Menü

Wie wir arbeiten


Unser kleines Regelwerk

Attac Stuttgart ist wie attac Deutschland dezentral und basisdemokratisch organisiert. Mitglieder und Interessierte, die sich bei uns einbringen, haben im Wesentlichen dieselben Rechte. In sehr wenigen Angelegenheiten sind die Stimmrechte von Nichtmitgliedern eingeschränkt.

 

Die Regionalgruppe (RG) attac-Stuttgart besteht aus folgenden Organisationselementen

 

A. Arbeitsgruppen (AGs)

Diese befassen sich eigenständig und selbstverantwortlich mit politischen Themen, die einen Bezug zu den zentralen Anliegen von attac haben. Sie bearbeiten diese Themen sowohl in Form von theoretischer Aufarbeitung als auch in verschiedenen Formen politischer Aktivitäten. AGs können sich auch ausschließlich mit der Entwicklung und Umsetzung von Aktions- und Veranstaltungsformen bzw. der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsarbeit befassen, durch die unterschiedliche Zielgruppen erfolgreich für attac-Positionen in aktuellen politischen Debatten und Konflikten interessiert und mobilisiert werden können. AGs werden nach innen und außen durch Sprecher/innen vertreten.

 

B. Projektgruppen (PGs)

Diese werden eingerichtet, wenn die RG in Bündnissen mit anderen Organisationen/ Gruppen oder eigenständig größere politische Kampagnen betreibt. In den PGs werden die inhaltlichen und organisatorischen Beiträge der Regionalgruppe zu den Aktivitäten im jeweiligen Bündnis bzw. in der jeweiligen politischen Kampagne vorbereitet. Gleichzeitig sind die PGs das Scharnier in die RG hinein, mit dem Transparenz hinsichtlich der Bündnis- bzw. Kampagnenaktivitäten hergestellt wird. Damit wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die RG Einfluss auf die Bündnispolitik nimmt. PGs werden nach innen und außen durch Sprecher/innen vertreten.

 

C. attac-Treff Stuttgart

siehe unten

 

D. Koordinationsrat (KORA)

siehe unten

1. Basisdemokratie

1. Basisdemokratie

Der attac-Treff Stuttgart ist das zentrale basisdemokratische Entscheidungsorgan der Regionalgruppe (RG). Folgende Anliegen müssen auf attac-Treffs beantragt und beschlossen werden:

1.1 Einrichtung von AGs und PGs

1.2 Eingehen von / Mitwirkung in Bündnissen

1.3 Bereitstellung von finanziellen Budgetrahmen bzw. konkreten Einzelausgaben für Aktivitäten der Regionalgruppe

1.4 Personelle Besetzung zumindest folgender Funktionen:

  1. Sprecher/in der RG u. ggfs. Stellvertretung

  2. Finanzverantwortliche/r der RG u. ggfs. Stellvertretung

  3. Webmaster/in der RG

  4. Adressverantwortliche/r der RG

  5. Listenverantwortliche/r der RG

  6. Weitere Funktionen, soweit sie vom attac-Treff Stuttgart eingerichtet werden.

  7. Vertreter/innen {Delegierte) der RG bei Regionalgruppentreffen und beim Ratschlag und bei weiteren übergreifenden Organen von attac Deutschland bzw. Ba-Wü, soweit deren Besetzung Angelegenheit der RG ist

1.5 inhaltliche Positionen, welche die Vertreter/innen der RG in solchen übergreifenden Organen vertreten, bzw. Initiativen, die sie dort einbringen sollen,

1.6 die gemeinsame politische Schwerpunktorientierung der RG für ein halbes oder ganzes Jahr

1.7 Diskussion und möglichst Beilegung von Konflikten, die zwischen oder in Untergliederungen, mit Funktionsträger/innen oder zwischen Mitgliedern der RG entstanden sind und nicht bereinigt werden konnten.

Bei der Behandlung von persönlichen Konflikten in der RG können Nichtmitglieder ausgeschlossen werden.

1.8 Entgegennahme sowie Diskussion des Finanzberichts (in der Regel einmal im Jahr) und Entlastung des/ der Finanzverantwortlichen
Bemerkung: An Abstimmungen zu Finanzangelegenheiten dürfen sich nur attac-Mitglieder beteiligen. Entscheidungen über Finanzangelegenheiten bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des / der Finanzverant-wortlichen.

 

Zu attac-Treffs wird öffentlich eingeladen durch:

  • Veröffentlichung der TO auf der Website mindestens zwei Tage vor dem Termin.

  • Veröffentlichung der TO über die Aktivenliste mindestens zwei Tage vor dem Termin.

