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Einwendungen - Die Offenlegung ist abgeschlossen!

Die Offenlegung wurde von der Stadt Wesel am 23. März gestartet und lief bis einschließlich 13. Mai 2024. In dieser Zeit konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Einwände gegen das Projekt einbringen.

 

Anleitung, Musterformular und Argumentationshilfen für Einwände

Hier findet ihr ein Musterformular als einfaches Text-Dokument zum Download, eine Anleitung hierzu zum Download und weiter unten viele formulierte Anregungshilfen für euren persönlichen Einwand.

Sucht euch passende Argumente je nach Wohnort und Betroffenheit heraus und formuliert sie in eurem Sinne um. Seid ihr einfach empört über dieses Bauvorhaben, seid ihr Anwohner*innen, Radfahrer*innen, Spaziergänger*innen oder beim Sicherheitsdienst wie Feuerwehr und Rettungsdienst?
Wir haben Texte zur Natur und zum Klima formuliert und weiter unten Texte zum Thema Verkehr auf der Straße mit allen seinen negativen Auswirkungen.

Euren persönlichen Einwand sendet ihr per Post, per Mail (bauleitplanung@wesel.de) oder über das Bürger Online Beteiligungsfomular der Stadt Wesel.

Viel Erfolg! wünscht das Team vom "Bündnis Rhein-Lippe-Aue bleibt"

Für die Natur, das Klima und damit letztlich für den Menschen bedeutet dieses Vorhaben gravierende Nachteile. Diese Betroffenheit geht hinsichtlich vieler der im Folgenden genannten Punkte über die Grenzen der Stadt Wesel hinaus. Zur Erläuterung:

(Für alle sich betroffen fühlenden Menschen)

Im Bebauungsplan 232 wird erwähnt, dass es durch die Bodenversiegelung zu einer Absenkung des Grundwasserspiegels kommen kann. Das ist in Anbetracht der vergangenen Hitzesommer nicht akzeptabel. Die zunehmenden Klimaveränderungen werden zu weiteren Dürreperioden führen. Aus wissenschaftlicher Sicht wird ein sorgsamer Umgang mit den vorhandenen Wasserreserven gefordert Wasser ist ein wertvolles, schützendes Gut für nachfolgende Generationen.

(Für alle sich betroffen fühlenden Menschen)

Zerstörung eines intakten Ökosystems und der Artenvielfalt

Die Rhein-Lippe-Aue bietet aktuell ein intaktes Ökosystem mit ökologisch wertvollem Boden, mit alten Weißdornhecken, Bäumen, Wildpflanzen und Wiesen. Zusätzlich ist sie Revier, Lebens- und Rückzugsraum sowie Nahrungsquellen für viele Tierarten (u.a. auch gefährdete wie z.B. der Steinkauz, diverse Fledermausarten und Wildbienen). Die Aue ist ein ernstzunehmender Beitrag zur Rettung und zum Erhalt der Artenvielfalt.

(Für alle sich betroffen fühlenden Menschen)

Folgende Einwendung beziehen sich auf den Umweltbericht:

Klimafolgen

Im Umweltbericht wird nicht hinreichend auf die Klimafolgen der geplanten Bebauung eingegangen. Umweltbericht S.38: „Grünlandflächen und flächigen Gehölzbeständen im Plangebiet kommt eine besondere Bedeutung in Bezug auf das Lokalklima und den Immissionsschutz zu. Die Waldbestände des Untersuchungsgebiets sind nach der aktuellen Waldfunktionskarte (als Teil des Informationssystems waldinfo.nrw <http://waldinfo.nrw>) als Klimaschutzwälder eingetragen. Dies umfasst die Waldbestände..." "Überlagert werden die vorgenannten, zu erwartenden Auswirkungen durch regionale bzw. großräumige Klimaeinflüsse. Insgesamt sind für das Schutzgut Klima/Luft geringe bis mittlere Beeinträchtigungen zu erwarten" Die Klimafolgen werden hier ohne hinreichende Belege stark herabgesetzt. Außerdem fehlen die Ergebnisse der Klimafunktions- und Klimafolgenprognosen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) für den Planbereich.

