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Heirich Schirmbeck geboren in Recklinghausen (Schriftsteller und Friedensaktivist)

Mit Nibelungentreue in den Untergang?
Eine Zeitkritische Betrachtung die nicht nur auf das Jahr 1981, dem Jahr in dem dieser Beitrag publiziert wurde, Bedeutung hat und wieder erlangen sollte.

Vorgänge Nr. 51 Zeitschrift für Gesellschaftspolitik Ausgabe Juni 1981
Beitrag verfasst von: Heinrich Schirmbeck

Der 8. Mai 1945 ist nicht nur der Tag, der die militärische Befreiung weiter Teile Europas von einer der entsetzlichsten Schreckensherrschaften der Geschichte, den Hitlerfaschismus, vollendete, sondern auch der Tag, der das deutsche Volk selber von dieser Pest befreite. Der dafür bezahlte Preis: 50 Millionen Tote (20 Millionen alleine in der Sowjetunion), Gefallene, von Bomben zerrissene, Vergaste, Hingerichtete, Gefolterte, ist der fürchterlichste Blutzoll, der jemals in der Geschichte für die Befreiung von einer Schreckenskandidatur gezahlt wurde.
Die Väter des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und alle diejenigen die sich für ein entmilitarisiertes, demokratisches, der Humanität und Völkerverständigung verpflichtetes Deutschland einsetzten, sahen in der Katastrophe zugleich eine Garantie, dass nie wieder eine solche massenmörderische Vernichtung von deutschem Boden ausginge.
Diesem politischen Willen, der im Grundgesetz klaren Ausdruck fand – (z.B. in Artikel 26 Abs.1, wonach Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und unter Strafe zu stellen sind; §80 unseres Strafgesetzbuches enthält die teilweise Ausführung der im Artikel 26 GG enthaltenen Gesetzgebungsaufträge) – diesen politischen Willen also gilt es heute, sechsunddreißig Jahre nach der Katastrophe, mit Zähnen und Klauen zu bewahren und zu verteidigen.
Denn das in Artikel 26 verankerte Friedensgebot ist kein bloßer Programmsatz, sondern unmittelbar verbindliche Grundsatznorm für die Gesamte Rechtsordnung.
Die besondere Bedeutung dieses Artikels liegt in der Unterstellung der deutschen Außenpolitik unter das Völkerrecht.
Der damit bezweckte Beitrag zum Weltfrieden besteht darin, „vor der eigenen Tür zu kehren: Jedenfalls soweit der eigene hoheitliche Einfluss reicht, soll die deutsche Friedensbereitschaft nicht mehr im klassischen Sinne des ius ad bellum politisch disponibel, sondern von Verfassung wegen justitiabel sein und dadurch glaubhaft nach innen und außen demonstriert werden“ (vonMünch/Hernekamp, GG - Kommentar, München 1976)
Darüber hinaus – ich werde auf das Friedensgebot des Grundgesetzes im Zusammenhang mit der von der NATO beschlossenen offensiven atomaren Aufrüstung der Bundesrepublik Deutschland im Interesse eines von der USA in strategische Erwägung gezogenen ersten Atomschlags gegen die UdSSR unter Schonung ihres eigenen Areals noch zu sprechen kommen – darüber hinaus gilt es, das Grundgesetz, immerhin (auf dem Papier noch) eine der freiheitlichsten Verfassungen der bisherigen politischen Geschichte, nicht nur vor Aushöhlung zu schützen, sondern es gilt vor allem auch, seine demokratische Substanz, die bisher auf vielen Gebieten brachlag, endlich in politische und gesellschaftliche Praxis umzusetzen.
Das ist die große Aufgabe aller demokratischen Kräfte in ihrem Kampf gegen offene und versteckte Formen der Refaschisierung, gegen die Besetzung einflussreicher Staatsämter mit ehemaligen Nazifunktionären, gegen die Militarisierung der Polizei, gegen die Überwachungs- und Geheimdienstpraktiken der datenbankgespeicherten Verfassungsämter, gegen die Einschränkung der Grundrechte, vor allem des Demonstrationsrechtes, gegen Berufsverbote, gegen Notstandsgesetze, die eines Tages, käme es z. B: zum Volksaufstand gegen die uns von den USA und der NATO aufgezwungene, unser nacketes Überleben bedrohende Aufrüstung gegen die UdSSR, eine ähnlich verhängnisvolle Rolle spielen könnten wie Hitlers berüchtigtes Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933.

