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Leserinnenbrief

Zum usprünglichen Artikel in der Westfälischen Rundschau vom 6. August 2002.

Ein "US-Geldregen", der den "Phoenix-See füllen (soll)", wird in der WR vom 06. August als eine Art Königsweg gefeiert: dem Finanzproblem der Stadt Dortmund soll mit dem "Sprudeln" von "mindestens 30 Mio. Eur" in die Kasse der Stadtwerke abgeholfen werden. Der kommunale Reibach sei ganz leicht zu bewerkstelligen: Die Stadtbahnanlagen/Schienennetz und in einem 2. Schritt 1800 km städtisches Kanalnetz sollen an einen amerikanischen Investor - der allerdings im üblichen Sinne nichts investiert - vermietet und dann von der Stadt zurückgemietet werden, was den ersehnten Sterntaler-Effekt ("Geldregen") habe und nach US-Recht völlig legal sei. Hier wird die Öffentlichkeit irre geführt: Mit guten Gründen das lehnt z.B. das niedersächsische Innenministerium diese Art von Geschäften grundsätzlich ab, denn a) treten die US-Investoren des Cross-Border-Leasing (CBL) nie öffentlich auf - Recherchen zur in diesem Zusammenhang genannten First-Union-Bankgruppe/First Fidelity Bank (Leasing der Klärwerke der Stadt Köln 2000) erbrachten keine Klärung, b) hatte die eigens zu diesem Zweck als Vertragspartner auftretende "SPC" (Special Purposes Company, Gesellschaft für besondere Zwecke) ihren Sitz auf den Karibikinseln Cayman Islands - und damit ist die US-amerikanische Senatskommission "Bekämpfung der Geldwäsche" in Washington und der dortige Internal Revenue Service (Oberste Steuerbehörde) keineswegs glücklich. Sie erkennen die Steuervorteile von CBL mit dem Ausland mangels wirtschaftlicher Substanz nicht an, es ist also keineswegs legal, c) wird den klammen Kommunen und der Öffentlichkeit weisgemacht, der wechselseitige "Deal" zur Erlangung des Barwertvorteils dauere nur einen Tag - oder auch 24 Jahre - während bei diesem Illusionstheater den US-Steuerbehörden von der amerikanischen Firma eine andere Version vorgelegt wird, nämlich über eine KAUFVERTRAGS-Dauer von 100 JAHREN, d) daß der Deal auch in die Hose gehen kann: die Stadt Aachen verhandelte 2000 ein Jahr über einen Leasingvertrag über ihre Müllverbrennungsanlage. Als das Geschäft 2001 nicht zustande kam, sollte Aachen 19 Mill. DM an Banken, Anwälte und Berater berappen. e) deutsche Banken als Arrangeure dieser dubiosen Geschäfte auftreten und für ihren Beitrag ebenfalls ein paar Millionen $ erhalten, f) eine Stadt - anders als als im Sprachgebrauch - nicht "pleite gehen" kann, es haften Bund und Land, also die Steuerzahler, und zu guter Letzt: Die - keinem Ratsmitglied in voller Länge vorliegenden - Verträge enthalten Verpflichtungen, die gemieteten Anlagen in vollem Umfang für die Vertragsdauer "funktionstüchtig" zu erhalten. Wird eine Müllverbrennungsanlage stillgelegt, stehen Messehallen leer, wird ein Schadenersatz fällig, der ein Vielfaches des "Barwertvorteils" betragen kann. Daran haben der Chef der Stadtwerke, Herr Harald Heinze, und der Verfasser G. Beushausen offenbar vor lauter Freude über das moderne Märchen vom "Geldregen" nicht gedacht, vielleicht auch nichts davon gewußt. Hätte das durch einen Besuch der 10 Internetseiten (http://www.pds-essen-im-rat.de/thema/leasing/jw20020206) verhindert werden können?

Sigrid Asamoah, Kurfürstenstr.28, 44147 Do