Menü

[ ^ ] [ 2022 ] [ 2021 ] [ 2020 ] [ 2016 ]


17. November 2020 - München, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof:

Landeshauptstadt München muss Veranstaltungssaalfür BDS-Podiumsdiskussion zur Verfügung stellen

[ Urteil ] [ Pressemitteilung ]

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat der BayVGH die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

23.11.2020 Verfassungsblog, Lothar Zechlin:
                      Auf Antisemitismus (oder das, was manche dafür halten)  
                      kommt es bei der Meinungsfreiheit nicht an   
30.12.2020 LokalRadio München (Radion LoRa):
                      Soziales und Bürgerrechte - Auf Kante genäht  

18. März 2020, 10:00 Uhr - München, Bayerischer Verw.-Gerichtshof:

Mündliche Verhandlung in der Ludwigstraße 23, Raum 3 (Erdgeschoss)

Der Rechtsstreit um die Vermietung kommunaler Veranstaltungsräume in München wird in der zweiten Instanz verhandelt

Der seit Sommer 2018 anhängige Rechtsstreit gegen die Stadt München um die Vermietung eines städtischen Versammlungsraums wird nun in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt. Anlass ist die Weigerung der Stadt, für ein Streitgespräch mit dem Titel „Wie sehr schränkt München die Meinungsfreiheit ein? Der Stadtratsbeschluss vom 13.12.2017 und seine Folgen“ einen grundsätzlich freien Veranstaltungsraum zu vermieten.
Gegen diese Weigerung klagte der Münchner Bürger Klaus R. mit Unterstützung einer Reihe von Bürgerinnen und Bürgern, weil sie das Verhalten der Stadt als eine substantielle Einschränkung des Rechts der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) bewerten. Die Klage wurde im Dezember 2018 zunächst in erster Instanz vom Verwaltungsgericht München abgewiesen.
Im Juli 2019 erreichte der Kläger beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Beschwerde gegen dieses Urteil. In der Begründung der Berufung hält der Anwalt des Klägers, Rechtsanwalt Dr. Kumpf, der Stadt vor, sie habe „die politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Stadtratsbeschluss vom öffentlichen Diskurs abgeschnitten, statt sich insoweit einer politischen Auseinandersetzung, wie in einer Demokratie üblich, zu stellen“.
Nachdem es ähnliche Auseinandersetzungen in mehreren deutschen Kommunen gibt, kommt dem zu erwartenden Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs eine überregionale und wegweisende Bedeutung zu.