Freihandels- und Investitionsverträge
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2019: CETA-EuGH-Urteil: Nicht alles was legal ist, ist auch legitim
In einem am 30.4.2019 veröffentlichten Gutachten kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu dem Schluss, dass die in CETA vorgesehenen Sonderklagerechte für Investoren (ISDS / Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit) mit EU-Recht vereinbar sind.
Doch was legal ist, ist nicht immer auch legitim.
Es bleibt dabei: Sonderklagerechte für Konzerne sind nicht kompatibel mit der Demokratie, dem Klimaschutz, Sozial- und Arbeitsrechten und bedrohen den Rechtsstaat. Darin sind sich Attac und die anderen 55 zivilgesellschaftlichen Organisationen im Netzwerk Gerechter Welthandel einig.
Attac Deutschland: CETA bleibt Gefahr für Umwelt- und Verbraucherschutz, Sozialstandards und Demokratie
Attac Österreich: Nicht alles was legal ist, ist auch legitim
Attac Frankreich: gemeinsame Erklärung von 30 Organisationen - keine Sondergerichte!
Andreas Fisahn: Gleiches Recht für Investoren -- Für den Europäischen Gerichtshof ist CETA mit EU-Recht vereinbar. Gastkommentar, Jungewelt
"(...) Der EuGH spielt sich seit dem Ende der 1970er Jahre als neoliberaler Herzschrittmacher der EU auf. Diese Funktion hat er auch mit diesem Urteil übernommen, wobei das Gericht offenbar ein konzernorientiertes Konzept des Neoliberalismus vertritt, das die Ungleichheit der Marktteilnehmer – auch auf Seiten des Kapitals – akzeptiert und an dieser Stelle kein Problem mit den vielbeschworenen »Wettbewerbsverzerrungen« hat. Auch andere Staaten der EU schlossen sich im Verfahren vor dem EuGH den rechtlichen Bedenken Belgiens an. So kann man gespannt sein, ob sich diese rechtlichen auch als politische Vorbehalte im Ratifizierungsprozess artikulieren – und ewig lässt sich CETA nicht vorläufig anwenden."