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MENSCHENRECHTE VOR PROFIT – WELTWEIT!

Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza (Bangladesch), Morde rund um die Kohleminen in Kolumbien, Brandrodung von indonesischem Regenwald und Vertreibung der indigenen Bevölkerung …

Schwere Verletzungen der Menschenrechte sind zu einem strukturellen Bestandteil der globalisierten Wirtschaft geworden. Handels- und Investitionsschutzabkommen wie CETAEPAs & Co öffnen Unternehmen den Zugang zu Märkten und Rohstoffen und machen ihre Profitinteressen zu einklagbaren Rechten. Menschen, die von denselben Unternehmen in ihren grundlegenden Rechten verletzt werden, bleiben hingegen schutzlos.

Das muss sich ändern! Deswegen gibt es auf UN-Ebene aktuell eine Initiative, die Menschenrechte auch gegenüber großen Konzernen durchsetzbar machen will (sog. „Binding Treaty“). Attac und über 700 zivilgesellschaftliche Organisationen weltweit setzen sich für ein verbindliches und möglichst starkes Abkommen ein. Doch Deutschland und die EU mauern. Macht Druck für einen wirkungsvollen Schutz von Menschenrechten: Hier unterschreiben!

aktuelle Handels- & Investitionsabkommen der EU

Hintergründe

Die politische Machtausweitung der Konzerne sind in multilateralen Verhandlung wie im WTO-Zusammenhang durch die Haltung der Entwicklungsländer z.B. zu umfassendem Investitionsschutz Grenzen gesetzt. Die Konzern-Lobbyisten wünschen sich deshalb den Weg über bilaterale Abkommen. Der Chef-Unterhändler der EU, die Europäische Kommission, verhandelt(e) auf Anweisung des Rats der EU (Ministerrat) entweder mit anderen konzernfreundlichen Regierungen oder mit verhandlungsschwachen Regierungen (z.B. aus Afrika: Economic Partnership Agreement, kurz. EPA mit AKP-Staaten) über solche Abkommen. Dabei manifestiert sich die Konzerninteressen in der EU häufig über nationale Kanäle z.B. im Rat der EU (Ausschuss für Handelspolitik des Rates), da viele Konzerne in einzelnen Ländern besonderen Einfluss (z.B. VW in D, Telefonica in ESP oder Vattenfall in SWE) genießen. Über das jeweils vorsitzende Land des Rates (Präsidentschaft) kann ein entsprechender Konzern besonderen Einfluss auf die Themensetzung nehmen, z.B. über das - nicht verbotene - Sponsoring der Präsidentschaft des Rates. (Siehe Lobby-Studie von CEO)

größte Gefahren

Regulierungszusammenarbeit ("lebendes Abkommen")

Die meisten neueren Abkommen, die abgeschlossen wurden/werden sollen, beinhalten die Errichtung besondere Ausschüsse zur "Regulierungszusammenarbeit" aus Vertretern der Vertragsparteien. Damit verpflichten sich die EU-Länder den Ausschüssen "frühestmöglichst" - schlimmstenfalls vor der Bevölkerung - geplante, nationale Gesetzesinitiativen mitzuteilen. Aufgrund der Verbindlichkeit der Ausschüsse können  - z.B. in den Augen der Konzerne - unliebsame Gesetze können unter Umgehung der Parlamente im Vorfeld verhindert werden. Zusammen mit den sog. Negativlisten, die die zukünftigen Gegenstandsbereiche der Abkommen - mit Ausnahme einer festen Liste von Bereichen - unbeschränkt ausweiten können, werden die Abkommen aufgrund ihr demokratiefernen Anpassungsfähigkeit zu "lebenden" Abkommen im Sinne der Konzerne.

Investitionsschutz

Der angestrebte Investitionsschutz bzw. das gleichbedeutende Sonderklagerecht für Konzerne macht Länder schadenersatzpflichtig gegenüber entgangen zukünftigen Erträgen von ("ausländischen") Konzernen, soweit dort Investitionen vorgenommen wurden. Aufgrund der abschreckenden Wirkung möglicher Schadenersatzzahlungen wäre dies die Hauptursache für einen dramatischen Einschnitt (bereits nur im geringen Maße vorhandener) politischer Gestaltungsmacht der Bevölkerungen durch entsprechende Abkommen.

Ratifizierung

Aufgrund der Auswirkungen auf Zuständigkeitsbereiche der Nationalstaaten (sog. gemischte Abkommen) z.B. durch den Investitionsschutz, wird zur Ratifizierung neben einer Zustimmung durch das Europäische Parlament auch eine Zustimmung der nationalen Parlamente (in D: Bundestag, Bundesrat) vorausgesetzt. Gegen dieses Umsetzungs-Hindernis gehen die Entscheidungsträger der EU mit unterschiedlichen, sich ständig anpassenden Strategien vor.

