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Frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan Benzäcker Öffentliche Auslegung 12.12.2022 bis 20.1.2023

Bei der Strategie mit parallel angestoßenen Verfahren, statt Einhaltung der hierarchischen Planungsreihenfolge Regionalplan - Flächennutzungsplan - Bebauungsplan, wurde im Oktober 2022 der Bebauungsplan in die Wege geleitet.

Im ersten Schritt gab es eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit. Die Auslegung fand vom 12.12.2022 bis 20.1.2023 statt.

Solch eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll den Eindruck erwecken, als ob die Öffentlichkeit auf die Richtung des Verfahrens Einfluss nehmen könne. Das "ob" wird jedoch nie in Frage gestellt. Es gilt der politische Wille, dass da ein Gewerbegebiet auf die Äcker kommt. Selbstverständllich entstünde nicht einfach nur ein schnödes Gewerbegebiet sondern gar ein "Park", ein "Gewerbe- und Innovationspark"

Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung

Einziger bisheriger Fachbeitrag zum Bebauungsplan war ein Bericht zur Artenschutzrechtlichen Übersichtsbegehung, die am 21.4.2022 stattfand. Wie üblich wird das Plangebiet als Insel betrachtet, Vorbelastende Nutzungen in der Umgebung, Wirkung einer Bebauung auf die Nachbarschaft zählen nicht. Immerhin wurde erwähnt, dass mehrere Lanschaftsschutzgebiete ans Plangebiet angrenzen. Bereits nach der Übersichtsbegehung war klar, das selbst diese "Ackerfläche" nicht einfach so für eine eventuelle Bebauung bereitsteht, sondern bewohnt und als Bruthabitate genutzt wird: Von Freibrütern, Offenlandbrütern (Feldlerchen), Höhlenbrüter, Fledermäuse. Auf die Wildkatze wurde aber gar nicht eingegangen, ebenfalls auch nicht auf alle Tierarten, die nicht auf den, mit politischem Hintergrund, erstellten Liste für geschützte Arten stehen.

Ablehnung bleibt berechtigt

Zur frühzeitigen Beteiligung gibt es in der Regel noch keine ausführlichen Gutachten wie etwa ein Umweltbericht (siehe oben Übersichtsbegehung zum Artenschutz). Um Pflöcke einzuschlagen, wurden trotzdem Stellungnahmen verfasst. Entsprechend der Planungsqualität auch eher kurz gehalten. Dafür aber mit knackigen Verweisen auf den Rahmen, der solch ein Vorhaben nicht erlaubt.

Stellungname Sabine Kumkar, 18.1.2023

"... Eine weitere Versiegelung von bisher offenen Flächen ist nicht vereinbar mit den Pariser Klimazielen und dem Bericht des IPCC und entspricht nicht dem Urteil des BVG vom 29.4.2021. Die Landesregierung strebt eine deutliche Reduzierung des Flächenverbrauchs an, bishin zur „Netto-Null“. - Für jeden sichtbar hat sich inzwischen die Lage in allen für das Leben auf der Erde relevanten Bereichen dramatisch weiter zugespitzt. Der Krieg in der Ukraine und auch andere schwerwiegende Ereignisse mit all deren vielfältigen Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft und nicht zuletzt für Klima und Umwelt tun ihr Übriges.

Angesichts dessen und angesichts der Folgen des Klimawandels, des Verlusts der Artenvielfalt und insbesondere für den Erhalt unserer Lebensmittelsicherheit ist es unverantwortlich, weiterhin landwirtschaftliche genutzte oder nutzbare Flächen (und auch andere Grünflächen) zu versiegeln. - Laut §1a Abs 2 BauBG soll die landwirtschaftlich genutzte Fläche nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden und die Notwendigkeit der Umwandlung derartiger Flächen soll begründet werden. Es ist nicht ersichtlich, dass in unserer Region die noch vorhandenen Ackerflächen, oder auch nur Teile davon, nicht mehr benötigt werden!

Jeder nicht versiegelte Boden bietet durch seinen Humusaufbau die Möglichkeit, große Mengen an Kohlenstoff zu binden. Jeder Quadratmeter zählt für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Das alles muss jetzt, hier und heute, konkret werden und sich in den aktuellen Planungen niederschlagen! ..."

Stellungnahme Jutta Grieb, 18.1.2023

"... In Somalia hat es bereits 4 Jahre in Folge nicht geregnet. Dürre und Hungersnot zwingen die Menschen dazu ihr Land zu verlassen. Dürre, Hungersnot, Flucht….. ein Teufelskreis, verursacht durch reiche Industrienationen. Darum kann es keine alleinige Entscheidung der Mundelsheimer BürgerInnen sein. Es ist unser aller Erde, wir können und dürfen diese nicht ausbeuten, als hätten wir noch eine zweite zur Verfügung.

Mundelsheim ist eine einmalig gewachsene Kulturlandschaft, rund um den Ort grünt und blüht es zur Vegetationszeit. Auf Feldern, Wiesen und in Weinbergen finden zahlreiche Tiere Lebensraum. Menschen finden hier Erholung von anstrengenden Arbeitstagen in Städten im Großraum Stuttgart. Menschen entscheiden sich bewusst für ein Leben auf dem Land, um der Hektik zu entgehen und ihren Feierabend in der Natur und in Ruhe zu verbringen. ..."

 

Matthias Böhringer, 15.1.2023:

Ich lehne den Bebauungsplan Benzäcker ab.
Ich verweise auf meine Stellungnahmen im FNP-Verfahren des Gemeindeverwaltungsverbands Besigheim, Fortschreibung 2020 bis 2035, Auslegungen 2021 (dort Bürger 74) und 2022.
Diese Planung ist anachronistisch und entspringt dem Geist einer renitenten Verwaltung und Gemeinderat, die sich den international beschlossenen Zielen der UN zum Schutz der fruchtbaren Böden, Lebensgrundlagen und Lebensräume widersetzen.
Die allgemeinen Schutzgebote haben nach ihrem Niederschlag in den Rechtsnormen und gewachsenen Prioritäten längst Rechtsverbindlichkeit erlangt.
Baden-Württemberg und insbesondere die Region Stuttgart kann an Regionen in Deutschland mit Industriebrachen abgeben und muss nicht alle Industrie an sich raffen.
Die Eingrünung und Ökopunkterechnerei beeindrucken mich nicht. Das ist legalisierte Schönrechnerei des Eingriffs.