Fortschreibung des FNP 2020 bis 2035, Öffentliche Auslegung der Änderung des Entwurfs 10.10.2022 bis 09.11.2022 Matthias Böhringer, 74397 Besigheim
Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2020 bis 2035 des
Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim
Öffentliche Auslegung der Änderung des Entwurfs 10.10.2022 bis 09.11.2022
Pfaffenhofen, 6.11.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
die im Flächennutzungsplan dargestellte Planung bleibt auch mit den Änderungen anachronistisch. Sie handelt weiterhin der fast 30 Jahre alten Agenda 21 sowie den Strategien auf Landes- und Bundesebene für Flächen- und Klimaschutz und Biodiversität zuwider. Agenda 21 und die Rio-Erklärung von 1992, sind längst in die Gesetze zur Bauleitplanung, Raumordnung und Naturschutz eingeflossenen. In der falschen und selbstgefälligen Baden-Württembergischen Praxis meint man aber, in der Abstraktion der Allgemeinheit des Gebots zum Flächenschutz ein geringeres Gewicht gegenüber den konkreten regionalen Belangen zu sehen. Das ist falsch und des gilt die Rechtsverbindlichkeit des Flächenschutzes im Lichte der gewachsenen Bedeutung.
Die Abwägungstabelle ist mit den Stellungnahmen des Planers/ der Verwaltung ein neuer Bestandteil der Unterlagen. Ich sehe die Beantwortung meiner Stellungnahme wie auch die der anderen Bürger*innen, TÖBs und Verwaltungsstellen nicht zufriedenstellend. Ich widerspreche den Antworten in großen Teilen.
Zur Abwägungstabelle Anlage 1 Abwägungstabelle.pdf Seiten 1 bis 330 (ATAB)
Zielkonflikt und Ausweichen in Außenbereich
Zu mehreren Stellungnahmen wird der Textbaustein entgegengestellt Die Nachfrage nach Wohnraum in den Städten und Gemeinden im Großraum Stuttgart ist nach wie vor sehr hoch, wodurch ein gewisser Zielkonflikt entsteht. Zum einen besteht ein Ziel darin, den zukünftigen Flächenverbrauch und die damit verbundene Flächenversieglung zu reduzieren, zum anderen soll aber auch immer mehr Wohnraum bereitgestellt werden, um der hohen Nachfrage zu entsprechen.
Wie der Begründung zur FNP Fortschreibung zu entnehmen ist, sind in den Städten und Gemeinden meist keinerlei innerörtliche Nachverdichtungspotentiale mehr vorhanden
Wie kann es aber sein, dass im "Zielkonflikt" die Landwirtschaft und Schutzgüter beständig den Kürzeren ziehen? Es ist JETZT und nicht irgendwann Ende im Gelände. Die Zeit ewiger Expansion hat ihr Ende erreicht. Eine andere Politik mit weniger Akkumulation von Wirtschaft und damit weniger Provokation Wohnraumdruck ist nötig.
Es ist nicht mehr angebracht, die Ziele Reduktion Flächenverbrauch und Bereitstellung Wohnraum gegeneinander auszuspielen und abzuwägen. Der Rahmen wird durch begrenztes CO2-Budget und Stopp des des Flächenfraßes gesetzt. Die einzigen Optionen zur Bedienung von Bedarf sind eine bundesweit orientierte Raumplanung, Nutzung Leerstände, Sanierung.
Die Erweiterung der Bodenschutzklausel 1998/ 2004 zur Fassung von §1a Abs 2 hat dem Flächenschutz im Kontext der nationalen und internationalen Ziele ein dermaßen höheres Gewicht verliehen, dass eine Außenentwicklung selbst dann versagt werden kann, wenn eine Innenentwicklung nicht möglich ist.
Die Einwendung von Bürger 69 stellt ja dar, ob nicht mit wirtschaftspolitisch anderen Entscheidungen
Wohndruck genommen werden kann (= bundsweit orientierte Raumplanung)
Die Verwaltung denkt aber nicht an andere Regionalpolitik beim Platzmangel, kein Abgeben gemäß Raumordnungsgesetz, immer noch mehr raffen. Bau, Bau, Bau zur Befriedigung Nachfrage. Die Leier von Nachfrage für Wohnraum wird gedreht. Dabei wird ja gerade durch Ausbau von Gewerbe und immer neuen Gewerbeflächen die Wohnraumnot provoziert. Der Arbeitskräftemangel, Schutz Streuobstwiesen, UN-Ziele, Ignoranz Schutzgüter, Flächensparziel Landesregierung interessieren die Verwaltung wohl nicht.
