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Initiative Lieferkettengesetz – Netzwerk Baden-Württemberg

In Deutschland besteht seit 2019 die Initiative Lieferkettengesetz. Dieses breite Bündnis zivilgesellschaftlicher Gruppen setzt sich dafür ein, dass deutsche Unternehmen künftig per Gesetz dazu verpflichtet werden, entlang ihrer gesamten Lieferketten Menschrechte zu achten und Umweltzerstörung zu vermeiden.

Um das Erreichen dieser Ziele in Baden-Württemberg besser zu fördern und auf lokaler Ebene voranzutreiben wurde ebenfalls 2019 die Initiative Lieferkettengesetz – Netzwerk Baden-Württemberg gegründet. Attac-Stuttgart ist Mitglied dieser baden-württembergischen Initiative.

 

National und International

Diese Initiative entspricht auf nationaler Ebene der internationalen Kampagne für das sog. „Binding Treaty“, also für ein weltweites Abkommen, dass Konzerne verpflichtet, auf Menschenrechte zu achten. Attac setzt sich seit Jahren mit seiner Kampagne Menschenrechte vor Profite für dieses „Binding Treaty“ ein.

 

Hintergründe zur nationalen Kampagne „Initiative Lieferkettengesetz“:

Die UNO-/VN hat 2011 „Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte“ verabschiedet. Diese Prinzipien regeln u.a. Unternehmensverantwortung zur Achtung der Menschenrechte. Um die Einhaltung dieser Prinzipien durch deutsche Firmen entlang ihrer Lieferketten (im Sinne der „unternehmerischen Sorgfaltspflichten“) wurde im Ende 2016 im Bundeskabinett ein „Nationale Aktionsplan“ (NAP) zur Kontrolle der Einhaltung dieser Leitprinzipien durch deutsche Firmen verabschiedet: dieses Vorgehen ist gut, wenn detailliert, beschrieben im ersten Zwischenbericht der BuReg zum NAP vom August 2019 unter „Zusammenfassung“ (auf der 3. Seite, bzw. ab Seite „i“ des Dokuments).

 

Die Krux und das Hintertreiben des Vorhabens im Bundeswirtschaftsministerium und -Kanzleramt

Die Krux: Der NAP sieht eine Monitoring-Phase vor, in der zwischen August 2019 und Mitte 2020 die Einhaltung der Pflichten durch deutsche Firmen ausgewertet werden soll. Laut Koalitionsvereinbarung der GroKo soll ein verpflichtendes Gesetz nur dann kommen, wenn weniger als 50% der Firmen ihre Pflichten erfüllen.

Die Gegenmaßnahmen der Politik: Im Juli 2019 veröffentlichte Spiegel-Online den Bericht „Wirtschaftsminister will Firmen vor Menschenrechtsgesetz schützen“, der zeigt, wie das Bundeswirtschaftsministerium zusammen mit dem Bundeskanzleramt (beide Häuser in CDU-Hand) die Kriterien fürs NAP-Monitoring jetzt mit einiger Anstrengung so verwässert habe, dass Menschenrechtsverstöße durch deutsche Firmen kaum noch feststellbar sind. Für eine Partei, die ein „C“ vorne im Namen trägt, ist diese Aktion absolut schändlich.

Dieser Spiegel-Bericht unterstreicht also, warum unser Bündnis notwendig ist und wogegen er zu kämpfen hat.