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16. April 2018 - Friedenstreff Rüsselsheim und Umgebung:

Stellungnahme zur Militäraktion der Westalliierten in Syrien:     

Wofür gibt es Völkerrecht?

Die USA, Frankreich und England beschießen - kurz bevor eine OPCW-Untersuchungskommission ihre Arbeit aufnimmt - auf puren Verdacht hin ein Land, das sie in keiner Weise angegriffen hat. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrechts. Anders als 1986, als der US-Präsident Ronald Reagan in Tripolis durch einen verbrecherischen Luftangriff rund 100 unschuldige Libyer töten ließ und 1999, als Deutschland sich an dem Überfall auf Jugoslawien beteiligte, gibt es heute einen Internationalen Strafgerichtshof. England und Frankreich haben sich ebenfalls dessen Zuständigkeit unterworfen. Darüber hinaus haben etliche Staaten – so auch die BRD – in ihrer nationalen Gesetzgebung sich an das Völkerrecht gebunden.

Wieso wird also gegen die Verantwortlichen des Überfalls und ihre Unterstützer ( z.B. die Bundeskanzlerin und den Bundesaußenminister) im Rahmen der Möglichkeiten keine Anklage erhoben, fragen die Teilnehmer des Friedenstreffs. Dass inzwischen das „Recht des Stärkeren“   wieder so selbstverständlich erscheine, dass kein zuständiger Staatsanwalt auf nationaler oder internationaler Ebene solch eklatanten Rechtsbruch wenigstens anklagt, löst bei ihnen Alarmglocken aus. Letztendlich stehe aber auch  der Wähler in der Verantwortung, wenn er solche Regierungsparteien im Amt bestätigt , die als Unterstützer einer auf militärischer Gewalt beruhenden „Weltordnung“, also einer völkerrechtswidrigen Militärdiktatur, in Erscheinung treten.