Wohnen und die Corona-Pandemie - Forderungen von Attac
Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie fordert Attac Sofirtmaßnahmen.
Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie im Bereich des Wohnungswesens fordert Attac die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, die folgenden Sofortmaßnahmen zu ergreifen:
- Dezentrale Unterbringung von Obdach- und Wohnungslosen sowie Geflüchteten mit Anspruch auf Einzelzimmer! Die Unterbringung kann in Hotels oder Pensionen oder in leerstehenden Wohnungen erfolgen, die ggfs. zu beschlagnahmen sind.
- Aussetzung aller Kündigungen, Zwangsräumungen und Mieterhöhungen!
- Statt Stundung grundsätzlicher Erlass von Mietschulden durch Vermieter*innen! Sollten Vermieter*innen dadurch in Zahlungsschwierigkeiten geraten, können ausstehende Mietzahlungen bis zu zuvor festzulegenden Mietobergrenzen auf Antrag durch die öffentliche Hand erstattet werden. Hiervon auszunehmen sind Unternehmen, die Gewinne an private Anteilseigner*innen ausschütten.
- Leistungen der Grundversorgung – Energie, Wasser und Telekommunikation – müssen sichergestellt sein. Schulden, die Mieter*innen aus ausstehenden Gebührenzahlungen für diese Leistungen in der aktuellen Krise entstehen, müssen ebenfalls erlassen werden. Versorger, die dadurch in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können auf Antrag eine öffentliche Entschädigung erhalten.
Maßnahmen der Bundesregierung unzureichend
Zahlreiche Menschen erleiden in der aktuellen Krise empfindliche Einkommenseinbußen. Viele geraten dadurch in Schwierigkeiten, die Kosten für ihre Wohnung zu tragen. Anderen war schon vor der Corona-Pandemie das Recht auf Wohnen verwehrt. Doch die Sofortmaßnahmen im Covid-19-Gesetz der Bundesregierung sind für all diese Menschen unzureichend.
Das Bundesgesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie sieht in Artikel 5 (§2) ein Moratorium für Kündigungen von Mietverhältnissen vor. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Vermieter*innen bis zum 30. September 2022 keine Kündigung für Mietschulden aussprechen, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 anfallen. Doch die in dieser Zeit anfallenden Mietschulden werden nur gestundet, sie häufen sich weiter an. Zudem muss nachgewiesen werden, dass die Mietschulden aus den Folgen der Pandemie resultieren, was für viele Betroffen kaum möglich sein wird.
Ein weiteres Defizit: Kündigungen wegen Mietschulden, die vor dem 1. April aufgelaufen sind, oder wegen anderer Gründe wie z.B. Eigenbedarf sind immer noch erlaubt. Dies ist umso schlimmer, weil es keine bundesweite Aussetzung von Zwangsräumungen gibt. Deren Regelung ist Ländersache. Das heißt: Trotz des Ansteckungsrisikos mit dem Coronavirus sind Zwangsräumungen noch immer möglich.
Daneben schreibt das Bundesgesetz in Artikel 5 (§1) bis 30. Juni 2020 ein Moratorium für Sperrungen von vertraglichen Leistungen der Grundversorgung wie Energie, Wasser und Telekommunikation vor. Doch auch in diesem Fall sammeln sich die Schulden weiter an und müssen zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden. Für viele Menschen, die nun in Zahlungsschwierigkeit geraten, wird auch dies untragbar sein.
Eine komplette Leerstelle im Bundesgesetz zu den Covid-19-Folgen ist die unhaltbare Situation von Obdachlosen, Wohnungslosen und Geflüchteten. Deren Unterbringung bleibt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Die aber haben bisher keine gemeinsamen Regelungen zur erforderlichen dezentralen Unterbringung von Wohnungslosen und Geflüchteten getroffen, um sie vor dem Coronavirus zu schützen.
Jetzt erst recht: Transformation des Wohnungssektors erforderlich
Klar ist aber auch: Über die Corona-Pandemie hinaus braucht es dauerhafte Lösungen für die Wohnungskrise. Die Forderungen von Attac zur Transformation des Wohnungssektors bleiben unvermindert aktuell. Im Einzelnen fordern wir:
- in allen Bundesländern dauerhafte Mietobergrenzen einführen, die sich an der Bezahlbarkeit orientieren (sog. Mietendeckel),
- öffentliche und genossenschaftliche Wohnungsbestände erweitern,
- profitorientierte Wohnungsunternehmen enteignen und vergesellschaften,
- eine Neue Wohnungsgemeinnützigkeit einführen,
- öffentliche Wohnungsgesellschaften durch Mieter*innen und Stadtgesellschaft demokratisch kontrollieren,
- Privatisierung von Grundstücken stoppen, öffentliche Bodenbevorratung und gesellschaftliche Mitbestimmung in der Bodenpolitik umsetzen.