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Heider Südermarkt

04.09.21  10:00-12:00

 

   

   

 

 

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... ein knappes Ergebnis

Ratsversammlung
der Stadt Heide

Mi 26.05.21
18:00 Uhr
Heide, Stadttheater,
Rosenstr. 15-19, Großer Saal

 

Infostand

Sa 27.03.21
10:00 - 12:30

Heide
'Böttcher Rondell'

Eine Welt ohne Krieg ist möglich

Wer Waren und Dienstleistungen tauscht, tritt sich nicht mit Waffen gegenüber.
In dieser Logik würde die Globalisierung der Wirtschaft fast automatisch zu Frieden in der Welt führen. Tatsächlich erleben wir in den letzten Jahrzehnten das Gegenteil.

Die herrschende neoliberaleGlobalisierung heizt kriegerische Konflikte an.

Die auf permanentes Wachstum setzende neoliberale Wirtschaft ist im Wesentlichen eine Auseinandersetzung zur Sicherung des Zugangs zu billigen Rohstoffen, günstigen Arbeitskräften und lohnenden Absatzmärkten.
Weil dabei keine Rücksicht auf ökonomisch schwächere Regionen und Länder genommen wird, werden ganze Gesellschaften destabilisiert, was den Boden für kriegerische Auseinandersetzungen, beispielweise in Afrika oder im Nahen und Mittleren Osten, bereitet.

Eine gerechte Welt ist ohne Frieden nicht möglich

Attac ist Bestandteil der Friedensbewegung und setzt sich für zivile und friedliche Konfliktlösungen ein. Deshalb lehnt Attac eine Militarisierung der Außenpolitik der Bundesrepublik und Kriegseinsätze der Bundeswehr im Ausland ab (Attac Erklärung).

Ein gerechter Welthandel und Klimagerechtigkeit wären aktive Friedenspolitik

Eine Politik der Abschreckung bedeutet die Vorbreitung auf einen nuklearen Schlagabtausch, der mit großer Wahrscheinlichkeit zu weitreichenden Zerstörungen führen würde.

Darum:            Atomwaffen-Verbots-Vertrag unterzeichnen!

Atomwaffen-Verbots-Vertrag unterzeichnen!

Seit dem 22.Januar 2021 gilt der Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen.

Am 24. Oktober 2020 ratifizierte der 50. Mitgliedsstaat (Honduras) diesen Vertrag.
Somit erlangte er 90 Tage nach dieser Ratifizierung Gültigkeit.

Deutschland hat noch nicht unterzeichnet.

Am 26. März 2010 einigte sich der Deutsche Bundestag, mit einer übergroßen Mehrheit aus CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, mit Ziel einer atomwaffenfreien Welt,auf den gemeinsamen Antrag 17/1159 der unter anderem den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland forderte.
Nur Die Linken warfen der Bundesregierung „Unglaubwürdigkeit in der Abrüstungspolitik“ vor.

(https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2010/29155758_kw12_de_abruestung-201446).

In den zehn Jahren danach geschah das Gegenteil:
Die Bundesregierung lässt weiterhin zu, dass die USA Atomwaffen in Deutschland stationieren und verfügt mit dem Panavia-Tornado über ein Kriegsflugzeug, das diese Atombomben einsetzen kann. Sie plant die Anschaffung von F18-Kriegsflugzeugen mit dem Zweck diese als Atomwaffenträger einzusetzen und läßt bereits jetzt Piloten für diese Flugzeuge ausbilden.

1954 hatte der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer noch verbindlich erklärt, daß die BRD keinen Atomwaffenbesitz anstrebe. Aber bereits 1957 drängte er und der damalige Verteidigungsminister Franz-Josef Strauß auf die Stationierung von taktischen Atomwaffen auf deutschem Boden.
In Zusammenarbeit mit Italien und Frankreich wurden Pläne zur Herstellung eigener Atomwaffen verfolgt, die 1958 durch das Veto des französischen Staatspräsidenten De Gaulle gestoppt wurden.

Vor der Öffentlichkeit geheim gehalten, wurden schon ab 1955 von den USA nukleare Sprengköpfe in Europa gelagert. 1957 erklärten sich die USA bereit den europäischen NATO-Staaten im Kriegsfall Zugriff auf diese Waffen einzuräumen.
Das war die Geburtsstunde der „nuklearen Teilhabe“.

1958 stimmte der Deutsche Bundestag mit CDU/CSU-Mehrheit den Atomplänen der Regierung zu.
In den Folgejahren wurden bis 1970 mehr als 7.000 US-amerikanische Atomsprengköpfe (Minen, Artilleriegeschosse und Freifall-Bomben) auf über 150 europäische Standorte verteilt.