Es gilt zu verhindern, daß der fürchterliche Preis der Katastrophe von 1945 umsonst gezahlt worden ist. Ihn ein zweites Mal zu zahlen, würde gleich das Ende für alle bedeuten.

Die völkerrechtliche Situation der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Sowjetunion
mehren sich die Anzeichen, daß unsere mächtigen „verbündeten“, vor allem anderen die USA, mit dem Gedanken spielen (ihn womöglich schon in ihre globale nuklear-strategische Konzeption einbezogen haben), uns zu ihrem eigenen Nutzen und im Interesse ihrer eigenen Unversehrtheit, den fürchterlichen Preis von 1945 noch einmal zahlen zu lassen, aber diesmal in einem atomaren Inferno, schlimmer als das, das sie 1945 ohne militärische Notwendigkeit, aus reiner Macht- und Zerstörungslust, den japanischen Städten Hiroschima und Nagasaki bereiteten?

Seit der Verabschiedung des NATO- Aufrüstungsbeschlusses vom Dezember 1979 quält und verfolgt mich der Gedanke, wie die geplante und beschlossene Bestückung der Bundesrepublik, unseren geliebten Heimatbodens, mit einer neuen, seit langen entwickelten „Generation“ nicht mehr destruktions-streuender sondern ziel-präzisierte nuklearer Angriffswaffen (Pershing II und Cruise Missiles), die geeignet sind, in einem Erstschlag die Sowjetunion bis zum Ural vernichtend zu treffen, mit der völkerrechtlichen Situation der Bundesrepublik als ehemaliger Feindstaat der Sowjetunion gegenüber zu vereinbaren ist.
Wir haben keinen Friedensvertrag mit der Sowjetunion. Wenn wir also unser Staatsgebiet für eine offensive, gegen die Sowjetunion gerichtete atomare Aufrüstung zur Verfügung stellen, so ist das ein militärisch-rüstungspolitischer feindseliger Akt gegen ein Land, das wir einst überfallen und massenmörderisch verwüstet haben. Dieser Schock sitzt immer noch in den Russen, zu Recht.
Da wir mit der UDSSR bis heute keinen Friedensvertrag haben, wäre sie völkerrechtlich legitimiert gegen die beschlossene, offensiv-nukleare Aufrüstung präventiv vorzugehen. Auch die sogenannte Feindstaatenklausel in der Charta der Vereinten Nationen würde sie dazu berechtigen.

So stellt sich mir die Sache in großen Zügen dar.
Sie wird natürlich komplizierter durch das Netz von Verträgen, in die beide deutsche Teilstaaten, nach West und Ost hin verflochten sind. Es ist in der gegenwärtigen, durch den Regierungswechsel in den USA unkalkulierbar verschärften Situation eine der dringlichsten Pflichten der deutschen, dem Überleben ihres Volkes verpflichteten Politiker, die verzwickte völkerrechtliche Situation genau zu analysieren und die Konsequenzen auch – und gerade – auf rüstungspolitischem Gebiert daraus zu ziehen.
Es wäre höchste Zeit, die Vertragstexte diesbezüglich genau zu studieren, statt dem Volke vorzuheucheln, dass allein der NATO-Vertrag – ohne Rücksicht auf die Lebensinteressen der im Zweiten Weltkrieg von uns Überfallenen – für unsere Rüstungspolitik maßgebend sei.
Das ist – völkerrechtlich gesehen – reiner Machtzynismus und eine nachträgliche Rechtfertigung des von uns zu verantwortenden faschistischen Angriffskrieges.
Wenn diese Tatsachen auch aus unserem Bewusstsein im Interesse eines pseudo-demokratischen Eigendünkels verschwunden zu sein scheinen, so haften sie dennoch unauslöschlich in dem unserer ehemaligen Opfer.

