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Der Vertrag von Lissabon hat in der EU ein Verfahren für Europäische Bürgerinitiativen (EBI) eingeführt. Aufgrund dieses Verfahrens wurden bereits einige Bürgerinitiativen durchgeführt.

Die EU Kommission ist von diesem Verfahren nicht begeistert, wenn es um ernste Themen geht. So wurde eine EBI gegen TTIP erst einmal ausgebremst

Inzwischen hat die EU Kommission nach intensivem Coaching durch den EuGH die EBI gegen TTIP zugelassen.

Nun hat die EU Kommission vor, Verfahrensaspekte für EBIs zu ändern. Es besteht die Gefahr, dass EBIs erschwert werden sollen. Eine Konsultation für diese Änderungen läuft bis zum 16. August. Es wäre gut, wenn sich möglichst viele Bürger an dieser Konsultation beteiligten, um eine Verschlechterung bei den EBIs zu verhindern.

Andererseits ist der Fragebogen zur Konsultation reichlich komplex. Deshalb hat die NGO ECI eine Anleitung für die Konsultation geschrieben. Außerdem hat ECI Vorschläge (in Deutsch) erarbeitet, wie bestimmte Fragen sinnvoll beantwortet können.

Füllt bitte die Fragen der Konsultation aus, um damit reges Bürgerinteresse an den EBIs zu signalisieren und sprecht euch in den Antworten für ein möglichst einfaches und unbürokratisches EBI-Verfahren aus.