(Für alle sich betroffen fühlenden Menschen)

Folgende Einwendung beziehen sich auf den Umweltbericht:

Planungsalternativen

Im Umweltbericht wird beschrieben, dass „innerhalb der Stadt Wesel ausreichend groß bemessene und verfügbare Industrieflächen fehlen, sodass der Standort Lippemündungsraum eine hervorragende Bedeutung für die zukünftigen kommunalen Entwicklungsziele der Stadt, aber auch der Region hat.“ Diese Aussage erscheint in Zeiten massiver Steuerzahlungen für Hochwasserschäden an kleinen und mittleren Flüssen nicht mehr zeitgemäß. Entsprechend ergeben sich Widersprüche zu den mittlerweile sehr alten Planunterlagen des Jahres 1999 (Flächennutzungsplan u.ä.). Die Lippe gilt weithin als Fluss erster Ordnung der Wasserrahmenrichtlinie, deren weiterer Ausbau unzeitgemäß, wenn nicht sogar als wirtschaftsschädlich, zu bezeichnen ist.

(Für Bürger*innen aus Wesel, Radfahrer*innen und Spaziergänger*innen des Bebauungsgebietes)

Landschaftsbild und Erholungswert

Die mit dem Bebauungsplan beplante Fläche trägt bedeutend zum Erhalt des typisch niederrheinischen Landschaftsbildes bei (eine niederrheinische Auenlandschaft). Die Umsetzung des Plans würde zur Zerstörung des Landschaftsbildes an dieser Stelle führen, womit die Fläche auch ihre Erholungsfunktion verlieren würde. Der Radweg entlang dieses Gebietes erhält seinen Wert erheblich durch die Natur und das Bild dieser Fläche. Neben Weseler Bürger*innen nutzen auch Bürger*innen aus den umliegenden Städten wie Voerde, Hünxe und Dinslaken gern den Radweg, weshalb die Bebauung auch stadtübergreifenden Einfluss auf die Erholungsmöglichkeiten zeigen würde.

(Für Bürger*innen aus Wesel und Umgebung)

Landschaftsplan und Biotopverbund

Der Bebauungsplan widerspricht in einigen Punkten den Zielen des Landschaftsplans. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird die Bedeutung des Gebietes innerhalb des Biotopverbunds missachtet, was gerade im Zuge des Klimawandels und notwendigen Klimaanpassungen von Flora und Fauna, auch als Lebensgrundlage für den Menschen, von hoher Relevanz ist. Die mit dem Bebauungsplan überplante Fläche im Biotopverbundskataster des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ist als Fläche mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund eingeordnet. Hier sei insbesondere auf die Vernetzung der angrenzenden FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) und des Vogelschutzgebiets hingewiesen, für die im Rahmen EU-rechtlicher Vorgaben ein Biotopverbund wichtig ist.

(Für Bürger*innen aus Wesel und Umgebung)

Biotope

Gemäß Biotopkataster des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) handelt es sich bei der vom Bebauungsplan beplanten Fläche um eine schutzwürdige Fläche, auf der naturschutzfachlich wertvolle Biotope kartiert sind (https://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/karten/bk). Sie kann als eine typische niederrheinische Auenlandschaft beschrieben werden:  Wiesen und Weiden, die zum Teil extensiv genutzt und entsprechend floristisch artenreich sind, Hecken aus einheimischen Baum- und Straucharten und Einzelbäume, die teilweise in Form typisch niederrheinischer Kopfbäume zu finden sind, prägen das Bild. Außerdem liegt eine kleine, ebenfalls für den Standort typische und natürlich vorkommende Auewaldfläche im Gebiet.

Die typischen Auen-Lebensräume, die im Biotopkataster und auch im Umweltbericht benannt werden, können möglicherweise über Optimierungsmaßnahmen sogar in Lebensraumtypen gemäß europäischer FFH-Richtlinie, sogenannte FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT), entwickelt werden. Hierzu besteht mit Bezug auf die FFH-Richtlinie gesetzliche Verpflichtung.

Mit der Bebauung des Gebietes würden die beschriebenen wertvollen Biotope unwiederbringlich zerstört werden. Damit würden Potenzialflächen zur Renaturierung, die zur Erfüllung der FFH-Richtlinie zwingend notwendig sind, genommen werden.

