Erbschaftsteuer
Seit ihrer Einführung 1906 steht Sinnhaftigkeit und Ausgestaltung der Erbschaftsteuer immer wieder im Zentrum erbitterter Auseinanderseitzungen.
In neuerer Zeit hat das Bundesverfassungsgericht 2006 und 2014 die jeweilige rechtliche Ausgestaltung für verfassungswidrig erklärt. Gegenwärtig steht wieder eine Entscheidung bevor. In der aktuellen Auseinandersetzung geht es insbesondere um die Privilegierung von Unternehmenserbschaften.
Ob und in welchem Umfang die Weitergabe von Vermögen von einer Generation zur nächsten besteuert werden soll, ist mit vielen Emotionen behaftet und wirtschaftspolitisch umstritten. Das unterscheidet diese Steuer von vielen anderen, bei denen zwar über die Höhe und/oder den Verlauf des Steuersatzes diskutiert wird, die Berechtigung der Steuer selbst aber nicht in Frage gestellt wird.
Obwohl fast alle Menschen in ihrem Leben bei weitem höhere Beträge an Einkommen- oder Mehrwertsteuer zahlen und nur ein kleiner Teil der Bevölkerung in den Genuss von relevanten Vermögensübertragungen kommt, wird dieses Thema heiß und breit diskutiert.
Unsere Stellungnahme zu den wichtigsten Gesichtspunkten
Der Attac-Reformvorschlag zur Erbschaftsteuer
Gesetze und Rechtsprechung zur Erbschaft-/Schenkungsteuer
Aktionen für eine gerechte Erbschaftsteuer!
Gemeinsam mit ver.di, dem Netzwerk Steuergerechtigkeit und Campact setzt sich Attac für eine echte Reform ein. Mit kreativen Aktionen machen wir auf unsere Positionen aufmerksam.
Siehe dazu die Seite zur Erbschaftsteuer bei der Attac-Kampagnenseite UMVERTEILEN.





