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Leserbrief Reiner Kuntzsch an Dill-Zeitung vom 13.04.15

Zum Kommentar von Werner Kolhoff zum Thema TTIP-Abkommen : Freihandel zwischen Chancen und Risiken in der Dill-Zeitung vom 9.4.2015

Zunächst einmal möchte ich die Dill-Zeitung zu der informativen und kritischen Berichterstattung über das geplante Handelsabkommen zwischen EU und den USA  gratulieren, wird doch darin deutlich, wie die daran interessierten Lobby-Gruppen Statistiken frisiert haben ,um das Ganze schönzurechnen.


Andererseits habe ich an dem Kommentar des regierungsnahen Kommentators Werner Kolhoff auf S.4 vom 9.4.2015 erhebliche Kritik anzumerken.  Er kanzelt darin pauschal die Kritiker des sog. Freihandelsabkommens TTIP (auf Deutsch: Transatlantische Handels-und Investitions-Partnerschaft)als Kapitalismuskritiker, Antiamerikaner und Totalverweigerer ab. Ich frage mich, was daran antikapitalistisch und antiamerikanisch ist, wenn z.B. der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises, die Stadtverordnetenversammlungen von Herborn, Wetzlar und Dillenburg sich mehrheitlich warnend vor den möglichen Folgen eines solchen Handelsabkommens für die kommunale Selbstverwaltung  aussprechen? Das gleiche gilt für den DGB, den Naturschutzverband NABU oder den Deutschen Städtetag.


Auch behauptet er keck, dass „ uns die USA in ihrer Arbeits-,Umwelt-und Verbraucherschutzkultur oft sogar näher sind als Teile Osteuropas.“ Ist ihm nicht bekannt, dass in den USA die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft schon als Kündigungsgrund genügt, Umwelt- und Verbraucherschutz weit hinter den europäischen Standards rangieren, Vorsorgeschutz dort ein Fremdwort ist? Immerhin erkennt er an, dass „ es Bereiche gibt, wo sich Standards und Regeln nur schwer mit den USA vereinbaren lassen.“ Einer der Hauptkritikpunkte des geplanten Abkommens seitens seiner Kritiker sind die vorgesehenen sog. Investor-Staats-Schiedsgerichte. Gemeint ist damit eine private Gerichtsbarkeit ,die abseits jeglicher souveräner Rechtsstaatlichkeit mittels Rechtsanwaltskanzeleien gegen staatliche Gesetzgebung klagen kann, wenn sog. Gewinnerwartungen, z.B. durch Umweltauflagen, geschmälert würden. Namhafte Staatsrechtler haben dagegen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Mehr als 1,5 Millionen Europäer haben inzwischen eine Petition für ein Bürgerbegehren gegen das vorliegende Abkommen unterzeichnet. Selbst Minister Gabriel möchte inzwischen diese „Schiedsgerichte“ aus dem Abkommen herausnehmen. Warum braucht man so etwas? Sind die USA oder die EU etwa keine Rechtsstaaten? Sind das alles „Totalverweigerer“ und „Antikapitalisten“?


Reiner Kuntzsch, Auf dem Berg 12, 35745 Herborn
Vertreter von attac-Lahn-Dill im Regionalbündnis gegen unfairen Freihandel  www.ldk-bgf.cwsurf.de oder facebook.com/ldkbgf

Leserbrief Helmut Weil in der WNZ am 20.02.14

Der Fall Woolrec mit all seinen Auswirkungen auf die Bevölkerung von Tiefenbach (gestern) und Mannheim (morgen) ist leider kein Einzelfall. Es könnte allerdings noch schlimmer kommen, wenn in das Transatlantische Handelsabkommen (TTIP), wie von den USA gewünscht, die Klausel über den Investorenschutz (ISDS) eingebaut wird.

Dann ist folgender Fall denkbar: Ein amerikanischer Konzern nutzt eine Gesetzeslücke in unserem Umweltrecht und errichtet hier mit großem finanziellen Aufwand eine legalisierte "Giftküche" Beschließen unsere Parlamente nun nach Protesten der Bevölkerung per Gesetz das Schließen dieser Lücke, so kann der Investor für ihm entgangene Profite Schadensersatz einklagen.

Man muss kein Wahrsager sein, um sich vorzustellen, dass unsere staatlichen Organe dann angesichts klammer öffentlicher Kassen die Durchsetzung solcher Maßnahmen verzögern und verwässern. Was kann man als mündiger Bürger dagegen tun? Nun der Wahlkampf für die bevorstehenden nicht gerade beliebten Europawahlen bietet immerhin die Möglichkeit, die Aussagen der Kandidaten kritisch zu betrachten.

Übrigens hat die EU-Kommission - wie üblich ohne Mitwirkung des Europäischen Parlaments - schon seit 2009 ein ähnliches Abkommen (Ceta) mit Kanada verhandelt, welches in Strassburg nur noch abgenickt werden muss.

Leserbrief Klaus J. Klein vom 25.08.14

Leserbrief Mignon Färber vom 12.09.14

Leserbrief zum Artikel „ Kulturvielfalt in Gefahr  vom 15.08.2014

In dem Artikel Kulturvielfalt in Gefahr wird sehr gut auf die Gefahren von TTIP hingewiesen, Aber nicht nur die Kultur ist in Gefahr sondern unsere gesamte Demokratie. Durch Vereinheitlichung und gegenseitige Anerkennung von Regelungen in allen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens können sehr viele Standards aufgeweicht werden. So können z.B. hormonbehandelte Tiere, mit Chlor desinfizierte Hühner und zahlreiche chemische Stoffe in Landwirtschaft und Kosmetik wieder zugelassen werden. In Deutschland sind z.B.nur 25 chem. Stoffe in Kosmetik zugelassen in den USA sind es über 150. Auch die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel aus genmanipulierten Pflanzen gilt als Handelshemmnis. Ein Anbau von genmanipulierten Pflanzen wäre dann auch ohne zusätzliche Prüfung möglich.

Auch das geplante Fracking Verbot in Deutschland wäre dann in Gefahr. Besonders in der Kritik steht der Investitionsschutz, der es Konzernen ermöglicht auf Entschädigung zu klagen, wenn durch ein strengeres lokales Gesetz eine Umsatzeinbuße zu erwarten ist. Dadurch wäre es fast unmöglich neue Stoffe als schädlich zu deklarieren, die in den USA freigegeben sind, da dies zu riesigen Schadensersatzklagen führen würde.
Durch TTIP würden die Interessen der Konzerne durchgesetzt und ein Widerspruch ist dann nicht mehr möglich. Aus all diesen Gründen sollte TTIP unbedingt verhindert werden. Dies könnte durch Bürgerbeteiligung bei der im September startenden Bürgerinitiative Wirklichkeit werden.


Mignon Färber, Braunfels