Genug ist genug – Benzäcker erhalten! Argumente für Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan bis 1. Okt 21
Bis zum 1. Oktober 2021 konnten Stellungnahmen zu den Planungen für ein neues Gewerbegebiet bei Mundelsheim eingereicht werden – aber auch zum gesamten Flächennutzungsplan des GVV Besigheim!
Was ist geplant?
Mitten in einem „regionalen Grünzug“ sollen 20 Hektar hochwertiger Ackerboden für den Strukturwandel beispielsweise in der Automobilindustrie geopfert werden. Ohne neue Gewerbeflächen ließe sich der Transformationsprozess hin zu alternativen Antriebsformen nicht bewerkstelligen, argumentiert der Verband Region Stuttgart. Der Platz auf den bestehenden Standorten reiche nicht aus, um neue Produktionshallen zu errichten.
Doch ist das wirklich so? Und können wir es uns in Zeiten immer massiverer Klimaschäden und Unwetterkatastrophen wie unlängst in der Eifel tatsächlich noch leisten, wertvolle Böden zu versiegeln und eine Politik des „Immer weiter so“ zu betreiben? Wir meinen „Nein“!
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinemUrteil vom 29. April 2021
erklärt, dass die großen Herausforderungen des Klimawandels nicht den nachfolgenden Generationen überlassen werden dürfen. Dass es Zeit zum Handeln ist, untermauert auch der aktuelle Bericht des Weltklimarates der UN (Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger und ganzer Bericht (beides engl.), Hauptaussagen (dt.), Informationen der Arbeitsgruppe I (WG I) zum Sechsten IPCC-Sachstandsbericht (AR6) über „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ vom 9.8.21 , ZDF Heute Journal 9.8.21 "Planet in Lebensgefahr", Klimakarten 2021), in dem festgestellt wird, dass der Klimawandel sich beschleunigt und die Auswirkungen in Form von extremen Wetterlagen (z.B. Hitzewellen, Überschwemmungen) zunehmen. Wirksamer Klimaschutz muss jetzt konkret werden! Gleichzeitig hat sich die neue Landesregierung die Eindämmung des Flächenverbrauchs auf die Fahnen geschrieben. Lässt sich das mit einem neuen Gewerbegebiet in einer ohnehin stark zersiedelten und mit massiven Verkehrsproblemen belasteten Region in Einklang bringen? Für uns nicht.
Gemeinsamer Aufruf
von attac Ludwigsburg-Besigheim, Zukunftswerkstatt Besigheim, BUND Stromberg-Neckartal, Nabu Hessigheim und Naturfreunde Bezirk Ludwigsburg:
Noch bis zum 1. Oktober liegt der aktuelle Entwurf des Flächennutzungsplans für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme in den Rathäusern der Region aus. Alle, auch Kinder und Jugendliche, können bis zu diesem Termin schriftliche oder mündliche Stellungnahmen dort abgeben.
In einem Flyer haben wir viele verschiedene Argumente zusammen gestellt, die unserer Ansicht nach gegen eine weitere Versiegelung von Flächen in unserer Region im Allgemeinen und im Gewann „Benzäcker“ im Besonderen sprechen. Diese Sammlung können Sie für Ihre Stellungnahme nutzen, am besten in Ihren eigenen Worten formulieren und natürlich gerne ergänzen. Je konkreter Sie dabei werden, desto besser. Alle eingereichten Stellungnahmen müssen von den zuständigen Stellen anschließend auch beantwortet werden.
Den Flyer finden Sie an verschiedenen Plätzen im Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes. Sie können ihn aber auch hier herunterladen:
Flyer GENUG IST GENUG - BENZÄCKER ERHALTEN!
Hinweis: Die darin teilweise kurzgefassten Argumente werden weiter unten noch detaillierter ausgeführt.