Zunächst müssen die Werkzeuge der 100 Werkzeuge aus dem Buch "Verbietet das Bauen" angewandt werden. Zudem nicht mehr mit immer neuen Gewerbeflächen Wohnraumdruck provozieren.
Dies zu Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Stuttgart, Abteilung 5:
Seite 75, Bodenverbrauch nicht unterstützt
des Landratsamts Ludwigsburg, Bereich Bauen und Imissionsschutz
Seite 101, Reduktion der Flächenversiegelung durch Neuplanung interkomm. Gewerbegebiet Benzäcker kompensiert. Wieder würden hochleistungsfähige Böden vernichtet. Schutzgut Boden nicht Rechnung getragen.
Seite 104, Verweis auf rechtliche Klammer §1a Abs. 2 BauGB. Landwirtschaftlich genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang für eine andere Nutzung herangezogen werden.
BUND-BV Stromberg Neckartal
Seite 148, Anrecht auf lebenswertes Umfeld für nachfolgende Generationen, inakzeptabler Flächenfraß, Vernichtung wertvoller Ackerböden, Biotope, Lebensräume für Tiere und Pflanzen
Naturfreunde Württemberg e. V.
Seite 150, Die Planungen des GVV stehen in eklatantem Widerspruch zur Strategie der Landesregierung, den Flächenverbrauch im Lande deutlich zu reduzieren und mittel- bis langfristig auf Null zu bringen. Hochwassergefahr durch Versiegelung. Unbebaute Freiräume von Bedeutung für gesunde Natur, Artenvielfalt, Naherholung
Bürger 69
Seite 267, Flächeninanspruchnahme von 90 ha nicht vereinbar mit Pariser Klimazielen, dem Bericht des IPCC, BVG-Urteil vom 29.4.2022, Landesziel zur Reduktion Flächenverbrauch. Unverantwortlicher Umgang mit Flächen
Seite 269, Höfen soll landwirtschaftliche Fläche entzogen werden. Frage nach Existenzgefährdung und Fläche zum Anbau von Lebensmitteln
Bürger 74
Seite 278, Verweis auf Flächensparziel im Koalitionsvertrag der Landesregierung, Gesetze (Raumordnung, Baugesetzbuch)
Seite 283, Gemäß Art 20a GG müssen die für Ernährung/ Futterpflanzen auf hiesigen Böden für verfassungsgemäßes Handeln zu ischern. Ausgleichsflächen sind nicht darstellbar
Widersprüchliche Antworten zu möglichen Regionalplanänderungen
Zur Stellungnahme des LNV Seite 131 ATAB: Auf der selben Seite bringt es die Verwaltung fertig zu behaupten, dass die Fläche der ENBW vor Walheim statt der Klärschlammverwertungsanlage nicht für Gewerbe ausgewiesen werde könne, da sie im Regionalplan als "Standort für regionalbedeutsame Infrastrukturvorhaben" ausgewiesen sei.
Im gleich Atemzug ein paar Zeilen weiter kann dann aber der ebenso im Regionalplan ausgewiesene Grünzug auf den Benzäckern für das Wunschprojekt Gewerbegebiet Benzäcker geändert werden.
Auf den Einwand des LNV, dass dies eben nicht zu einem Bild wie auf den Fildern führen soll wurde nicht eingegangen. Das Gewerbe kommt halt und Grünzug muss automatisch weichen????
Wer macht denn den Regionalplan? Der Regionalverband mit den Gemeinden. Wieso verhindert eine Ausweisung im Regionalplan "für regionalbedeutsame Infrastrukturvorhaben" die Nutzung als Gewerbegebiet, nicht aber der ebenso im Regionalplan ausgewiesene Grünzug auf den Benzäckern?
Bei der Beschneidung des Grünzugs im Regionalplan war man demnach locker drauf. Damit wurde aber §1a Abs 2 BauGB mit dem Gebot zum Flächenrecycling unzureichend beachtet
Bürgerunfreundliche Vertagung auf Bebauungsplan
An mehren Stellen wird von der Methode Gebrauch gemacht, dass die weitere Untersuchung im Bebauungsplanverfahren stattfindet.Eine detaillierte Abwägung erfolgt bei der Bebauungsplanaufstellung. Tatsächlich kann die Gemeinde gemäß §2 Abs 4 BauGB den Umfang und Detaillierungsgrad festlegen inwieweit im FNP Belange ermittelt und beachtet werden.
