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Freihandel

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Ende Juni 2019 haben sich die EU und die vier Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay auf ein Freihandelsabkommen  – als Teil eines Assoziierungsabkommens – geeinigt.

Seitdem erfolgt die rechtliche Überarbeitung des vereinbarten Textes. Die Kommission könnte die endgültige Fassung voraussichtlich im Herbst 2020 dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament zur Ratifizierung vorlegen, danach würde das Abkommen von den Parlamenten der Mitgliedstaaten abgestimmt. Es gibt Überlegungen, das gemischte Abkommen zu einem EU-only Abkommen zu erklären. Dadurch wäre bei der Entscheidung des EU-Rates keine Einstimmigkeit mehr erforderlich und die Ratifizierungen der nationalen Parlamente würden entfallen.

Sollte das Freihandelsabkommen in Kraft treten, hätte das enorme negative Auswirkungen auf Klima und Umwelt und wäre ein Angriff auf Menschenrechte, bäuerliche Landwirtschaft und Diversifizierung der Wirtschaft. Es würde den Export klimaschädlicher Autos und weiterer Industrieprodukte nach Lateinamerika steigern und könnte der Sargnagel insbesondere für die argentinische Industrie sein.

Die Abholzung von Regenwäldern zugunsten von Rindermast, Zuckerrohr und Sojaproduktion würde verstärkt. So ist Brasilien schon jetzt weltweit der größte Exporteur von Rindfleisch. Verstärktes Wachstum der Rinderherden führte zu weiteren Landkonflikten und massiven Abholzungen. Diese Rodungen gingen auf Kosten der indigenen Bevölkerung und führten zur deren Vertreibung.

Wettbewerbsverschiebungen im Interesse von Agrarindustrie gingen zu Lasten von Kleinbäuer*innen weltweit. In der EU haben sich vor allem die Exportinteressen der Auto-, Maschinen- und  Chemieindustrie durchgesetzt, auch hier zu Lasten einer bäuerlichen Landwirtschaft.

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