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Antworten auf die Stellungnahmen

Wie zum Flächennutzung 2022 wurden die Stellungnahmen in geübter Praxis von der Verwaltung abgewehrt. Diese Antworten der Verwaltung können abermals verrissen werden. Interessant ist, das auch so manche öffentliche Stelle in unserem Sinne Einwände erhob, wenn auch nicht so konsequent.

Letztendliche Ausdehnung unbekannt? Obwohl man willens ist, die 20 ha wertvolle Böden zu zerstören und zu überbauen, hält die Verwaltung die Bürger*innen für blöd und behauptet, die Ausdehnung sei auf Regionalplanebene noch nicht bekannt. Üblicher Verweis auf den Bebauungsplan. Oh wie gut, dass dies eine "Abwehr" von landwirtschaftlicher Nutzung für Gewerbe ist. (Antwort auf unseren Flyer)
Letztendliche Ausdehnung unbekannt? Selbst das Landratsamt unterstreicht die Bedeutung der Flächen für eine gute ökonomische Feldbwirtschaftung. "Unverzichtbar", "für landwirtschafliche Nutzung vorzuhalten". Dennoch soll Landwirtschaft "abgewehrt" werden, als ob dies ein Angriff auf Gewerbe sei und man redet sich raus, die Ausdehnung sei noch nicht bekannt.
Letztendliche Ausdehnung unbekannt? Selbst die Einsicht der Verwaltung auf die Stellungnahme der "Bürgerinitiative Benzäcker erhalten", der Umweltbericht benenne klar die erhebliche Beeinträchtigung des Bodens durch das Vorhaben hilft nicht. Es wird sich lachhaft herausgeredet, die Ausdehnung seit in der Regionalplanung noch nicht bekannt, obwohl sie bekannt ist!
Relativierung Flächenzunahme entgegen Ziele. Privater Einwender Nr 198 moniert, dass mit Anwerbung abgworbener Angestellter weiterer Flächenfraß für neuen Wohnraum provoziert wird. Entstehende Probleme durch neues Bauland und Gewerbegebiete werden sogar in den Unterlagen zum Regionalplan genannt. Statt weiterer Bindung Wirtschaftskraft ist mit anderer Regionalpolitik entgegenzusteuern. Seit über die 30 Jahren, mit der Konferenz von Rio 1992 ist die Notwendigkeit des Handelns bekannt. Die guten Böden sind keine Verfügungsmasse. Das rührt aber die Verwaltung nicht, die Flächenstatistik wird relativiert. Weil die Region wächst, darf also noch mehr verbraucht werden? Auch "effizienter" Verbrauch ist Verbrauch. Der "Bedarf" wird fälschlicherweise hingenommen.
Relativierung Flächenzunahme entgegen Ziele. Fortsetzung der Stellungnahme von Einwender Nr 198. Was von den 17 Nachhaltigkeitszielen der UN 2015 für 2030 nicht gehalten wird. Bezug Art 20a GG Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
Relativierung Flächenzunahme entgegen Ziele. Die Einwender verweisen auf die Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes 2002. Der Regionalverband Stuttgart meint, es sei „erst“ 23 % der Fläche für Siedlung und Verkehr beansprucht, also nicht mehr Freifläche. Da könne also laut RV Stutgart noch mehr Fläche für Siedlung in Anspruch genommen werden. Der RV Stuttgart leitet diesen Anspruch aus dem Verhältnis ab, dass 25% der Bevölkerung in B-W auf diesen 10% der Landesfläche leben und die Region 30% der Wertschöpfung erwirtschaftet. Dem Anspruch, wenn schon viel da ist noch mehr hinzuzufügen steht das Raumordnungsgesetz entgegen. Es gibt rechtlich keinen Anspruch auf überdurchschnittliche Stärke einer Region. Die Region, insbesondere der Landkreis Ludwigsburg sind visuell dicht (Anteil Siedlungs- und Verkehrsfläche 25,1% in 2021). (Privat Nr 197)
Relativierung Flächenzunahme entgegen Ziele. Die Bürgerinitiative "Benzäcker erhalten" argumente ähnlich wie die beiden anderen Stellungnahmen zuvor. Transformation muss den Erhalt der Lebensgrundlagen zur Aufgabe machen. Aus "schon viel da" werden Ansprüche abgeleitet. Denn es seien ja "erst" 23% nicht mehr Freifläche.