In einem offenen Brief an den Bundeskanzler von 10.1.1981 bin ich bereits in allgemeinen Umrissen auf die sich hier auf tuenden Probleme eingegangen. Ich schrieb da unter anderem:
Ein solches Veto-Recht (d. h. Gegen den Einsatz der neuen offensiven Atomraketen und Marschflugkörper) wäre ja doch Ausdruck der Souveränität des Bundesrepublik innerhalb der Grenzen des Bündnisses. Ist eine solche Souveränität angesichts der Tatsache, daß das Verhältnis beide Deutschen Teilstaaten zu den ehemaligen Kriegsgegnern bis heute nicht aufgrund eines Friedensvertrages, sondern aufgrund Sonderverträgen mit den ehemaligen Feindstaaten des jeweiligen Bündnisbereich geregelt ist, gegeben oder nicht?
Auf meine Fragen habe ich nur ausweichende Antworten bekommen. So behandelt man in einer Demokratie, die sich auf ihre Diskussionsfreiheit und –offenheit im Gegensatz zu den „totalitären“ Staaten etwas einbildet, den Bürger, der nach den sicherheitspolitischen Bedingungen eines Überlebens fragt.
Militär- und Rüstungspolitik darf aber nicht eine abgeschnittene Domaine der Kriegsministerien, der General- und Planungsstäbe, der Nuklearexperten und Politiker bleiben, Sie muss dem Volk in die öffentliche Diskussion, auf dem Markt, an den Stammtisch, in die Medien, ja in die Schule.
Über konventionelle Waffen mochten sich Meinetwegen die Generalstäbler und Experten auseinandersetzen, über Atomwaffen, die Hunderte von Millionen Zivilisten in Sekundenschnelle radioaktiv verschmoren, müssen diejenigen entscheiden, die verschmort werden sollen, und nicht diejenigen, die sich in Erwartung des „worst case“, wie die Bonner Führungselite, in Dernau in der Eifel einen „Bonn(z)bunker gebaut haben, in welche sie die Apokalypse des Volkes zu überleben hoffen.

Das atomare Gleichgewicht muss ein „Privileg“ der Supermächte bleiben

Solange die Atomwaffen nicht restlos abgeschafft sind – die Sowjets haben das immer wieder angeboten, und sie sind es auch, denen der katastrophale atomare Rüstungswettlauf von Beginn an aufgezwungen wurde und die bei jedem Qualitätssprung in der atomaren Spirale im Selbsterhaltungsinteresse immer nur nachzogen; das apokalyptisch-atomare Zeitalter ist ein reines Produkt und Zivilisationsgeschenk der USA und des christlich-demokratischen Westens (das muß einmal deutlich gesagt werden) – Solange also die Atomwaffen nicht abgeschafft sind, muß es eine Grundbedingung der dualen Globalstrategie bleiben, daß das sogenannte „Gleichgewicht des Schreckens“ (wer als erster Atomraketen auf den anderen schießt, stirbt als zweiter) auf die beiden Supermächte begrenzt bleiben.
Alle Strategien und Praktiken, in dieses Gleichgewicht des Schreckens und der potentiellen gegenseitigen Vernichtung die jeweiligen Bündnispartner einzubeziehen, wie das die USA durch den Nachrüstungsbeschluss der NATO zu praktizieren gedenken, jeder Versuch, das Undenkbare denkbar zu machen, d. h. Die globale Vernichtung zu „miniaturisieren“ (um einen zur Zeit modischen Fachausdruck aus der Elektronik und Kybernetik zu gebrauchen), indem man das Gleichgewicht des Schreckens durch sogenannte Mittelstrecken- oder eurostrategische Raketen, die in Wirklichkeit verkappte globalstrategische Vernichtungswaffen sind, weil sie, wenn auch im Mittelstreckenbereich, gegen die andere Supermacht gerichtet sind, jeder Versuch also, das bisher auf die Supermächte beschränkte Gleichgewicht atomarer Vernichtungskapazität auf die Bündnispartner zu verteilen, in der Hoffnung, unter Opferung des Vasallen den Gegner zu vernichten, ohne dafür den bisher gültigen Preis der eigenen Vernichtung zahlen zu müssen, jeder solche Versuch macht das rüstungspolitische Gleichgewicht unkalkulierbar und setzt die bisherige, einigermaßen überschaubare Stabilität eines Nichtkriegszustandes (den als „Frieden“ zu bezeichnen wohl euphemistisch wäre) den Risiken eines verzwickten Aktions- und Re-Aktionsmechanismus aus, der in der Physik zum Beispiel als das Drei- oder Mehrkörperproblem bekannt ist zu den schwierigsten, wenn nicht unlösbaren Problemen dieser „Exakten“ Wissenschaft gehört.