In der Praxis ist es dann aber so, dass dann die Verwaltung im Bplan-Verfahren wieder auf den FNP verweist, dass dort die Fläche ja ausgewiesen sei. Eine gebührende Beachtung der Belange die in der Abwägung auch zu einer Aufgabe der Fläche führen kann und damit die unverbindliche Ausweisung der Fläche im FNP für Gewerbe/ Wohnen umkehrt fand dann nicht statt. Der Bürger wird also in einen üblen kafkaesken Kreis geschickt.
Siehe z. B. Stellungnahme des LNV
Seite 130 zum Gewerbegebiet „Benzäcker“ Mundelsheim: Umfangreiche Verkehrsuntersuchung zur Leistungsfähigkeit des Autobahnanschlusses A81 notwendig. A81 bereits schon jetzt häufig überlastet. Setzen auf motorisierten Individualverkehr mit neuem Gewerbeschwerpunkt auf Acker mit Klimaschutzzielen nicht vereinbar. ==> Mit Verweis auf Bplanverfahren, das dann wieder auf FNP verweist, kein Eingehen auf Anforderungen der Zeit.
BUND-BV Stromberg -Neckartal
Seiten 140/ 141 zum Gewerbegebiet „Benzäcker“ Mundelsheim: Potentieller nördlicher Verlauf Wildkatzenkorridor durch Fragmentierung gefährdet. Erhöhter Ausweichverkehr bei Stau auf der A81.
==> Der BUND pocht hier bewußt auf die Prüfung der Punkte bereits im Verfahren des FNP und dass eben nicht die Unsitte der Vertagung auf den BPLan angewandt wird. Denn wie es läuft ist bekannt, einmal im Plan bleibt es trotz „Eine detaillierte Verkehrsuntersuchung erfolgt im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung.“, „Beeinträchtigungen und Ausgleichsmaßnahmen werden auf Ebene des Bebauungsplans ermittelt und erstellt.“ im Plan.
Bürger 74
Seite 284 zum Gewerbegebiet „Benzäcker“ Mundelsheim: Gebiet mit mittlerer Bedeutung für Offenlandbrüter. Beobachtung Feldlerchen ==> Wieder Verweis auf BPlan zur Untersuchung
Betroffenheit geschützte Arten. Das BPlan-Verfahren wird dann aber wieder auf den FNP verweisen, dass dort die Fläche ja ausgewiesen sei. Das Gebiet wird dann im BPlan-Verfahren nicht wegen Offenlandbrüter in Frage gestellt, obwohl der FNP unverbindlich ist.
Vorhandene Streuobstwiese ist kein Ausgleich für Flächenversiegelung
Bspl Bürger 65 Seite 262 zur Verringerung Lebensraum der Wildkatze und weitere Zerstörung Landschaftsbild und Vernichtung Fläche als Naherholgunsgebiet wird geantwortet: Es ist vorgesehen, die bestehenden Streuobstwiese innerhalb des geplanten Gewerbegebietes zu erhalten und somit inmitten der gewerblichen Bauflächen eine Grünfläche zu erhalten, welche einerseits einen attraktiven Aufenthaltsort schaffen soll, zum anderen aber auch zum ökologischen Ausgleich der Flächenversiegelung beiträgt.
==> Die Streuobstwiese ist KEIN Ausgleich zur Flächenversiegelung, da es sie BEREITS GIBT, ganze ohne Versiegelung!! Sollen Wildkatze und Mensch dann in der inneren Streuobstwiese als Ersatz für den zerschnittenen Wildkatzenkorridor und das verbaute Landschaftsbild wandeln?? Werrden dann in der „Wandelfläche“ Streuobst die Pflegearbeiten beobachtet?
Fehler Kompensation Siedlungserweiterungsflächen durch Aufgabe Ottmarsheimer Höhe
Bürger 65, Seite 261: Wertvolle landwirtschaftliche Fläche müssen erhalten bleiben, bereits knapp für Landwirte. Darauf behauptet die Verwaltung, durch die Aufgabe regionalplanerisch abgestimmter und im FNP dargestellter Siedlungserweiterungsflächen im Bereich „Ottmarsheimer Höhe“ (Änderung Teilbereich von „Regionaler Gewerbeschwerpunkt“ in „Regionaler Grünzug“) könne die Neuausweisung eines Regionalen Gewerbeschwerpunktes kompensiert werden.