Ihre Stellungnahmen und Anmerkungen zum aktuell ausliegenden Entwurf des Flächennutzungsplanes (FNP) können Sie bis einschließlich Freitag 1. Oktober einreichen:
- beim Rathaus Besigheim als Sitz des GVV,
- sowie bei den Rathäusern Freudental, Gemmrigheim, Hessigheim, Löchgau, Mundelsheim und Walheim, siehe:
https://www.besigheim.de/start/buerger-service/flaechennutzungsplan+2020-2035.html
Die relevanten Planungsunterlagen liegen in den Rathäusern zur Einsicht aus. Im Netz sind sie zu finden unter:
https://www.besigheim.de/start/buerger-service/oeffentliche+auslegung+des+entwurfs.html
Ein ergänzender Vorschlag:
Der Flächennutzungplan betrifft alle Gemeinden im Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Besigheim. Daher halten wir es für äußerst sinnvoll, auch die Pläne der jeweiligen eigenen Kommune kritisch zu betrachten und dazu ebenfalls Anmerkungen einzureichen. Denn auch dort finden sich etliche bedenkenswerte und auch bedenkliche Vorhaben, die der entsprechenden Würdigung bedürfen …
Zum Schluss:
Allen an der Zusammenstellung dieser Informationen beteiligten Organisationen ist klar, dass die Einreichung von Stellungnahmen im Rahmen der üblichen Bürgerbeteiligung nur ein Baustein ist, um das Projekt zu verhindern und neue Perspektiven hin zu einer ökologisch-sozialen Transformation unserer Gesellschaft zu schaffen. Dazu braucht es weitere Diskussionen, Aktionsformen und -formate!
Wenn Sie auf dem laufenden bleiben oder mitmachen wollen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an: info@zwbes.de
Unsere Argumente ausführlicher dargestellt:
FNP Benzäcker - Argumente für Stellungnahmen
Flächenverbrauch
Im Erneuerungsvertrag (EV) der Landesregierung (= neuer Koalitionsvertrag) steht auf S. 138:
„… Eindämmung des Flächenverbrauchs (ambitioniertes Ziel: max. 2,5 Hektar pro Tag; bis 2035 Netto-Null)“.
So sieht es stattdessen aus: Im Jahr 2020 betrug der Flächen“verbrauch“ in Baden-Württemberg 5,4 Hektar/Tag, 12,5 % mehr als 2019: 4,8 Hektar/Tag!!! (Statistisches Landesamt, s. LKZ vom 13.8.2021)
Wir müssen jeden Quadratmeter unversiegelten Boden erhalten, für den Klimaschutz, für unsere Ernährung, für die Artenvielfalt, für die Zukunft auf dieser Erde! - Wir haben nur die eine!
Boden/Landwirtschaft
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan (FNP): S. 53 „Die Leistungsfähigkeit der Böden wird als sehr hoch bewertet.“
- Landwirtschaftliche Flächen, noch dazu in solch hoher Qualität, sind eine unabdingbare Grundlage unseres Lebens und daher unbedingt zu erhalten.
- Der Druck auf diese ist insbesondere in unserer Region bereits immens hoch. Ausgleichsflächen für die Landwirte sind nicht darstellbar. Zumal weitere LWS-Flächen zusätzlich vermehrt als ökologische Ausgleichsflächen herhalten mussten und dadurch als Äcker verloren gingen.
Der Verlust weiterer derart hochwertiger Böden ist daher erst recht nicht mehr hinnehmbar!
Die Planung verstößt gegen §1a Abs 2 BauGB. Danach soll die landwirtschaftlich genutzte Fläche nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden und die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen soll begründet werden. Es ist nicht ersichtlich warum die Fläche nicht mehr für Landwirtschaft/ Grünzug benötigt würde. Die hier aufgeführten Argumente zeigen auf, dass in diesem Fall weder eine Notwendigkeit besteht, noch dass es dafür wirklich stichhaltige Begründungen gibt.