Im strategischen und zumal atomstrategischen Bereich wächst die Unkalkulierbarkeit des Gleichgewichts und der Stabilität, der Aktion und der Reaktion in Situationen, die sich auf zahlreichen Partner verteilen, auch wenn diese zu Bündnissen zusammengefasst sind, ins Ungemeßene und Unkontrollierbare. Deshalb muss das Überlebensinteresse der Europäer vordringlich, unnachgiebig und verbissen darauf gerichtet sein, die „Miniaturisierung“ und punktuell-netzförmige Ausbreitung der atomstrategischen Vernichtungskapazität auf ihrem Gebiet unter allen Umständen zu verhindern. Wenn wir schon mit dem atomaren Damoklesschwert leben müssen, so ist die Grundbedingung, auf der wir beharren müssen, ein Minimum an Kalkulierbarkeit.
In der Diskussion um das deutsch-brasilianische Nukleargeschäft spielte die Frage der „atomaren Proliferation“ eine vordringliche Rolle. Unter Proliferation versteht man die numerische Zunahme der Länder, die über „zivile“Atomanlagen, d. h. nukleare Kreisläufe zwecks Energiegewinnung verfügen und aus dem bei der Kernspaltung anfallende Plutonium das Ausgangsmaterial zur Herstellung von Atombomben gewinnen.
Die USA haben unter Präsident Carter die „nuclear proliferation“ mit einem Bann belegt und aus diesem Grunde auch das deutsch-brasilianische Nukleargeschäft verurteilt.
Nun dehnen sie selbst die nuklear-strategische „proliferation“ auf Ihre Verbündeten aus und schaffen dadurch, ist es erst einmal soweit, unlösbare Sicherheitsprobleme für uns. In dem erwähnten Brief an den Bundeskanzler schrieb ich auch: „Der Nachrüstungsbeschluss der NATO auf dem Gebiet der Mittelstreckenraketen erfordert ein völlig neues Durchdenken unserer strategischen Situation, eine Klärung der Prioritäten und Auslösungsmechanismen im Bündnis, eine Klärung der Frage: Wer verteidigt eigentlich wen im Ernstfall? Wie könnte ein Veto-Recht im Ernstfall, wenn es sich, wie in Europa, um wesentlich kürzere Vorwarnzeiten handelt, überhaupt befehlsstrategisch praktiziert werden?“
Nun einfach zu sagen: Das sind Fragen, die die Generalstäbler und Militärexperten schon für uns lösen werden, wäre reiner Selbstmord. Im Unterschied zur bisherigen, durch die Jahrtausende gültigen Militärstrategie können die neuen durch die atomaren Vernichtungswaffen entstandenen Fragen nicht in den Geheimkabinetten der Militärs und Planungsstäbe verbleiben, sondern müssen angesichts der um das Millionenfache vermehrten Vernichtungskapazität klar auf den Tisch der öffentlichen Diskussion gelegt werden. Nur das wäre wahre Demokratie im Atomzeitalter. Sollten die Politiker bei ihren einsamen Parteitagsbeschlüsse und Volksmeinung souverän überspielenden Entscheidungen bleiben, müssen sie damit rechnen, dass das Volk selber die Demokratisierung in grundlegenden Überlebensfragen in Gang bringt. Es ist höchste Zeit dazu.