==> Das ist Quatsch! In dem zu ändernden Teilbereich Ottmarsheimer Höhe sind JETZT noch Felder. Daher wird selbst bei Änderung von Gewerbefläche in Grünzug NICHTS kompensiert, da keine weiteren Felder/ Wiesen geschaffen werden!!
Ablenkung vom Eingriff in die Fläche und von der Missachtung Ziele der Bundrepublik/ der UN
An mehrern Stellen wird die minimalistische Bemühung der Gemeinden genannt, zur Entgegenwirkung der Zielkonflikte würden erforderliche Ausgleichsmaßnahmen nicht auf hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen durchgeführt, um im Rahmen weiterer Bauflächenausweisungen nicht noch mehr landwirtschaftliche Flächen in Anspruch zu nehmen.
Das ist schlicht eine Ablenkung vom eigentlichen Eingriff und Verfehlung der Nachhaltigkeitsziele.
Beispiel Bürger 74 Seite 279 zu der Ignoranz des Entwurfs gegenüber den Verpflichtungen der Bundesrepublik zu den Vereinbarungen mit der UN (Nachhaltigkeit und Biodiversität) und dem Mangel an Ausweichflächen.
Selbst das Landratsamt moniert Seite 75, dass die Reduktion der Flächenversiegelung von Neuplanung des interkommunalen Gewerbegebietes Benzäcker mit 20,1 ha wieder kompensiert wird. Wieder hochleistungsfähige Böden vernichtet. Schutzgut Boden nicht Rechnung getragen.
==> Dann ist die auch dort eingebrachte Entgegnung, man bemühe sich bei Ausgleichsmaßnahmen diese nicht auf hochwertigen Flächen durchzuführen schlicht eine Nebelkerze. Denn bei Griff nach Äckern für Industrie, Gewerbe und Wohnen ist man schnell.
Defizit baureife Flächen gesetzt ohne Frage nach Warum
Auf mehrere Einwendungen zum unmäßigen geplanten Flächenfraß, insbesondere Benzäcker Mundelsheim mit 20,1 ha, wird entgegnet : In der Region Stuttgart besteht ein Defizit an baureifen Flächen, die für größere und ggf. emissionsträchtige Gewerbe- und Industrievorhaben geeignet sind. Aufgrund dieser Situation kann in der Region Stuttgart der Bedarf an Dispositionsflächen für die Begleitung eines sich abzeichnenden Strukturwandels weder quantitativ noch qualitativ gedeckt werden.
Hier wird einfach ein Defizit an baureifen Flächen für Gewerbe gesetzt ohne die Frage nach demWarum zu stellen. Zudem wird noch der bereits oben kritisierte Zielkonflikt Nachfrage nach Wohnraum dazu gesetzt.
Aber gerade durch Ausbau von Gewerbe und Industrie wird die Wohnraumnot provoziert. Die Region will nicht Abgeben, immer noch mehr raffen. Das führt zu einer Clusterbildung, die für weitere Ansiedlung attraktiv ist. Dem muss mit einer Raumplanung Einhalt geboten werden, die nicht noch mehr Kapital und Wirtschaft im Südwesten konzentriert . Die Region und Baden-Württemberg kann und muss gut und gerne Wirtschaftskraft an andere Regionen in der Bundesrepublik abgeben. Die Region Stuttgart hat bislang gut von Regionen gelebt, die nun entleert sind. Statt in internationaler Verantwortung auf die Unversehrtheit der Ökosysteme zu achten, wird die den Planeten zerreibende Wettbewerbsdoktrin gepflegt obwohl es genügend leerstehende Brachflächen im Osten und Norden Deutschlands für Gewerbestandorte gibt. Standorte zu den Leuten bringen statt abwerben. Die Region Stuttgart muss endlich innerhalb der gesetzten naturräumlichen Grenzen wirtschaften statt Siedlungsfläche stetig zu erweitern.