Hier begannen aber auch die erheblichen Proteste in der deutschen Bevölkerung gegen diese Atomwaffen
(„Kampf dem Atomtod“).
Bundesdeutsche Atomwissenschaftler forderten in einem vielbeachteten Appell auf Atomwaffen zu verzichten
(„Göttinger 18“).
SPD und FDP unterstützten die Proteste.
In diesen Kampagnen haben die Ostermärsche ihren Ursprung.

Das Bundesverfassungsgericht untersagte den SPD-regierten Bundesländern Bemen, Hamburg und Hessen die geplanten Voksabstimmungen über die Stationierung.

Am 5. März 1970 trat der "Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen" in Kraft.
Dieses, fälschlicherweise auch Atomwaffensperrvertrag genannte Abkommen sollte die Weiterverbreitung von Kernwaffen verhindern.
291 Staaten haben ihn ratifiziert (darunter auch die BRD), nur 4 Länder (Indien, Israel, Pakistan und Südsudan) sind nie beigetreten; Nordkorea trat im Januar 2003 aus dem Vertrag aus. 5 Staaten (USA, Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion und China) hatten vor dem 1. Januar 1967 Kernsprengköpfe entwickelt und sich deren Besitz zwar vertraglich gesichert, aber sich auch verpflichtet ihre Atomwaffen vollständig abzurüsten.
Im Gegenzug sollten sie den anderen Staaten bei der Entwicklung der friedlichen Kernenergie helfen.

Alle 5 Jahre musste der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen bestätigt werden.
Da der vollständige Abrüstungswille nicht vorhanden war,
gab es Befürchtungen, dass der Vertrag von den Nichtatommächten deshalb nicht verlängert werden könnte. So wurde er 1995 unbefristet verlängert.

In bilateralen Abrüstungsabkommen verringerten die USA und Sowjetunion/Russland zwar die Gesamtzahl ihrer Kernwaffen – von ihrer Abschaffung kann jedoch keine Rede sein.

Aus den fünf ursprünglichen Atommächten wurden neun und die Begehrlichkeit wächst.
Es gibt also immer mehr Zweifel, ob die Abschreckungsdoktrin funktioniert.
Insbesondere gegenüber einem verzweifelten Regime, religiösen Extremisten oder terroristischen Gruppen.
Eine Drohung mit Atomwaffen unter solchen Umständen scheint absolut nutzlos zu sein.

Atomwaffen selbst sind unsere größte Bedrohung

2006 beschloss die IPPNW (Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges) die Gründung der internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN).
Diese hatte zahlreiche UNO-Staaten von der Notwendigkeit eines Atomwaffenverbotsvertrages überzeugt.
Am 7. Juli 2017 stimmten 122 UNO-Staaten für die Annahme des Vertrages.
Die Atomwaffenstaaten,
die NATO-Staaten und auch Deutschland verweigerten die Zustimmung.
ICAN wurde 2017 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Inzwischen ruft ICAN weltweit Städte dazu auf, den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen zu unterstützen.

Warum sollten sich Städte und Gemeinden dem Appell anschließen?

Atomwaffen stellen eine besondere Bedrohung für Städte und bewohnte Gebiete dar.
Sie sind im Ernstfall die primären Ziele eines atomaren Angriffs. Sie sind direkt betroffen und sollten sich deshalb in die Diskussion zu dieser Frage einmischen.
Atomwaffen sind konzipiert, um Menschen und Infrastruktur gigantischen Schaden zuzufügen. Die sogenannte nukleare Abschreckung basiert u.a. auf der Drohung, die wichtigsten Orte eines Landes anzugreifen.

Alle Atomwaffenstaaten und ihre Bündnispartner nehmen diese Risiken gleichwohl in Kauf und sehen die Drohung mit und den Einsatz von Atomwaffen als legitim an.
Damit setzen diese Staaten ihre Bürger*innen der Vernichtungsgefahr aus.
Immer wieder sind wir in der Vergangenheit an einem Atomkrieg vorbeigeschrammt.
Städte und Gemeinden tragen eine besondere Verantwortung für den Schutz ihrer Bewohner*innen.

Aus diesem Grund sollten sie sich gegen Atomwaffen aussprechen und den

ICAN-Städteappell unterzeichnen.

Er hat folgenden Wortlaut:

„Unsere Stadt/unsere Gemeinde ist zutiefst besorgt über die immense Bedrohung, die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt darstellen. Wir sind fest überzeugt, dass unsere Einwohner und Einwohnerinnen das Recht auf ein Leben frei von dieser Bedrohung haben. Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob vorsätzlich oder versehentlich, würde katastrophale, weitreichende und lang anhaltende Folgen für Mensch und Umwelt nach sich ziehen. Daher begrüßen wir den von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen 2017 und fordern die Bundesregierung zu deren Beitritt auf.“