Klima/Luft
Umweltbericht, S. 53: „Das Gebiet liegt in einem Freilandklimatop, welches als Kaltluftproduktionsgebiet dient.“ S. 54: Durch Bebauung (Verlust der Kaltluftproduktion) und Versiegelung (Erwärmung) wäre „eine Verschlechterung des Klimas … nicht auszuschließen.“
- Nicht erst durch die für die Zukunft zu erwartenden dramatischen Auswirkungen des Klimawandels wird eine gesicherte Frischluftzufuhr in die dicht besiedelten Gebiete unserer Region, hier insbesondere ins Neckartal hinunter, immer dringlicher.
- Böden sind eine große Kohlenstoffsenke. Schätzung: Der Humus der Erde bindet dreimal so viel Kohlenstoff wie aller Bewuchs. Weshalb der Aufbau von Humus wichtig ist, statt kurzfristig mit Zerstörung Interessen zu bedienen. In Europa binden Böden mit der Bodenbedeckung neben Bäumen und Totholz 67% Kohlenstoff.
https://www.boell.de/de/bodenatlas , Seiten 12 „Das unsichtbare Ökosystem“/ 16 „Der große Kohlenspeicher“
Dieses Gebiet darf für diese Aufgaben nicht verloren gehen.
Wasser/Abwasser
- Auch wenn in dieser Fläche nur in geringem Maße Grundwasser neu gebildet wird, so ist der Boden wohl doch ursprünglich von der Höhe her mit reichlich Wasser durchflossen. Der Name „Benzäcker“ = Binsenäcker belegt das klar. In der Senke der Landesstraße standen früher Binsen und auch heute sind dort noch einige feuchteliebende Pflanzen zu finden.
- Schon heute strömt bei Starkregen viel Wasser durch Mundelsheim die Großbottwarer Straße hinunter. Wenn solche Ereignisse in Zukunft häufiger und auch deutlich kräftiger zu erwarten sind und die Flächen oberhalb des Ortes wie geplant versiegelt wären, dann ist die Gefahr groß, dass diese Straße durchaus bei entsprechenden Wetterlagen zu einem reißenden Fluss werden könnte, mit den entsprechenden Gefahren für Gebäude und Menschen. (Siehe Katastrophen in Rheinland-Pfalz und NRW in diesem Sommer, in kleinerem Umfang auch in Ba-Wü).
- Auf die Gemeinde Mundelsheim kämen erhebliche bauliche Maßnahmen zu, um zusätzliche Schmutzwassermengen bewältigen zu können. Die bestehenden Kanäle sind schon heute teilweise hydraulisch überlastet (Untersuchung Büro Rauschmaier 2017, s. Erläuterungsbericht).
- Zur Erinnerung: Während der Rebflurbereinigung in den 70er Jahren wurden bei einer Niederschlagsmenge von 40 l/Stunde von der Hohen Ebene über die Großbottwarer Straße und die Hindenburgstraße große Mengen Schlamm und Geröll bis zum Rathaus geschwemmt.
Landschaftsbild
Umweltbericht S. 53: „Das Plangebiet liegt in einem Landschaftsraum mit geringer Wertigkeit für das Landschaftsbild.“
- Dieser Aussage ist entschieden zu widersprechen: Diese Landschaft ist relativ kleinteilig gegliedert, aber dennoch weitläufig und vielseitig, mit Äckern, Obstgehölzen, Hecken und Gärten drumherum. Man hat teilweise weite Ausblicke in unterschiedliche Richtungen, z.B. zum Pfahlhofwald hinauf und zum Kälbling, in Richtung Murrtal sowie in verschiedene Bereiche des Neckartals und darüber hinweg (Lemberg etc.).
Dieses wertvolle Landschaftsbild würde durch eine Bebauung/Nutzung als Gewerbefläche für immer zerstört, sowohl im Bereich der Fläche selbst als auch im Umfeld.
Arten und Biotope
- Im Planungsbereich selbst befinden sich keine konkreten Schutzgebiete. Aber im direkten Umfeld gibt es Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete, Naturdenkmäler, für die eine Offenhaltung der betroffenen Fläche eine große Bedeutung hat. Z.B. als Wildkatzenkorridor (innerhalb des Wildkatzen-Projektes des BUND) und ebenso also Vernetzungs-/Verbreitungsweg für andere entsprechende Tierarten.
