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12. Mai 2022, 11 Uhr - Mainz, Verwaltungsgericht, Sitzungssaal 92:

Rolle der Air Base Ramstein im US-Drohnenkrieg

Das Verwaltungsgericht Mainz verhandelt über ein Auskunftsersuchen des Friedensaktivisten Hermann Theisen (Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen) zur Rolle der Air Base Ramstein im US-Drohnenkrieg, das er im April 2021 an das Justizministerium Rheinland-Pfalz gerichtet hat. In seinem Auskunftsersuchen beruft sich der Friedensaktivist auf die Bestimmungen des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz, des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), des Grundgesetzes und der EU-Grundrechtecharta, wonach Bürger*innen einen umfangreichen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen haben.

Dem Mainzer Justizministerium stellte er folgende Fragen:

  1. Welche Erkenntnisse hat das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz über die Rolle der Air Base Ramstein bei dem Einsatz von US-Kampfdrohnen?
  2. Welche konkreten Bemühungen gab und gibt es seitens des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz zur straf- und verfassungsrechtlichen Aufklärung dieses Sachverhalts?
  3. Hat das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz die rheinland-pfälzischen Strafverfolgungsbehörden dem Legalitäts- und Rechtsstaatsprinzip folgend angewiesen, diesen Sachverhalt aufzuklären?

Das Justizministerium verneinte daraufhin per Bescheid einen Anspruch auf Zugang zu den erbetenen Informationen, da bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken ein Strafverfahren in der Causa Ramstein anhängig sei, weshalb eine Auskunftserteilung nicht zulässig sei. Pikanterweise wurde das Strafverfahren durch eine Strafanzeige des Friedensaktivisten selbst in Gang gesetzt und ist inzwischen eingestellt worden. Theisen erhob daraufhin Widerspruch gegen den Bescheid und legte dem Justizministerium öffentlich zugängliche Materialien vor, die eine Beteiligung der Air Base Ramstein an extralegalen Tötungen durch US-Kampfdrohnen belegen sollten. In der Folge blieb das Justizministerium bei seiner ablehnenden Haltung und wies den Widerspruch ab, worauf Klage vor dem Verwaltungsgericht Mainz erhoben worden ist, über die nun verhandelt wird.

Für Theisen ist das informationsverweigernde Vorgehen des rheinland-pfälzischen Justizministeriums nicht nachvollziehbar, das auf seiner Homepage ausdrücklich als eine seiner Aufgaben die „Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften des Landes Rheinland-Pfalz“ benennt. Und die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer schreibt auf der digitalen Transparenz-Plattform des Landes Rheinland-Pfalz: „Wir wollen politische Entscheidungen nachvollziehbarer machen und demokratische Meinungsbildung fördern. Informationen ermöglichen Mitreden und Mitgestalten. Und das ist Demokratie, wie ich sie mir vorstelle.“

Warum das ausgerechnet bei Fragen zur Causa Ramstein nicht gelten soll, ist für den Friedensaktivisten nicht nachvollziehbar: „Durch die Datenannahme und Datenweitergabe der in Ramstein stationierten Relaisstation spielt der US-Stützpunkt Ramstein eine zentrale Rolle bei der Steuerung von US-Kampfdrohnen, mit denen bis heute extralegale Tötungen vorgenommen werden. Dabei handelt es sich um zutiefst menschenverachtende Vorgänge, die an den Grundfesten unseres demokratischen Rechtsstaates und den humanitären Grundprinzipien unserer Zivilisation rütteln. Deshalb erwarte ich von dem Verwaltungsgericht Mainz, dass es meiner Klage folgt und das Justizministerium zur Herausgabe der von mir erbetenen Informationen verpflichtet“, so Theisen.

Die New York Times hatte noch vor wenigen Monaten berichtet, dass bei den Einsätzen von US-Kampfdrohnen „systematisch zivile Opfer in Kauf genommen“ worden seien: „Das US-Militär billigte offenbar zivile Opfer.“ Der amerikanische Luftkrieg sei geprägt gewesen „von mangelhafter Aufklärung, übereilten und ungenauen Raketenabschüssen und dem Tod tausender Zivilisten, darunter viele Kinder“, schrieb die New York Times: „Das sollte inzwischen auch dem Justizministerium Rheinland-Pfalz bekannt sein und nun endlich eine rigorose rechtsstaatliche Sachaufklärung in der Causa Ramstein zur Folge haben, anstelle einer anhaltenden Informationsverweigerung. Der bereits seit Monaten anhaltende Krieg in der Ukraine führt uns gerade auf erschreckende Weise vor Augen, wie fundamental bedeutsam es ist, dass die Hintergründe militärpolitischen Handelns gegenüber der Öffentlichkeit stets im Lichte des Friedensgebotes des Grundgesetzes transparent und lückenlos verantwortet werden“, so der Friedensaktivist.

