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Prof. Dr. Andreas Fisahn: Die zunehmende Einschränkung der Meinungsfreiheit und weiterer demokratischer Rechte

07.04.2025 19:00 - 21:30

Andreas Fisahn ist seit 2004 Professor an der Universität Bielefeld. Seine Arbeitsschwerpunkte sind die kritische Staats- und Rechtstheorie, Demokratietheorie sowie Europa- und Umweltrecht. Er war bis zu dessen Auflösung Mitglied im wissenschaftlichen Beirat von Attac. Im letzten Jahr hat er anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Grundgesetzes im VSA-Verlag einen AttacBasisText herausgegeben: 

shop.attac.de/Basistext-61-Demokratie-in-Gefahr-75-Jahre-Grundgesetz/110

Es gibt bekanntlich eine erhebliche Diskrepanz zwischen Verfassungswirklichkeit und dem Anspruch des Grundgesetzes, die sich in den letzten Jahren jedoch erheblich verschärft hat. Der Meinungshorizont wurde erheblich eingeengt:

* Ab 2020 begannen die  Einschränkungen des freien Diskurses bezogen auf die Corona-Maßnahmen, später dann auch über den Ukrainekrieg und die kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten                                                                                                                                                                                                                                           * Gegen Klimaaktivisten werden neue Berufsverbote verhängt, so z.B. gegen Lisa Poettinger. Im ministeriellen Bescheid werden u.a. die Verwendung des Begriffs „Profitmaximierung“ und ihr Engagement in der Gruppe „Offenes Antikapitalistisches Klimatreffen München“ als Ablehnungsgründe genannt.                                                                                                                                                                                                               * Auch die erfolgte Einstufung der „Klimakleber“ als terroristische Vereinigung, mit der drastische polizeilichen Maßnahmen gegen Gruppenmitglieder begründet wurden, sei hier genannt.
* Im April 2021 wurde das Konstrukt der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ in allen Verfassungsschutzbehörden eingeführt.                                                                                                                                                                                                                                                 *Vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs wurde der „Volksverhetzungsparagraph“ um den Tatbestand der Verharmlosung von Kriegsverbrechen ergänzt.                                                                                                                                                                                                                                                      * Im Zusammenhang mit dem Konflikt zwischen Israel und Palästina haben gravierende polizeiliche Maßnahmen gegen Versammlungen und Veranstaltungen der Solidarität mit Palästinensern stattgefunden. Vor kurzem fand ein massiver Polizeieinsatz bei einer Veranstaltung mit der UNO-Sonderbeauftragten Francesca Albanese in den Räumen von „junge Welt“ in Berlin statt, nachdem ihr der Zugang zu anderen öffentlichen Veranstaltungsorten verwehrt worden war. 

Es liegt also nahe, sich mit den aktuellen Einschränkungen der Demokratie und ihrem Verhältnis zum Wesensgehalt des Grundgesetzes von 1949 zu beschäftigen. Wir sind gespannt, wie Andreas Fisahn diese Entwicklung einschätzt und welche Möglichkeiten der Gegenwehr er sieht.

Veranstaltungsort:
Auslandsgesellschaft, Steinstr. 48 (Nordausgang Hbf.)
Veranstalter:
DGB Dortmund & Attac Dortmund