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Kritik an den Änderungen kommunalrechtlicher Vorschriften, welche von den Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durchgesetzt wurden

(unsere Stellungnahme dazu an den Innen- und Rechtsausschuss des Landtages SH)

Aus Sicht der Regionalgruppe Attac Lübeck führt die Gesetzesinitiative der Schwarz-Grünen Landesregierung in die falsche Richtung. Sie zielt auf einen Abbau demokratischer Teilhabemöglichkeiten ab, indem Bürgerbegehren erschwert und verhindert werden sollen. Die Landesregierung plant, die Wirksamkeit bürgerlichen Engagements  deutlich  einzuschränken und übersieht dabei die Chancen, die Bürgerbegehren zur Konfliktvermeidung, Konfliktlösung und allgemein zu demokratischem Engagement in Kommunen und Städten beitragen können!

Unter anderem würde nach unserer Auffassung die geplante Einführung der 2/3-Regelung die weit überwiegende Zahl der Bürgerbegehren zu Bauleitplanungen unzulässig machen.
Die Anhebungen der Quoren für Unterschriften und Zustimmungen und die Veränderung von Fristen würden zu massiven Erschwerungen bzw. eher Verhinderung der Bürgerbeteiligung führen.  

Zeitgemäße Politik würde in unseren Augen auf eine frühzeitige Einbindung bürgerlicher Ideen- und Lösungspotentiale setzen! Denn die Aufgaben, die wir angesichts der Krisen gesellschaftlich lösen müssen, erfordern gerade die Förderung von Gemeinsinn und Solidarität im demokratischen Engagement der Bürger*innen. Außerdem haben vergangene Bürgerbegehren in Schleswig-Holstein bekanntermaßen eher zu einer Verbesserung und Beschleunigung der Einigungsprozesse in geordneten und zeitlich relativ eng gefassten Rahmen geführt.
Sehr unverständlich ist aus Sicht der Attac Regionalgruppe, dass eine gute demokratische Regelung zur Bürgerbeteiligung in Schleswig-Holstein zerstört wird, während andere Landesregierungen den gegenteiligen Weg einschlagen und Möglichkeiten demokratischer Bürgerbeteiligung verbessern.

Am 1. März 2023 hat eine Sitzung des Innen- und Rechtsausschuss des Landtages Schleswig-Holstein stattgefunden, in der das Thema Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften unter Tagesordnungspunkt 3 behandelt wurde.
Das Protokoll/die Niederschrift hierzu steht im Landtagsinformationsystem zur Verfügung:
https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/infothek/wahl20/aussch/iur/niederschrift/2023/20-018_03-23.pdf

Am 23. März 2023 wurde der Gesetzentwurf im Landtag erörtert und leider mit den Stimmen der Regierungsparteien und gegen die Stimmen der Oppositionsparteien beschlossen.