 

2. Arbeitskoordination

Dem Koordinationsrat (KORA) obliegen die laufend anfallenden organisatorischen, koordinierenden und repräsentativen Aufgaben der RG, insbesondere:

2.1. Genehmigung und Freigabe von Einzelpositionen aus bestehenden finanziellen Rahmenbudgets

2.2. laufende Beratung über Bündnisaktivitäten

2.3. Stellungnahme zu aktuellen politischen Ereignissen und ggfs. Einleitung von politischen Initiativen dazu

2.4. Organisation von Unterstützungsbedarfen nach innen wie außen

2.5. Behandlung und ggfs. Umsetzung von Anforderungen, die von außen an die RG herangetragen werden (Anfrage nach Referenten/innen, Mitwirkung bei öffentlichen Diskussionen, Mitarbeit in einem Bündnis, Mitwirkung bei einer Aktion etc.)

2.6. laufende Ausgestaltung der Öffentlichkeitsarbeit, insbes. der Website

2.7. Pflege des Kontakts mit attac-Deutschland und den Regionalgruppen in Ba-Wü

2.8. Vorbereitung, Moderation und Dokumentation (Ergebnisprotokolle, die auf der Website veröffentlicht werden) der attac-Treffs

 

2.9. Zugehörigkeit

Mitglieder des KORA sind:

  • Sprecher/in der RG

  • Finanzverantwortliche/r der RG

  • Sprecher/innen aller aktiven AGs u. Pgs

Die Mitarbeit weiterer Aktiver ist ausdrücklich erwünscht.

3. Reisekosten

3.1 Reisekosten (Fahrtkosten + Übernachtungskosten), die im Rahmen von Aktivitäten von attac Stuttgart anfallen, werden erstattet.

3.2 Erstattet werden pro Reise diejenigen Kosten, die über 40 € hinausgehen, zu 50 %.

3.3 Darunter fallen:

3.3.1 Reisen, die aufgrund der Wahrnehmung von Funktionen bei attac Stuttgart / bei attac Deutschland anfallen

Beispiele

Schulungen u. sonstige Treffen für Finanzverantwortliche

Schulungen u. sonstige Treffen für Adressverantwortliche

Teilnahme an Ratschlägen für gewählte Delegierte

Teilnahme von GruppensprecherInnen oder von von den AGs benannten VertreterInnen an Sitzungen von entsprechenden Bundes-AGs (jeweils immer nur eine/r pro AG)

3.3.2 Reisen zu Aktionen, Tagungen und sonstigen Aktivitäten von attac bzw. von Bündnissen, an denen attac beteiligt ist

3.3.3 Reisen im Auftrag von attac Stuttgart zu anderen Organisationen oder Anlässen (Vorträge halten, Vertretungen wahrnehmen etc.), soweit sie nicht anderweitig erstattet werden

3.4 Verfahrensweise: Reisen entspr. 3.3.1 werden nach den Vorgaben des/der Finanzverantwortlichen im Anschluss an die Reise abgerechnet. Die Erstattung von Reisen entspr. 3.3.2 / 3.3.3 muss vor Antritt der Reise beim KORA beantragt werden. Wird sie dort mit Zustimmung des/der Finanzverantwortlichen genehmigt, kann in der gleichen Weise abgerechnet werden wie bei Reisen entspr. 3.3.1.

3.5 Reisekostenbudget: Die verfügbaren Mittel für die Reisekostenerstattung werden jeweils für ein Jahr vom KORA festgelegt. In der Regel sollen sie 15 % des voraussichtlichen Jahresbudgets nicht überschreiten. Sobald dieses Budget erschöpft ist, können keine Reisekosten mehr erstattet werden, es sei denn, der KORA beschließt mit Zustimmung des/der Finanzverantwortlichen anderes.

3.6 Ausnahmen: In persönlichen Härtefällen kann in Absprache mit den Finanzverantwortlichen der hier vorgesehene Eigenanteil verringert werden. Erforderlichenfalls erfolgt die Erstattung der gesamten Reisekosten. Der Budgetvorbehalt aus 3.5 gilt auch hier.

5. Aktivenliste

Wer bei uns aktiv mitarbeitet, kann sich auf Vorschlag von bereits Aktiven auf unsere Mailingliste für die Aktiven eintragen lassen. Damit ist man über die aktuellen Aktivitäten laufend informiert und kann sich unmittelbar in die Diskussionen von attac Stuttgart einbringen. Wer seine Aktivitäten bei uns einstellt, wird nach einiger Zeit gefragt, ob er/sie noch auf dieser Mailingliste bleiben will.