Siehe Stellungnahme Bürger 74
Seite 278, ignoranter Plan zu den im Baugesetzbuch, Raumordnungsgesetz und Grundgesetz ge-nannten Schutzgütern; ignorant zu allen zu allen Strategien der Bundesrepublik und des Landes Baden-Württemberg zum Flächenverbrauch.
Bürger 69
Seite 270, die Versiegelung von 20 Hektar in unverbauter Landschaft ist heute absolut nicht mehr vertretbar.
Bürger 65
Seite 260, Verweis auf Ziel Netto-Null im Koalitionsvertrag, Unverantwortliche Planung in der Klimakrise, Landwirtschaftliche Fläche mit hoher Qualität ist zu erhalten.
LNV Baden-Württemberg
Seite 128, neues Gewerbegebiet Benzäcker viel größer als aufgegebene Erweiterungsfläche im Gewerbegebiet Ottmarsheimer Höhe
Ausbleibende Antwort zum Verstoß gegen das Raumordnungsgesetz
Zur Kritik von Bürger 74 Seite 279, dass gegen das gegen das Raumordnungsgesetz verstoßen wird, wirde nicht geantwortet. Hat die Verwaltung dies dann eingesehen und was ist dann aber die Konsequenz?
Flächenfraß ist keine Klimaschutzmaßnahme!
Bei der Stellungnahme von Bürger 74 Seite 280 wird zum Abschnitt Klimakiller Beton – Bauwende jetzt
entgegnet man brauche Dispositionsflächen für den Strukturwandel und durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen, Wasserrückgewinnung, Dach- und Fassadenbegrünung soll der Betrieb möglichst Co2-neutral erfolgen.
Der Flächenfraß darf nicht als Fördermaßnahme zur Transformation und Klimaschutzmaßname gerechtfertigt werden. Siehe bereits ausgeführte Forderung zur Raumplanung. Der THG-Input durch Beton und Bodenzerstörung bleibt in der Antwort der Verwaltung außen vor.
BGV-Urteil wird ignoriert
Wo ist die Antwort bzw Konsequenz des Nicht-Bauens auf die Stellungnahme von Bürger 74 Seite 281, das Deutschland und runtergerechnet auf den Nachbarschaftsverband mit dem BVG-Urteil vom 29.4.2021 sich der internationalen Verantwortung stellen müssen und damit mit dem CO2-Restbudget haushalten müssen. Großprojekte wie Benzäcker sind damit nicht verantwortbar. Auf den CO2-Impact durch Vernichtung von Böden und die Herstellung von Beton wird auf Seite 280 hingewiesen. Allein der Hinweis auf einen CO2-neutralen Betreib im Gebiet Benzäcker ist ungenügend. Die Planung muss aufgegeben werden.
Bereits erfolgte Zerschneidung ist kein Argument für noch mehr
Was soll das? Bürger 74 widerspricht auf Seite 284 der Aussage, das Landschaftsbild hätte geringe Wertigkeit. Es gibt weite Ausblicke. Darauf die Verwaltung: die verkehrliche Zerschneidung, die Autobahn würde in die Ermittlung des Schutzgutes Landschaftsbild eingehen und die Einschätzung des Bürgers sei ja nur subjektiv. War die Verwaltung mal draußen? Zählt das Empfinden der Bürger zur Wertigkeit nicht? Die Autobahn ist nämlich kaum wahrnehmbar, da sie hinter den Böschungen verschwindet.
Es kann ja wohl nicht sein, dass ein gewisser Grad an bereits erfolgter Zerschneidung als Argument missbraucht wird, da kann noch mehr zerschnitten und zerstört werden.
Flächen Benzäcker bleiben objektiv Teil des Grünzugs potentielle Biotopverbundflächen!
Selbstverständlich sind die Benzäcker-Flächen als Teil des Grünzugs potentielle Biotopverbundflächen!! Eine formelle Änderung durch den Regionalplan ändert an der Tatsache Grünzug nichts! Flächen die der Bebauung geopfert werden entfallen als Biotopverbundsfläche!
Bürger 74 verweist auf Seite 284 auf das Wildkatzenprojekt des BUND wo eben diese Fläche als Vernetzungsweg gekennzeichnet ist. Die Ackerflächen mit ihren strukturierten Teilenkönnen jetzt noch, solange sie nicht zerstört sind funktionell zum Biotopverbund gestärkt werden. Was nicht im Plan steht kann ja draußen in der Flur trotzdem schon sein. Wie bei den FFH-Gebieten ist es oft auch politischer Wille möglichst wenig, verzögert und an ausweichenden Stellen auszuweisen.
