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Gericht stoppt Hafenausbau
Wesel, 21. August 2025
„Nach 2 1/2 Jahren Engagement und Anstrengung haben wir einen großen Erfolg erzielt! Viele Menschen aus meinem Umfeld haben mir mitgeteilt, wie glücklich sie darüber sind.“, sagt Engelbert Jesih, dessen Grundstück an der Rhein-Lippe-Aue grenzt.
Dabei hätte es auch ganz anders kommen können! „Wäre das Gericht unserem Antrag nicht gefolgt, wäre die Rhein Lippe Aue in 6 Wochen in eine Großbaustelle umgewandelt worden.“ Engelbert Jesih und seine Familie hätten jetzt eine "Bauzaunfestung" vor der Haustüre. Riesige Baumharvester, Bagger, und Walzen wären dabei, die jahrzehnte gewachsene Natur der Rhein-Lippe Aue zu zerstören! Die Tiere der Rhein-Lippe-Aue, die Rehe, Hasen, Fasane, Falken, Reiher, etc. hätten nicht ein noch aus gewusst, wohin sie hätten fliehen können!
Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte letzte Woche den Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens durch DeltaPort bis zur endgültigen Entscheidung gestoppt. Dieser Beschluss ist das Ergebnis des Eilverfahrens, dass Engelbert Jesih gemeinsam mit dem Landesverband des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) mit den Hamburger Anwälten Roda Verheyen und Johannes Franke um Jahreswende angestoßen hatte.
Vorausgegangen waren zahlreiche Einwendungen gegen das Projekt von DeltaPort, die Bürgerinnen und Bürger aus Wesel und Umgebung schriftlich gegen die Erweiterung vorgetragen haben. Die politisch Verantwortlichen der Stadt Wesel hatte das wenig bis überhaupt nicht beeindruckt. Auch eine Petition des im Februar 2024 gegründeten Bündnis „Rhein-Lippe-Aue bleibt!“ mit über 1800 Unterschriften gegen die Hafenerweiterung zeigte keine Reaktion der Verantwortlichen.
Die meisten der im Stadtrat vertretenen Parteien waren zu einem Dialog mit dem Bündnis nicht bereit. Ausnahme bei der Unterstützung für den Erhalt der Rhein Lippe Aue war das Engagement von Barbara Wagner von den Linken.
All das führte Ende des Jahres 2024 zu dem Entschluss, ein Normenkontrollverfahren einzuleiten und nach Äußerungen des Geschäftsführers von DeltaPort Stolte bei der WDR-Lokalzeit Duisburg auch zeitgleich ein Eilverfahren.
Das Ergebnis liegt jetzt vor. „Der Bebauungsplan leidet nach summarischer Prüfung jedenfalls an zwei materiellen Mängeln, die zu seiner Gesamtunwirksamkeit führen.“ urteilt das das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Beschluss. Im Wesentlichen geht es bei den beiden Punkten um das Fehlen einer „wasserrechtlichen Genehmigung“, die noch nicht einmal beantragt wurde und um das unzulässige Verfahren bei der Bestimmung der Lärmkontingentierung durch die bestellten Gutachter. Das OVG kommt zu dem Schluss „Die Mängel der genannten textlichen Festsetzungen führen nach derzeitigem Stand angesichts ihrer Bedeutung für die Planung zur Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans.“.
Des Weiteren wird im Beschluss des OVGs „der großflächige Verlust an natürlichen Bodenfunktionen durch Versiegelung und Aufschüttung hervorgehoben und als erheblich bewertet.“ Als vierter Punkt wird der Hochwasserschutz benannt, da das Grundstück von Engelbert Jesih „und das benachbarte Ufer unterhalb der geplanten neuen Aufschüttungen im Hochwasserrisikogebiet liegen.“
Und am Ende des Beschlusses heißt es: „Dieser Beschluss ist unanfechtbar“
Das Bündnis ist mehr als zufrieden mit der Entwicklung des Verfahrens. Drei der zentral angegriffenen Festsetzungen (Aufschüttungen, Entwässerung, Lärmkontingente) sind nach dem OVG offensichtlich unwirksam und die drohenden Beeinträchtigungen sowohl für die Umwelt (NABU) als auch für Engelbert Jesih (Überflutung) sind so konkret, dass der Bebauungsplan außer Vollzug gesetzt wird.
Ob und wann es ein Hauptverfahren geben wird, ist offen.
Für Engelbert Jesih und seiner Familie ist klar, dass die bisherige Auseinandersetzung nur durch die Solidarität mit den vielen Unterstützerinnen Unterstützern erfolgreich sein konnte. An der zukünftigen Unterstützung besteht für ihn kein Zweifel.
Für Frank Boßerhoff vom NABU ist der Beschluss nicht nur ein Sieg für die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern auch ein Sieg für den Klima- und Umweltschutz in der Stadt Wesel. „Gerade mit Blick auf Hitzewellen, Dürren und Starkregen. Nicht wir haben gewonnen, sondern die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wesel.“
Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt Wesel, die schon enorme Kosten für das DeltaPort Projekt tragen musste. Allein für externe Gutachten gab sie mehr als 133.000 € aus. Alles natürlich aus Steuergeldern. Sollte die Stadt versuchen, wie die Bürgermeisterin jüngst andeutete, „die Heilung“ des Gerichtsbeschlusses zu erwirken, wird sie erhebliche Mittel dazu bereitstellen müssen. Denn die Mängel sind so grundlegend, dass ihre Behebung wohl erheblichen Aufwand bedeuten würde.
Wir fordern die Stadt Wesel auf, keine weiteren Steuergelder zu verschwenden und dieses für die Allgemeinheit schädliche Projekt aufzugeben.