Soll die Bundesrepublik wieder Rampe für einen neuen Weltkrieg werden?

Niemals dürfe von deutschem Boden je wieder ein Krieg ausgehen, hieß es bei Kriegsende und bei der Gründung der Bundesrepublik.
Das Grundgesetz trug und trägt diesem Grundsatz eindeutig Rechnung. Die Alliierten saßen in den Nürnberger Prozessen über die faschistischen Kriegsverbrecher zu Gericht. Schnell wendete sich aber das Blatt. Als der Ost-West-Gegensatz mit voller Schärfe ausbrach, besannen sich die Amerikaner auf die militärischen Tugenden der Deutschen.
Daß sie die kriminellen Exzesse dieser soldatischen Tüchtigkeit in den Kriegsverbrecherprozessen selbst an den Pranger gestellt hatten, vergaßen Sie. Es ging jetzt um das „containment“, um die Eindämmung des bolschewistischen Molochs.
Dazu konnten sie die Landsknechts Mentalität und Nibelungentreue der ehemaligen Hitler-Gefolgsmannen gut brauchen. Als die EVG am Widerstand Frankreichs scheiterte, wurde die BRD ein Jahr später in die NATO aufgenommen. Aus dem entwaffneten ehemaligen Kapitulanten wurde der waffenstarrende Bündnispartner. Wie man`s gerade braucht.
Die einstmals demilitarisierte Bundesrepublik entwickelte sich zur stärksten Militärmacht des Westens nach den USA. Sie wurde zur raketengespicktesten Atomrampe der Welt, eine Atomare Auffahr-Lafette gegen die Sowjetunion im Interesse amerikanischen Hegemonialsterbens.
Es geht in westlichen Führungsgremien darum, ob die Zerstörung dieser Erde und die Ausbeutung ihrer letzten Ressourcen sich allein nach monopolkapitalistischen Methoden vollzieht oder ob man sich damit abfinden muß daß der „sozialistische Störenfried“ sich hie und da unerwünscht einmischt.
Die Bundesrepublik scheint sich in schicksalhafter Vasallentreue dem militärisch-industriellen Komplex des Westens verschrieben zu haben.
Ging von ihrem Boden – was für alle Zeiten nach dem Konzept der damaligen Sieger unmöglich sein sollte – doch noch einmal ein Krieg aus – diesmal kein national-faschistischer -, dann müßte sie den Preis der Zerstörung den sie einmal gezahlt, hat noch einmal, aber ins Apokalyptische gesteigert, zahlen.

Dagegen ist jeder Deutsche zur Gegenwehr aufgerufen.

 

 

Stoppt den Krieg in der Ukraine
Flugblatt

Faschismus in der Ukraine

14. August 2014 - junge Welt, Rainer Rupp:

Genozidplanspiele:
Faschismus in Ukraine oder Israel ignoriert
Der gewöhnliche Faschismus ist in Deutschland wieder gesellschaftsfähig. Wie sonst läßt sich erklären, daß hiesige Medien und Politiker ihn nicht erkennen, selbst wenn er ihnen ins Gesicht starrt?
Der ukrainische Ministerpräsident Arsenij Jazenjuk spricht davon, russische »Untermenschen« zu bestrafen.
In Israel fordert der stellvertretende Knesset-Sprecher Mosche Feiglin in einem Brief an Ministerpräsident Benjamin Netanjahu eine »Lösung« für die Palästinenser in Gaza, wonach all jene, die sich einer Deportation widersetzen, »konzentriert« und »exterminiert« werden sollen. Einen größeren Aufschrei gibt es deswegen weder in Israel noch in Deutschland. Genozidplanspiele gehören offensichtlich zum Zeitgeist.
Das erklärt auch, warum der israelische »Journalist« Jochanan Gordon am 1. August in The Times of Israel lang und breit über die Vorteile eines Genozids an den Palästinensern schwadronieren konnte – bevor er sich später wortreich entschuldigte.
[ vollständiger Artikel ]