Durchsetzungsstrategien

Vorläufige Anwendung

Um gegen den großen Widerstand zum EU/Kanada-Abkommen (CETA) in der Öffentlichkeit Tatsachen zu schaffen, wurde beschlossen - bevor die Zustimmung aller nationalen Parlamente erfolgte - CETA in Teilen vorläufig anzuwenden. Nach Verfassungsbeschwerde hatte das Bundesverfassungsgericht der deutschen Regierung Auflagen (nur Abschnitte mit unstrittiger EU-Zuständigkeit, einseitige Kündigungsmöglichkeit durch D, Ausschüsse nur mit hinreichender demokratischer Rückbindung) für eine Zustimmung zur vorläufigen Anwendung gemacht.

Die endgültige Ratifizierung von CETA ist weiterhin offen und kann sowohl noch am Bundesrat oder einem anderen nationalen Parlaments der EU scheitern.

EU-ONLY

Das EU/Japan-Abkommen (JEFTA) wurde in ein sog. EU-ONLY Abkommen umgewandelt, es enthält somit laut EU angeblich nur Vereinbarungen, die nicht Zuständigkeiten der Nationalstaaten der EU tangieren.  Dementsprechend wurde JEFTA ohne Zustimmung der nationalen Parlamente endgültig in Kraft gesetzt. Der Investitionsschutz wird demnächst separat verhandelt.

Aufspaltung EU-ONLY, NOT-EU-ONLY

Das weit unbekanntere EU/Singapur-Abkommen (s.u.) wurde direkt in ein EU-ONLY Handelsabkommen (EUSFTA) und ein ebenfalls national zustimmungspflichtiges (NOT-EU-ONLY) Investitionsabkommen (EUSIPA) aufgeteilt. Beide Abkommen wurden durchs EU-Parlament gepeitscht und angenommen. Das hohe Tempo der EU ist aufgrund des hohen - JEFTA deutlich übersteigenden - Investitionsvolumen von EU-ansässigen Konzernen in Singapur und der geringen öffentlichen Aufmerksamkeit für die EU/Singapur-Abkommen erklärlich.

Aufgrund der regulatorischen Eingriffsmöglichkeit der in EUSFTA enthaltenen Ausschüsse ist die Rechtmäßigkeit für den Ausschluss  der nationalen Parlamente der EU im Ratifizierungsprozess sehr fraglich (siehe CETA). Unter dem Motto "STOP EU-ONLY" wird nun eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet. EUSIPA kann noch ohne juristische Verfahren in den nationalen Parlamenten der EU gestoppt werden. 

Die genannten Strategien erschweren das Engagement & den Widerstand gegen solche Abkommen erheblich, da in der Wahrnehmung der aufgeklärten Bevölkerungen Abkommen mit Kanada, Japan und Singapur als bereits abgeschlossen erscheinen. 

Übersicht

AbkommenBeteiligteHandels-/
Investitions-
volumen
Stand
CETAEU, Kanada

€     70 Mrd.
€   598 Mrd.

Abschnitte vorläufig in Kraft seit 21.9.17 (EP), Investitionsschutz gilt erst nach Zustimmung der nat. Parlamente, EUGH-Entscheidung zur Rechtmäßigkeit von Sonderklagerechten wird erwartet.
JEFTAEU, Japan€   130 Mrd.
€   330 Mrd.
in Kraft seit 01.02.19 (Abstimmung EP), Investionsschutz folgt in separatem Abkommen
EUSIPA/EUSFTA

EU, Singapur

€     53 Mrd.
€   340 Mrd.
Zustimmung EP (13.2.19), Verfassungsbeschwerde gegen EUSFTA, Investitionsabkommen EUSIPA zustimmungspflichtig in allen EU-Ländern
EVIPA/EVFTAEU, Vietnam

€    48 Mrd.
€      6 Mrd.

Unterschrieben 30.6.2019
EU-MercusurEU, Brasilien, Argentinen, Paraguay, Urugay€     86 Mrd.
€   433 Mrd.
Seit 2004 verhandelt, zwischenzeitlich eingestellt, Wiederaufnahme seit umstrittener Machtübernahme des konzernfreundlichen Temers in Brasilien (5/2016). Abschluss in Kürze
"TTIP reloaded"EU, USA€   634 Mrd.
€ 4753 Mrd.
Vorgespräche