- EV, S. 31: „Den Biotopverbund ausbauen … auf 15% der offenen Landesfläche … Der Biotopverbund ist auf Ebene der Regionen und Kommunen planungsrechtlich zu sichern.“
- Bericht zur Lage der Natur in Ba-Wü 2020, S. 137: „Es ist Aufgabe der kommenden Jahre, die Rahmenbedingungen im Land so zu verbessern, dass die biologische Vielfalt im Land nicht nur erhalten bleibt, sondern weiter gestärkt wird.“ - Das wäre mit der Zerstörung weiterer Ackerflächen mitten im Grünzug sicher nicht zu erreichen!
- Im Artenschutzprogramm für Offenlandbrüter ist es als Gebiet mit immerhin mittlerer Bedeutung geführt, mit Eignung für freibrütende, höhlenbrütende und bodenbrütende Vogelarten. Im Gebiet selbst wurden u.a. etliche Feldlerchen beobachtet. Jägerstände im Gelände weisen daraufhin, dass hier der Lebens- und Aufenthaltsraum verschiedener Wildtierarten besteht.
- Durch eine Bebauung würden sich die Lebensräume geschützter Arten weiter verringern und Verbindungen zwischen diesen Lebensräumen durchtrennt! Wenn insgesamt immer weniger Fläche zur Verfügung steht, ist eine Umsiedlung bedrohter Arten nicht erfolgreich. - Von den für alle Lebewesen (auch für uns!) so wichtigen im Boden selbst lebenden Arten einmal ganz abgesehen!
Naherholung
Auch wenn hier keine ausdrücklich erholungsgeeigneten Strukturen angelegt wurden, so ist dieses Gebiet durch vorhandene Rad- und Wanderwege, durch die Qualitäten der Landschaft und des weiten freien Raumes für Erholung und Freizeit überaus wertvoll und angesichts des immer weiter wachsenden Bedarfs nach Räumen für die Naherholung dringend zu erhalten! Viele Flächen im Großraum sind bereits heute besonders an Wochenenden und bei schönem Wetter derart überfüllt, dass dort von Erholung und Ruhe keine Rede mehr sein kann, und das sicher nicht nur Corona-bedingt.
Die im Umweltbericht (S. 53) erwähnte Lärmbelastung durch die Autobahn ist nur bei eher seltenen östlichen Winden wirklich stark, bei westlichen Windrichtungen nur sporadisch wahrnehmbar. - Da die Landesstraße großenteils in einer Senke liegt, ist auch der Lärm von dort erstaunlicherweise nur zeitweise und bei starkem Verkehr störend.
Verkehr
Verkehrsbericht zum FNP zu Mundelsheim, S.7: "Bei dieser sehr hohen Konzentration an Arbeitsplätzen ist hinsichtlich der Arbeitnehmer ein großes Einzugsgebiet zu erwarten."
S. 8: „Sehr hohe zusätzliche Verkehrsmengen zu erwarten. Umfangreiche Verkehrsuntersuchung im Rahmen der weiteren Verfahren erforderlich, u.a. mit Leistungsfähigkeitsbetrachtungen zum Anschluss an die L1115 und AS BAB 81."
EV, S. 138: „Die Siedlungsentwicklung – auch die gewerbliche Entwicklung – werden wir an den Entwicklungsachsen und der Eisenbahninfrastruktur ausrichten.“
- Hier gibt es weder einen Bahnanschluss noch liegt das Gebiet an einer Entwicklungsachse! Zudem besteht zumindest bisher keinerlei Anschluss an den ÖPNV!
Nicht nur die Gemeinde Mundelsheim ist heute schon mit LKW-Verkehr vom Steinbruch Epple und Betonwerk Röser stark belastet. Massive Baumaßnahmen im Bereich Benzäcker würde die Belastung durch den Transport von benötigtem Schotter und Beton durch den beengten Ort noch unerträglicher werden lassen.
