzug auf den Benzäckern für das Wunschprojekt Gewerbegebiet Benzäcker geändert werden. Wieso verhindert eine Ausweisung im Regionalplan "für regionalbedeutsame Infrastrukturvorhaben" die Nutzung als Gewerbegebiet, nicht aber der ebenso im Regionalplan ausgewiesene Grünzug auf den Benzäckern?

Und wie kann es sein, dass im "Zielkonflikt" die Landwirtschaft und Schutzgüter beständig den Kürzeren ziehen? Das Landratsamt schrieb auf Seite 101 völlig richtig "Dem Schutzgut Boden wird in der Gesamtplanung nicht ausreichend Rechung getragen".

Dass die Wohnraumnot gerade mit der ständigen Ausdehnung von Gewerbe proviziert wird, wird nicht gesehen. Die Region kann auch mal abgeben, statt als noch mehr an sich zu raffen.

Quatsch von herausragender Qualität ist die Verwendung Streuobstwiese in den Benzäckern als Kompensationsmaßnahme. Die Streuobstwiese ist bereits da! und besteht ohne Gewerbegebiet.

Wie in allen derzeitigen Bauleitplanungen im LÄND, wird das Klimaurteil des BVG vom 29.4.2021 trotz Einwand ignoriert. Die Verwaltung hat den Schuss noch nicht gehört. (Ein Gewerbegebiet als Klima- und Ökosegen mit Klimaneutralität zu verkaufen ist Unfug!)

einiges mehr zerrissener Unsinn im Anhang.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Böhringer