Die tatsächliche Nutzung als Rad- und Wanderweg wird negiert
??? Weil Wege direkt neben der geplanten Gewerbegebietsfläche außerhalb liegen??
Zur Antwort auf Bürger 74 Seite 285, es gäbe im Gebiet keine Wander- oder Radwege
Realitätsfernes Bild von Nutzbarkeit der Autobahn
Beim Verweis auf den Verkehrsbericht zum FNP/ Mundelsheim von Bürger 74 Seite 285 mit Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Autobahnanschlusses und Einwand einer großen zunehmenden Verkehrsmenge erdreistet sich die Verwaltung doch glatt die Phrase von der guten Erreichbarkeit für Schwerlastverkehr durch Autobahnnähe zu bringen. Wegen der der Autobahn würden die Ortschaften entlastet werden.
Es kann doch nicht sein, dass Leistungsfähigkeit der Autobahn wird nicht in Frage gestellt wird, obwohl der Verkehrsbericht zum FNP gerade dazueine Untersuchung fordert. Siehe dazu auch die Stellungnahme des LNV Seite 130. Die A81 ist zu! Die A81 ist überlastet, häufig im Stau und damit Ausweichverkehr in die Ortschaften! Ich erwarte mehr Realitätssinn und Ehrlichkeit der Verwaltung!
Lage ohne Bahnanschluss
zur Antwort auf Bürger 74 Seite 285 zum fernen Bahnanschluss: Ist etwa Bushaltestelle = Eisenbahninfrastruktur und Entwicklungsachse? Kommt die LKW-Fracht in den Bus?
Knappheit im Übergang rechtfertigt keine Umwandlung der Benzäckerflächen
Zur Entgegnung dass die Gewerbefläche nicht nur für wenige Jahre genutzt werden soll , aber für den Strukturwandel Dispositionsflächen benötigt würden auf die Stellungnahme von Bürger 74 Seite 286, Natur darf nicht für Übergangszeit geopfert werden:
Selbst wenn die Flächen dann länger als "Übergang" für Gewerbe genutzt wird, rechtfertigt eine Knappheit
im "Übergang" nicht den Umwandlung der Flächen. Dann muss eben auf andere Regionen ausgewichen
werden, wo es Industriebrachen gibt.
Falsche Antwort zum Fachkräftemangel Seite 286
Null Verständnis Erfordernis andere Regionalpolitik --> Standorte anderswo zu den Leuten hinbringen,
statt abwerben. Altbackenes Rezept "Wohnbauflächenermittlung" führt zu noch mehr unerwünschten Flächenfraß
Regionalverband betont Eindämmung der bisherigen Entwicklung
Es ist sehr interessant, dass der Verband Region Stuttgart Seite 70 höchstselbst in seiner Stellungnahme Bedenken wegen regionalplanerischer Ziele hatte, die Bedeutung der Landwirtschaft hochhält und beim Flächenfraß auf Kosten der Landwirtschaft eine Eindämmung dieser Entwicklung betont. Wie passt das zu den Benzäckern und übrigen geplantem Flächenfraß von zusätzlich einem Quadratkilometer?
Beste Böden ungenügend gewertet
Auf die Kritik von Bürger 74 Seite 282 am Umgang mit besten Böden und Verfolgung Wachstumswahn wird nicht eingegangen . Das hochstilisierte Defizit baureifer Flächen wird über alles gesetzt, ständig wiederholte Bausteine zum erschlagen von Argumenten. Kein Gedanke an abgeben von Wirtschaft. Eingriff wird positive Absicht für Strukturwandel übergestülpt. Dann wird nur vom eigentlichen Eingriff mit „Bemühung Ausgleichsmaßnahmen nicht auf hochwertigen landwitschaftlichen Flächen durchzuführen“ abgelenkt.
Warum wird der Zusatz im Erläuterungsbericht Seite 110 zur Bodendruchtbarkeit Benzäcker nicht der Zeit entsprechend gewürdigt?
Die Flächen werden ackerbaulich genutzt. Im südlichen Teil werden die Flächen mit Sonderkulturen bewirtschaftet. Sie werden überwiegen von einem Landwirt bewirtschaftet.
Die natürliche Bodenfruchtbarkeit wird mit mittel bis sehr hoch bewertet.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Böhringer