Aufgrund der geplanten Arbeitsplatzdichte und des zu erwartenden Gütertransports würde der motorisierte Verkehr, sowohl PKW als auch LKW, massiv zunehmen. Autobahn und Autobahnanschluss sowie die Landesstraße sind heute schon sehr stark belastet. Ein weiterer Ausbau der Infrastruktur würde nur zusätzlichen Verkehr anlocken und zu weiter erhöhter Lärm- und Luftbelastung führen.
Auch der Verkehr in den heute schon belasteten Gemeinden, insbesondere Mundelsheim, Besigheim und Kirchheim, würde weiter anwachsen. Sowohl im „Alltagsverkehr“ als auch erst recht in Fällen von häufig auftretenden Sperrungen auf der Autobahn (Unfälle, Baustellen …).
Bedarf von Gewerbeflächen in der Region für die Automobilindustrie?
Der Verband Region Stuttgart betont immer wieder einen anhaltenden Mangel an zeitnah zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen für die Region als „Forschungs- und Innovationsstandort“. Es sei ein erheblicher Umbruch in der Industrie zu erwarten - insbesondere im Bereich Automotive. Für die Übergangszeit sei ein besonderes Flächenangebot (v.a. von großen Flächen) erforderlich, sowohl für bestehende Betriebe als auch für den Strukturwandel. Dafür gäbe es im Bestand keine Potentiale, da die bisherige Fertigung weiterlaufe, Investitionsbedarf aber schon jetzt bestünde.
- Für eine Übergangszeit von wenigen Jahren soll also wertvolle Natur für immer geopfert werden? Dazu sagen wir ganz klar: NEIN!
- Statt, wie bis jetzt viel zu häufig üblich, mit ebenerdigen eingeschossigen Fertigungshallen, daneben einem separaten Verwaltungsgebäude und riesigen ebenerdigen Parkplätzen wertvolle Landschaft zu versiegeln, gilt es ab sofort, vorhandene Flächen sinnvoller und flächenschonender zu nutzen!
- Innovation muss also heißen: Intelligenz, Kreativität und Erfindergeist dafür nützen, Natur und Landschaft zu schützen - statt ständig weitere Flächen zu versiegeln!
Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen?
- In den letzten Jahren nahm die Bevölkerung in der Region stetig zu (überwiegend durch Zuwanderung!), parallel dazu stieg aber auch die Anzahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer:innen. Die Arbeitslosenzahl ist sehr niedrig im Vergleich zu anderen Regionen.
- Auf der anderen Seite befürchtet die IHK (aus demografischen Gründen) für die Region bis 2035 einen Fachkräftemangel in Höhe von 863.000 Personen.
- Zusätzliche Fachkräfte müssten also vermehrt auch von außerhalb eingeworben werden. Das würde auf die ohnehin angespannte Wohnsituation, auf Verkehr, Infrastruktur und Erholungsräume in unserer sowieso schon stark zersiedelten Region weiteren Druck ausüben, mit der Folge einer weiteren Versiegelung von wertvollen Böden!
- Auf der anderen Seite werden bei der Fertigung z.B. von Elektro-KFZ weniger Arbeitskräfte benötigt als bei der Fertigung von Verbrennern. Auch die Region Stuttgart geht davon aus, dass es in der Automobilindustrie in Zukunft weniger Arbeitsplätze geben wird. Heute zusätzlich beanspruchte Flächen würden somit nicht zwangsläufig zur Sicherung von Erwerbsarbeitsplätzen für die Zukunft beitragen.
Quellen:
- Erneuerungsvertrag (EV) der Landesregierung (=Koalitionsvertrag):
- Unterlagen zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Fortschreibung des Flächennutzungsplans (Erläuterungsbericht, Umweltbericht, Verkehrsbericht):
https://www.besigheim.de/start/buerger-service/oeffentliche+auslegung+des+entwurfs.html
- Bericht zur Lage der Natur:
- IHK Stuttgart: