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"Attac Dortmund und ruhrgebietsweite Arbeitsgemeinschaft gegen den kommunalen Ausverkauf: Regierunspräsidenten sollen Cross-Border-Leasing verhindern"

Pressemitteilung vom 30. Dezember 2002

Die ruhrgebietsweite "Arbeitsgemeinschaft gegen kommunalen Ausverkauf" - an der sich auch Attac Dortmund beteiligt - hat die fünf Regierungspräsidenten in Nordrhein-Westfalen als kommunale Aufsichtbehörden angeschrieben. Die Arbeitsgemeinschaft weist darauf hin, daß es sich beim sogenannten Cross-Border-Leasing (wörtlich: "grenzüberschreitende Vermietung", abgekürzt CBL, auch US-Leasing genannt) "um eine Übernahme kommunalen Anlagevermögens in den amerikanischen Einflußbereich handelt", und fordert die RPs auf, die Vertragsverhandlungen in den Kommunen sofort zu stoppen. Dies betrifft auch die Pläne der Stadt Dortmund, das Kanalnetz an eine US-Firmen- und Bankengruppe zu überlassen.

Beim Cross-Border-Leasing least der US-Partner ein Objekt - eine Kläranlage, eine Müllverbrennungsanlage, Stadtbahnanlagen oder -wagen, Messehallen, Schulen oder ähnliches - für 100 Jahre und verleast es sofort wieder an die Stadt zurück. Dabei entstehen in den USA und in Deutschland Steuervorteile, die sich der sogenannte "Investor" und die klamme Stadt teilen ("Barwertvorteil" in Form mehrerer Millionen Euro). Letztendlich handelt es sich um ein Scheingeschäft, denn der Partner investiert keinen einzigen Cent und stellt auch sonst keine Gegenleistung. Damit ist das Vorhaben eigentlich rechtswidrig - die Kommunen beteiligen sich also an einem Steuerbetrug!

Während der langen Vertragszeit ist die Stadt verpflichtet, den Wert des "verleasten" Objektes zu erhalten. Dies bedeutet, daß z.B. das Dortmunder Kanalnetz auf 100 Jahre erhalten bleiben muß, auch wenn in Zukunft mehr Regenwasser versickert wird und damit weniger Abwasser anfällt. Die Stadt muß dann erhebliche Gelder in eigentlich unnütze Anlagen stecken - und das bis zum Abschluß der Laufzeit, wenn niemand von uns mehr leben dürfte.

Aufgrund der langen Laufzeit von mehr als 99 Jahren geht nach US-Recht - und dieses wird in den Verträgen immer als maßgeblich vereinbart - in das Eigentum des US-Vertragspartners über. Damit handelt es sich faktisch um einen Ausverkauf kommunalem Eigentums - und das für einen Bruchteil des tatsächlichen Werts, des sogenannten Barwertvorteils (im Fall der Dortmunder Stadtbahnanlagen, die im September verleast wurden, sollen es rund 70 Mio. Euro sein).

Daß der schnelle Euro ohne scheinbaren Nachteil in Zeiten leerer Kassen für die Kämmerer verlockend ist, ist klar. Aber die Mitglieder des Stadtrates, die die Entscheidung treffen sollen, müssen dieser Versuchung widerstehen und dafür sorgen, das städtische Eigentum und damit die kommunale Eigenständigkeit zu bewahren.

Die Arbeitsgemeinschaft gegen kommunalen Ausverkauf hat sich am 13. November 2002 im Ruhrgebiet gegründet. Es ist ein Bündnis von lokalen Parteien/Fraktionen in den Stadträten, neun Attac-Lokalgruppen, dem BUND NRW sowie Gewerkschaftsmitgliedern, die den Ausverkauf der kommunalen Daseinsvorsorge nicht hinnehmen wollen.