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Finanztransaktionssteuer

von Simon Poelchau

Bis Ende des Jahres 2014 wollten die elf »willigen« EU-Mitgliedstaaten Eckpunkte zur Einführung der Finanztransaktionssteuer vorlegen. Doch dabei tun sie sich schwer.

Ob eine wirksame Steuer auf den Handel mit Aktien und anderen Wertpapieren überhaupt kommt, steht jedoch in den Sternen. Zu sehr klaffen die Positionen der verhandelnden Länder noch auseinander.

Mittlerweile beschäftigt sich die EU-Kommission seit über drei Jahren mit der Finanztransaktionssteuer, die sicher stellen soll, dass die Bankenwelt einen »angemessenen Beitrag« zu ihrer Rettung leistet. Ursprünglich sollten EU-weit der Aktienhandel mit 0,1 Prozent und der Derivatehandel mit 0,01 Prozent besteuert werden. Doch da Staaten wie Großbritannien und Luxemburg ausscherten, verhandelt nun nur noch eine Koalition aus elf »willigen« EU-Ländern über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer.

Und auch da stocken die Gespräche. »Es sind die gleichen Knackpunkte wie zum Anfang der Beratungen offen«, sagt Manfred Bergmann. Er ist bei der EU-Kommission der federführende Direktor für die Finanztransaktionssteuer. Ihm kommt es mitunter so vor, als ob sich die Diskussion immer wieder »im Kreise« drehe.

Bremser bei den Verhandlungen ist derzeit vor allem Frankreich. Zwar hatte Paris bereits im Jahr 2012 eine Steuer auf den Handel mit Aktien eingeführt, mit der es letztes Jahr 706 Millionen Euro einnahm. Dafür wehrt sich das Land jedoch bei der geplanten gemeinsamen Finanztransaktionssteuer gegen die komplette Besteuerung von Derivaten. Der Kompromissvorschlag aus Frankreich sieht deshalb lediglich den Einbezug von Kreditausfallversicherungen in die Steuer vor. Das hoch verschuldete Italien hingegen will bei der Finanztransaktionssteuer Staatsanleihen außen vor lassen.

Was besteuert werden soll, ist zudem nicht der einzige Streitpunkt. So spricht sich Frankreich dafür aus, dass nach dem sogenannten Ausgabeprinzip besteuert wird. Das heißt, dass nur Wertpapiere unter die Steuerpflicht fallen, die in einem Mitgliedsstaat ausgegeben wurden. Die EU-Kommission setzt sich jedoch für eine Kombination dieses Prinzips mit dem Residenzprinzip ein, damit etwa Banken, die ihren Sitz in Deutschland haben, möglichst nicht vor der Steuer fliehen können.

Wegen dieser vielen Streitpunkte einigten sich elf Länder im Mai 2014 darauf, die Steuer zunächst in zwei Schritten einzuführen. In einem ersten Schritt sollten demnach erst »Aktien und einige Derivate« abgabenpflichtig werden, dann der Rest. Nun ist wieder im Gespräch, sofort alles zu besteuern - nur mit anfangs niedrigeren Steuersätzen. Auf jeden Fall rennt den Staaten die Zeit davon: »Ihnen wird es sehr schwer fallen, ihren Zeitplan einzuhalten«, sagt Axel Troost. Bis Ende dieses Jahres wollten Deutschland, Frankreich und Co nämlich ursprünglich Eckpunkte vorlegen.