Eine solche Planung halte ich auch angesichts des fortschreitenden Biotopverlustes und Artensterbens und zusätzlicher Bedrohungen durch den Klimawandel für nicht mehr zeitgemäß. Sie kann in der jetzigen Zeit nicht mehr im Sinne der Bürger*innen Wesels und angrenzender Orte sein.

(Für Bürger*innen aus Wesel, alle Anwohner*innen mit Bezug zu Rhein und Lippe)

Hochwasserschutz

Ich sehe Risiken in Bezug auf den Hochwasserschutz. Die Bebauung ist innerhalb der Niederterrasse der Lippe geplant. Bei den vorliegenden Auenböden handelt es sich um grundwasserbeeinflusste Böden. Das aktuelle Gelände ist gemäß Begründung im Teil 2 des Umweltberichts regelmäßig von Grundwasser überstaut.  Im Zuge des Klimawandels ist in Zukunft mit vermehrten Extremwetterereignissen und Folgen wie ausgeprägteren Hochwässern und Überstauungen zu rechnen. Der Bebauungsplan Nr. 232 sieht eine Versiegelung des Überschwemmungsbereichs vor, wodurch Retentionsraum verloren gehen würde. Vor dem beschriebenen Hintergrund fürchte ich eine Gefahr im Hochwasserschutz, die weitere Abschnitte der Lippe und den Rhein betreffen könnten.

Das zu erwartende Verkehrsaufkommen wird die Bürger*innen der Stadt Wesel und des Kreises Wesel in allen Lebensbereichen erheblich belasten. Zur Erläuterung:

(Weseler*innen und Anwohner*innen aller betroffenen Verkehrswege, hier auch bis Dinslaken und Duisburg „A59/B8N“)

Der Verkehrsfluss des Rhein Lippe Hafens beinhaltet sowohl den Bebauungsplan 233, als auch den Bebauungsplan 232, sowie die Bebauung des Hafens in Emmelsum und auch zukünftig die des Stadthafens Wesel mit den dortigen Ausbauplänen. Hünxe plant den Bau eines Kanalhafens auf dem ehemaligen Raffineriegelände. 400 mit der Logistik befasste Betriebe nennt der Kreis Wesel.

Es gibt keine Untersuchung dazu, wie sich das Verkehrsaufkommen insgesamt entwickeln wird (sowohl in Wesel als auch in den Nachbarkommunen). Gerade auch durch den Verkehr im Bebauungsplan 232 der seinen eindeutigen Schwerpunkt im KFZ (LKW/PKW) Verkehr hat, ist zu befürchten, dass die bisherigen Verkehrswege, die zu Stoßzeiten schon jetzt überlastet sind, ausgebaut werden müssen (siehe Planzeichnung Bebauungsplan 232). Dies führt zu einer weiteren übermäßigen Belastung für Mensch und Umwelt. Die alten Verkehrsplanungen zum Ausbau der A59/B8N sind so aktuell, wie seit Jahren nicht mehr: der Bebauungsplan Plan 232 schafft die Notwendigkeiten dazu.

(Weseler*innen und Anwohner*innen aller betroffenen Verkehrswege, hier Wesel, Lippedorf, Voerde, Dinslaken, Duisburg, Hünxe als auch Alpen „A59, A3, A57“)

Entlang der Verkehrsverbindungen zu den Autobahnen A59, A3 und A57 werden den Anwohner*innen unzumutbare Einschränkungen ihrer Lebensqualität zugemutet. DeltaPort wirbt mit diesen Verkehrsverbindungen. Untersuchungen u.a. zu Lärm- und Feinstaubbelastungen haben nicht stattgefunden, da das Verkehrsgutachten falsche Schwerpunkte setzt. Rechtssichere Daten bzw. Untersuchungen um die nationalen und europäischen Emissionsschutzrichtlinien einzuhalten, existieren nicht. Empfehlungen der WHO zu Belastungsgrenzen wurden somit nicht beachtet und daraus resultierende Gesundheitsgefährdungen wurden außer Acht gelassen. Wesel, Lippedorf, Voerde, Dinslaken, Hünxe als auch Alpen werden eine deutliche Verkehrszunahme mit all ihren Folgen erleben.  Schon jetzt ist dort in vielen Bereichen das Verkehrsaufkommen unzumutbar und bedeutet eine deutliche Einschränkung der Lebensqualität. Der Wert von Eigentum der Anwohner*innen fällt, die Lebensplanung wird nachhaltig beeinträchtigt.

