Erneute Auslegung des FNP 2020 - 2035 und Antworten auf die Stellungnahmen Mit Ausweisung der Benzäcker als Gewerbegebiet
Im Oktober 2021 lag der Entwurf des Flächennutzungsplans (FNP, Fortschreibung 2020 - 20235 des Gemeindeverwaltungsverbands Besigheim) aus, zu dem die BI Benzäcker erhalten! mobilisierte und zu Stellungnahme aufrief. Dokumentation 10/ 2021
Im Juli 2022 lief es dann mal nicht so rund beim Benzäcker-Zug: Der Besigheimer Gemeinderat wollte ein Wörtchen bei der Gewerbeaufteilung in Richtung kleine örtliche Betriebe mitreden und verweigerte die erneute Auslegung des FNPs mit den Änderungen seit Oktober 2021. Mit dem kleinen Eklat eine kurze Verschnaufpause für die BI, im September nahm die Verwaltung wieder fahrt auf.
Am 19.9.2022 traf sich der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Besigheim in der Stadthalle Alte Kelter Besigheim zur Abstimmung über die erneute Auslegung mit den Änderungen im Flächennutzungsplan die bei der Überarbeitung des Entwurfs 21 eingeflossen waren. Die BI Benzäcker erhalten! zeigte Präsenz mit einer Aufstellung der Hektar auf Plakaten, mit deren Hilfe der wahnsinnige geplante zusätzliche Flächenfraß in den einzelnen Gemeinden des GVV wahrnehmbar gemacht werden sollte. Insgesamt sollen noch einmal ca. 100 ha = 1 Quadrat-Kilometer(!) Ackerflächen, Weingärten, Stückle, Streuobstwieden bebaut bzw. anderweitig genutzt werden dürfen!
- Selbst in Gemmrigheim, wo durch die Bebauung des ehemaligen Papierfabrik-Geländes so viel neuer Wohn- und Gewerberaum entstanden ist, sind noch weitere 7 ha für Wohnbau und an die 4 ha für Gewerbe vorgesehen, plus ein kleineres Mischgebiet.
- In Besigheim sollen über 14,8 ha neu für Wohnen und 5,6 für Gewerbe erschlossen werden, in Ottmarsheim nochmal 6 ha zusätzlich für Wohnen.
- Löchgau ist mit knapp 20 ha dabei.
- Die anderen Gemeinden (Hessigheim, Freudental, Walheim und Mundelsheim) sind da etwas bescheidener, - wenn man von den "BenzÄCKERn" mal absieht.
Stellungnahmen
Stellungnahme Sabine Kumkar, 9.11.2022
... Alle Böden, die bisher nicht zugebaut sind und noch landwirtschaftlich genutzt werden (oder dafür potentiell nutzbar sind), bedürfen des absoluten Schutzes und dürfen auf keinen Fall dieser Funktionen beraubt werden! Sie müssen auch weiterhin für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen, für unsere Ernährung, für den Erhalt der Artenvielfalt und den Schutz des Klimas etc. zur Verfügung stehen. Es muss vor diesem Hintergrund sogar alles daran gesetzt werden, den Zustand der im Moment (noch) nicht ganz so hochwertigen Böden stetig zu verbessern, da wegen der schon viel zu vielen verloren gegangenen Flächen gute Böden um so wichtiger sind! ...
Stellungnahme Matthias Böhringer, 9.11.2022
... die im Flächennutzungsplan dargestellte Planung bleibt auch mit den Änderungen anachronistisch. Sie handelt weiterhin der fast 30 Jahre alten Agenda 21 sowie den Strategien auf Landes- und Bundesebene für Flächen- und Klimaschutz und Biodiversität zuwider. Agenda 21 und die Rio-Erklärung von 1992, sind längst in die Gesetze zur Bauleitplanung, Raumordnung und Naturschutz eingeflossenen. In der falschen und selbstgefälligen Baden-Württembergischen Praxis meint man aber, in der Abstraktion der Allgemeinheit des Gebots zum Flächenschutz ein geringeres Gewicht gegenüber den konkreten regionalen Belangen zu sehen. Das ist falsch und des gilt die Rechtsverbindlichkeit des Flächenschutzes im Lichte der gewachsenen Bedeutung. ...
Verriss der Antworten auf Stellungnahmen in Abwägungstabelle
Kommentierung an die Bürgermeister
Bürgermeister Seitz (Mundelsheim) und Bühler (Besigheim) wurden von den unmöglichen Antworten der Verwaltung in Kenntnis gesetzt. Im Anhang war die Stellungnahme von M. Böhringer (siehe oben)
27.11.2022:
An: boris.seitz@mundelsheim.de, stadtverwaltung@besigheim.de
Sehr geehrte Bürgermeister Seitz und Bühler,
Sehr geehrte Gemeinderäte von Besigheim,
wie funktioniert es, dass entgegen der Landes- und nationalen Ziele, 30-Jahre alten Verpflichtungen zur Rio 1992 und Agenda 21, entgegen dem gestärkten Flächenschutz im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz ein derartiger Flächennutzungsplan vorangetrieben werden kann? Eben wie immer, wie immer mit den Mechanismen, die uns in die Misere vom Klima und Grenzen der Belastbarkeit der Ökosysteme gebracht haben.
Mit einer gehörigen Portion Ignoranz und Widersprüche. Anbei dazu mein Verriss der Antworten der Planer / der Verwaltung auf die Stellungnahmen in der Abwägungstabelle in meiner neuen Stellungnahme zum geänderten FNP
ein Beispiel: Die Verwaltung bringt es auf ein und derselben fertig zu behaupten, dass die Fläche der ENBW vor Walheim statt der Klärschlammverwertungsanlage nicht für Gewerbe ausgewiesen werde könne, da sie im Regionalplan als "Standort für regionalbedeutsame Infrastrukturvorhaben" ausgewiesen sei. Im gleichen Atemzug ein paar Zeilen weiter kann dann aber der ebenso im Regionalplan ausgewiesene Grünzug auf den Benzäckern für das Wunschprojekt Gewerbegebiet Benzäcker geändert werden. Wieso verhindert eine Ausweisung im Regionalplan "für regionalbedeutsame Infrastrukturvorhaben" die Nutzung als Gewerbegebiet, nicht aber der ebenso im Regionalplan ausgewiesene Grünzug auf den Benzäckern?
Und wie kann es sein, dass im "Zielkonflikt" die Landwirtschaft und Schutzgüter beständig den Kürzeren ziehen? Das Landratsamt schrieb auf Seite 101 völlig richtig "Dem Schutzgut Boden wird in der Gesamtplanung nicht ausreichend Rechung getragen".
Dass die Wohnraumnot gerade mit der ständigen Ausdehnung von Gewerbe proviziert wird, wird nicht gesehen. Die Region kann auch mal abgeben, statt als noch mehr an sich zu raffen.
Quatsch von herausragender Qualität ist die Verwendung Streuobstwiese in den Benzäckern als Kompensationsmaßnahme. Die Streuobstwiese ist bereits da! und besteht ohne Gewerbegebiet.
Wie in allen derzeitigen Bauleitplanungen im LÄND, wird das Klimaurteil des BVG vom 29.4.2021 trotz Einwand ignoriert. Die Verwaltung hat den Schuss noch nicht gehört. (Ein Gewerbegebiet als Klima- und Ökosegen mit Klimaneutralität zu verkaufen ist Unfug!)
einiges mehr zerrissener Unsinn im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Böhringer