Bürgerversicherung statt Sozialabbau
Bundeskanzler Friedrich Merz von der CDU behauptet, der Sozialstaat sei nicht mehr bezahlbar. Etwas abgeschwächter die Position von Lars Klingbeil (SPD), der betont, dass der Sozialstaat nicht kaputtgespart werden darf, was ja heißt, dass Leistungen eingeschränkt werden müssen, nur nicht zu viel.
Aber ist das wirklich notwendig?
Fakt ist, dass es keine Explosion der Sozialausgaben gibt. Die Sozialleistungsquote, sie misst die Sozialausgaben in Verhältnis zur Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt, BIP) in Prozent, ist nur leicht angestiegen. Sie liegt im Vergleich zu anderen entwickelten OECD-Ländern im Mittelfeld. In der Zukunft werden aber die Anforderungen an unseren Sozialstaat wachsen. Der Bedarf an Ausbildungs- und Gesundheitsleistungen steigt, eine alternde Gesellschaft bedingt höhere Ausgaben für Renten und Pflegeleistungen. Unsere unsoziale Einkommens- und Vermögensverteilung hat im Ergebnis eine steigende Alters- und Kinderarmut zur Folge. Dazu braucht es nicht weniger, sondern mehr Sozialstaat. Dies ist keine unlösbare Aufgabe. Nötig ist eine solidarische Finanzierung, zu der alle beitragen. Das bestehende Finanzierungssystem wird dem nicht mehr gerecht. Notwendig ist als Basis eine Bürgerversicherung.
Kernkomponenten einer Bürgerversicherung
Erste Säule: Allgemeine Sozialleistungen
Sie umfasst im Kern die allgemeinen Sozialleistungen, die allen Menschen in gleichem Umfang bzw. gleicher Höhe zustehen (Basissozialsystem). Dabei handelt es sich um folgende Leistungen:
- Das Gesundheitssystem einschließlich der Grundkosten der Pflege – also eine einheitliche Bürgerversicherung, in der alle Menschen, die in Deutschland leben, automatisch Mitglied sind. Deutsche Staatsbürger, die temporär im Ausland leben, können für eine Übergangszeit optional Mitglied sein, wenn ihr Arbeitgeber oder sie selbst den entsprechenden Beitrag leisten.
- Eine Grundrente für alle, die ab dem 20. Lebensjahr 40 Jahre in Deutschland gelebt haben, anteilig bei kürzerer Aufenthaltszeit. (Entsprechend dem Schweizer Modell.)
- Eine Kindergrundsicherung.
- Eine Grundversorgung für Arbeitslose.
- Eine allgemeine Unfallversicherung.
Zweite Säule: Einkommensabhängige Leistungen
Als zweite Säule des Sozialsystems soll eine Berufsversicherung dienen, deren Leistungen vom Einkommen und damit von den Einzahlungen abhängen. Sie umfasst im Kern:
- Eine einkommensabhängige Berufsrente
- Ein einkommensabhängiges Arbeitslosengeld
- Ein einkommensabhängiges Krankengeld
Benachteiligungen im Erwerbsleben, die auf Diskriminierungen etwa auf Grund von Geschlecht oder vermeintlicher Herkunft beruhen, werden bisher ins Pensionssystem übernommen und sind z.B. als Unterschied in der Rentenhöhe von Männern und Frauen klar erkennbar. Durch die vom individuellen Einkommen unabhängige Ausgestaltung der ersten Säule unseres Vorschlages werden bereits einige Differenzen kompensiert. Verbleibende Unterschiede sind durch eine entsprechende Gestaltung von einkommensabhängigen Leistungen zu kompensieren.
Diese Pflichtversicherung wird paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert nach dem Äquivalenzprinzip. Das Konzept einer Altersversorgung durch eine Basisrente und eine einkommensabhängige zusätzliche Berufsrente zur Lebensstandardsicherung wird in einer Reihe von Ländern wie der Schweiz, Dänemark, Schweden, den Niederlanden und Australien seit langem praktiziert. Es gewährleistet, dass alle einen Anspruch auf eine Grundversorgung haben, die solidarisch von allen Einkommen finanziert wird. Es gewährleistet aber auch, dass sich jede zusätzliche Einzahlung in die Berufsrente auch in einer Erhöhung der Rente niederschlägt. Damit wird eine Lebensstandardabsicherung angestrebt.
Dritte Säule: Sozialleistungen bei besonderem Bedarf
Bei der 3. Säule handelt es sich um bedarfsabhängige zusätzliche Sozialleistungen. Dies sind Leistungen für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst tragen können, Menschen, die aufgrund von körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen einen erhöhten Bedarf haben und für Personen, die wegen kurzer Aufenthaltsdauer in Deutschland keine eigenständigen Versorgungsansprüche aufbauen konnten und auch keine Ansprüche im Ausland haben. Diese Sozialleistungen werden durch Steuern finanziert.