(Weseler*innen und Anwohner*innen aller betroffenen Verkehrswege)

Das Landeshafenkonzept NRW sieht eine trimodale Hafenanbindung vor. Diese ist nicht vorhanden und auch in Zukunft nicht zu erwarten. Dagegen sprechen ökonomische Gründe (im Bebauungsplan nachzulesen) als auch planungstechnische Gründe (Anbindung an die Spellenbahn, siehe Ausführung im Bebauungsplan). Der Hafen ist darauf ausgerichtet die sogenannte „Letzte Meile“ zu beliefern. Da ist die Bahn in ihren Möglichkeiten wenig hilfreich. Somit liegt der Verkehrsschwerpunkt auf dem KFZ-Verkehr mit einem zu erwartenden hohen Anteil an Schwerlastverkehr der zukünftig weiterwachsen wird (im Verkehrsgutachten nachzulesen u.a. in der Prognose). Der als trimodal bezeichnete Shuttleverkehr zum Hafen Emmelsum ist de facto nicht als trimodal zu werten und führt letztendlich zu weiterem LKW Verkehr mit all seinen Auswirkungen auf die Anwohner*innen. Diese sind Lärm, eine Verschlechterung des Klimas und besonders die Gesundheit durch Feinstaubbelastung (siehe WHO Empfehlungen, Umweltbundesamt u.a.)

(Weseler*innen und Anwohner*innen aller betroffenen Verkehrswege)

Der Flächennutzungsplan in seiner 35. Änderung schreibt eine Hafenaffine Nutzung vor. Diese kann es nicht geben, da der Hafen keine weitere nutzbare Fläche in der ersten Reihe aufweist. Somit ist keine Anlieferungsmöglichkeit mit dem Schiff gegeben, die praktisch ist oder ökonomisch und ökologisch vertretbar wäre.  Die vom Land NRW gewünschte Trimodalität ist hierdurch und zudem durch die fehlende Schienenanbindung in keinster Weise erfüllt.  Somit sind alle rechtlichen landesplanerischen Vorgaben in diesem Sinne nicht erfolgt.

(Weseler*innen und Anwohner*innen aller betroffenen Verkehrswege)

Die Hafenaffinität ist nicht gegeben, wie im Landeshafenkonzept vorgeschrieben. Die erste, maßgebliche Hafenreihe bietet in der derzeitigen Form keinen Platz mehr für hafenaffine Ansiedlungen. Somit kann die Binnenschifffahrt nicht, oder allenfalls in sehr geringem Ausmaß, zu einer Verkehrsentlastung vor Ort führen. Klimabedingte Einschränkungen der Binnenschifffahrt (Hoch- und Niedrigwasser) werden die Lieferketten negativ beeinflussen, die Transportkapazitäten erfahrungsgemäß mindern oder gar zum Erliegen bringen.  Der Schwerpunkt wird somit insgesamt auf dem LKW Transport liegen.

(Weseler*innen und Radfahrer*innen aller betroffenen Verkehrswege)

Für Radfahrer*innen wird der zunehmende Verkehr entlang der Frankfurter Straße und der B8 zu einer deutlichen Belastung führen und somit das Radfahren unattraktiv machen. Feinstaubbelastung, Lärm sowie vermehrte Unfallgefahr sind die Folgen für diese Verkehrsteilnehmer*innen.

(Weseler*innen und Anwohner*innen aller betroffenen Verkehrswege, außerdem Sicherheitskräfte wie Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste)

Die vermehrten Transporte steigern die Verkehrsbelastung und das Unfallrisiko. Die vorgesehene Genehmigung zur Lagerung von vielfältigen Gefahrstoffen und dem damit verbundenen Transport von Gefahrgütern führt zu einer übermäßigen Gefährdung der Verkehrsteilnehmer*innen und der Anwohner*innen. Auf den ohnehin schon stattfindenden Gefahrguttransporten, nicht nur mit der Bahn, kommen weitere Anforderungen an die örtliche Feuerwehr, Polizei und den Rettungsdienst und ihre Ausstattung zu. Eine weitere Gefährdung der Verkehrsteilnehmer*innen und Anwohner*innen ist unzumutbar und eine Aufrüstung der Sicherheitskräfte unumgänglich.