Ernst-Ludwig-Str. 9, Mainz, Sitzungssaal 92

Kontakt: Pascal Luig 0152/26603872 oder info@stoppramstein.de

17. Januar 2022, 9:00 Uhr - Cochem, Amtsgericht:

ab 8 Uhr Mahnwache vor dem Amtsgericht, Ravenestr. 39


US-Friedensaktivistin muss sich in Deutschland wegen Atomwaffenprotesten vor Gericht verantworten

Eine langjährige US-Friedensaktivistin muss sich vor dem Amtsgericht Cochem in Deutschland wegen vier Anklagen wegen Hausfriedensbruchs aus dem Jahr 2019 verantworten. Die Anklagen stammen aus Protesten gegen die Stationierung von US-Atomwaffen auf dem deutschen Luftwaffenstützpunkt Büchel in Rheinland-Pfalz.

Susan Crane vom Catholic Worker House in Redwood City, Kalifornien, nahm im Juli 2019 als Mitglied einer Delegation von US-Friedensaktivisten an einer Protestveranstaltung in der Nähe des Stützpunktes Büchel teil und betrat den Stützpunkt. Im September letzten Jahres wurde Crane in Cochem wegen einer ähnlichen Anklage zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt. Crane nahm auch in den Jahren 2017, 2018 und 2021 als Teil von US-Delegationen an weiteren Protesten in Büchel teil.

Auf dem Fliegerhorst Büchel befinden sich mindestens 20 thermonukleare Atombomben der USA, die als B61-3 und B61-4 bekannt sind. Sie stehen unter der Schirmherrschaft der 702nd Munitions Support Squadron der US-Luftwaffe und des umstrittenen US/NATO-Programms "Nuclear Sharing". Seit 25 Jahren protestieren die Demonstranten gegen den Standort und fordern die Abschaffung der US-Atombomben und die Annullierung der Pläne, die Waffen durch die neuen "B61-12" zu ersetzen, die derzeit in den Vereinigten Staaten produziert werden.

In einer schriftlichen Erklärung, die dem Gericht im Namen von Crane vorgelegt werden soll, schreibt die US-Anwältin und Rechtswissenschaftlerin Anabel Dwyer aus Ann Arbor, Michigan, dass Crane "zu Recht geltend macht, dass die Anklage in diesem Fall zurückgezogen werden sollte". "Alle Bürger der USA, Deutschlands oder anderer NATO-Länder, die von der Planung, der Vorbereitung, dem Besitz, der Stationierung, der Androhung oder dem Einsatz der wahllosen und unkontrollierbaren B61-Atombomben auf der Büchel AFB wissen, haben das Recht oder die Pflicht, sich gewaltlos oder symbolisch der Komplizenschaft mit den Verstößen gegen die unüberwindlichen Prinzipien des internationalen Gewohnheitsrechts zu widersetzen, die der andauernde drohende Einsatz dieser Atombomben darstellt", heißt es in der Erklärung.

Viele Rechtsgelehrte sind sich einig, dass die Stationierung von US-Atombomben in Deutschland gegen den Atomwaffensperrvertrag von 1970 sowie gegen andere Verträge und Gesetze verstößt. In mehreren Umfragen sprechen sich die Menschen in Deutschland mit überwältigender Mehrheit für den Abzug der US-Atomwaffen aus.

Crane sagte: "Als Bürger der USA fühle ich mich verantwortlich für die Atomwaffen, die mit meinen Steuergeldern hergestellt werden. Aus Überzeugung und Gewissen habe ich 'Nein' zu den Atomwaffen in den USA gesagt, und es macht Sinn, sich mit der internationalen Gemeinschaft der Friedensstifter zusammenzuschließen und NEIN zu den US-Atomwaffen in Europa zu sagen.

"Die Zusammenarbeit mit der internationalen Friedensgemeinschaft, die sich zum Widerstand gegen die Atomwaffen in Büchel versammelt hat, hat mir Hoffnung gegeben", sagte Crane.

Seit 1997, als die GAAA www.gaaa.org mit einer Kampagne des zivilen Widerstands in Büchel begann, wurden mindestens 97 Aktivisten nach gewaltfreien Widerstandsaktionen wegen "Verbrechen" angeklagt. Personen, die wegen gewaltfreier Aktionen in Büchel verurteilt wurden, waren 13 Mal wegen Nichtzahlung im Gefängnis. Mehrere Demonstranten haben gegen ihre Verurteilungen Berufung bei höheren Gerichten eingelegt. In einem Fall haben Marion Küpker und Stefanie Augustin den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen und argumentiert, dass die deutschen Gerichte die Frage der internationalen Gesetze, die die Stationierung und den drohenden Einsatz von US-Atomwaffen durch Deutschland verbieten, zu Unrecht ignoriert und umgangen haben.


Mehr Informationen zu den laufenden Prozessen:
https://buechel-atombombenfrei.jimdofree.com/prozesse/

16.07.2019 De Morgen [Antwerpen]:
https://www.demorgen.be/nieuws/eindelijk-zwart-op-wit-er-liggen-amerikaanse-kernwapens-in-belgie~b051dc18/