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17. Juni 2021, 14:00 Uhr - VWG Mainz, Ernst-Ludwig-Str. 9:

Air Base Ramstein bei extralegalen Tötungen durch US-Kampfdrohnen

Das Verwaltungsgericht Mainz verhandelt über eine Petition des Friedensaktivisten Hermann Theisen (Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen) zur Rolle der Air Base Ramstein im US-Drohnenkrieg, die er im September 2020 an den Landtag Rheinland-Pfalz gerichtet hat.

Mit der Petition wurden die Mainzer Landtagsabgeordneten einzeln angeschrieben und über die bereits seit mehreren Jahren anhaltende Kritik von Menschenrechtsorganisationen informiert, wonach „der auf dem Militärstützpunkt Ramstein stationierten Relaisstation eine zentrale Rolle bei der Steuerung von US-Drohnen zukommt, mit denen die US-Army und der US-Geheimdienst CIA extralegale Tötungen durchführen.“ Weiter heißt es in der Petition: „Extralegale Tötungen sind mit unserem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar und widersprechen fundamental dem Völkerrecht und unserem Grundgesetz!“ - „Auf diesem Hintergrund werden Sie als Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz mit dieser Petition aufgefordert: Setzen Sie sich im Rahmen Ihrer politischen Möglichkeiten dafür ein, dass die auf dem Militärstützpunkt Ramstein stationierte Relaisstation nicht weiter für extralegale Tötungen durch US-Drohnen genutzt wird. Informieren Sie die Medien und die Öffentlichkeit über den Ihnen bekannten Hintergrund zu diesem Themenbereich.”

Der Vorsitzende des Petitionsausschusses im Landtag Rheinland-Pfalz, der SPD-Abgeordnete Jörg Denninghoff, nahm hierzu folgende Haltung ein: „Ihre Schreiben an alle Abgeordneten des Landtags enthalten inhaltlich eine Meinungsäußerung, der sich der Landtag Rheinland-Pfalz anschließen soll. (…) Ich bitte um Verständnis, dass eine formelle Befassung des Petitionsausschusses mit diesen politischen Forderungen nicht möglich ist, da Ihre Ausführungen keine Petition im Sinne des Art. 11 der Verfassung für Rheinland-Pfalz darstellen.“ Der Petitionsausschuss  hat sich daraufhin im Oktober 2020 dieser Auffassung angeschlossen und entschieden: „Der Petent begehrt zu der von ihm geschilderten Thematik die Abgabe einer allgemeinpolitischen Erklärung, vornehmlich durch das Landtagsplenum, sowie eine umfassende Information der Medien und der Öffentlichkeit zu diesem Themenbereich. Für dieses Anliegen ist der Petitionsausschuss nicht der richtige Adressat.(…)Ihre Eingabe wurde deshalb nicht einvernehmlich abgeschlossen.“

Der Friedensaktivist sieht sich durch dieses Vorgehen in seinem Grundrecht aus Art. 17 GG (Petitionsrecht) verletzt, da sein „Petitionsanliegen inhaltlich in vollkommen sinnentstellender Art und Weise behandelt worden“ sei, so Theisen, weshalb er vor dem Verwaltungsgericht Mainz Klage erhoben und darin „die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beklagten bei der Weigerung zur Annahme und Behandlung meines Petitionsbegehrens“ beantragt hat. Er habe von den Mainzer Landtagsabgeordneten „keine Meinungsäußerung erstrebt, sondern vielmehr eine willentliche Befassung des Landesparlaments mit der Rolle der Air Base Ramstein im US-Drohnenkrieg. Genau das ist bisher verweigert worden“, so der Friedensaktivist.

Im Mai 2020 hatte Theisen hinsichtlich einer waffenkritischen Heckler & Koch-Petition einen Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erstritten, das in seinem schriftlich Urteil unmissverständlich feststellte: „Nach Art. 17 GG hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Es steht jedermann frei, sich durch eine Petition für die Förderung welchen Anliegens auch immer einzusetzen. Das Petitionsrecht vermittelt dem Petenten einen Anspruch darauf, dass die angegangene Stelle seine Petition entgegennimmt, deren Inhalt zur Kenntnis nimmt, sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit prüft und sich nachvollziehbar und diskriminierungsfrei mit dem Anliegen befasst“ (BVerwG 8 C 12.19).

Für den Friedensaktivisten ist diese verfassungsrechtliche Verpflichtung auch auf sein Petitionsanliegen übertragbar, weshalb er vom Verwaltungsgericht Mainz  die Feststellung der Rechtswidrigkeit im Umgang des Landtags Rheinland-Pfalz mit seiner Petition erwartet: „Bei extralegalen Tötungen handelt es sich um derart inakzeptable Vorgänge, dass sich niemand aus seiner gesellschaftspolitischen Mitverantwortung stehlen kann und darf, rütteln sie doch an den Grundfesten unseres demokratischen Rechtsstaates und an den humanitären Grundprinzipien unserer Zivilisation“, so Hermann Theisen.

Kontakt: Pascal Luig info@ramstein-kampagne.eu

3. Mai 2021 - Cochem/Mosel, Mahnwache vor dem Amtsgericht:

[ mehr bei der attac-RG Untere Saar ] [ weitere Berichte und Fotos ] [ Aufzeichnung einer 1. Veranstaltung am 9.4.2021 ]

Am 3. Mai, fand drei Sunden lang ein sehr spannender Prozess "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" im Amtsgericht Cochem statt. Es kamen ingesamt 16 ProzessbeobachterInnen, u.a. Mitglieder der Gruppen: DFG-VK-Köln, ATTAC-AG "gegen Globalisierung und Krieg", Versöhnungsbund-Mainz, Stopp Ramstein, Friedensini Hunsrück, Eifelregion, Frauen für Frieden und Freiheit München, Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen, Aachener Friedenspreis ...

Aufgrund der bereits bekannten Sachlage bot die Anwältin der Angeklagten eine Prozess-Einstellung an, der die Staatsanwältin ungern folgen wollte. Letztendlich einigten sich die  Parteien auf die Einstellung unter der Vorraussetzung, dass 500 Euro an eine gemeinnützige Frauenorganisation gezahlt werde.
Es gibt ein Spendenkonto für Friedensarbeit mit dem Schwerpunkt Abschaffung von Atomwaffen.

Bankverbindung: GAAA (Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen) IBAN: DE57 4306 0967 8019 1512 00 GLS Gemeinschaftsbank Wichtig: Betreff: "Rechtshilfe Atomwaffen"

Bankverbindung:
GAAA (Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen)
IBAN: DE57 4306 0967 8019 1512 00
GLS Gemeinschaftsbank
Wichtig ist der Betreff: "Rechtshilfe Atomwaffen"

 

3. Mai 2021 10:25 Uhr - Cochem/Mosel, Amtsgericht:

Pressemitteilung

Aachener Friedenspreisträgerin:
Prozess wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Der Prozess (9:30 Uhr Mahnwache) gegen Marion Küpker findet im Amtsgericht Cochem/Mosel (Raum 100) in der Ravenestr. 39.
Hintergrund: AktivistInnen der Gruppe Stopp Ramstein blockierten am 28. Juni 2019 drei Tore des Atomwaffen-Stützpunktes Büchel (Rheinland Pfalz). Dort wurde Frau Küpker erstmalig Polizeigewalt angetan, während sie gleichzeitig im September für die bundesweite Kampagne Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt (und damit für ihre Arbeit gegen die Atomwaffen vor Ort in Büchel) den renomierten Aachener Friedenspreis bekam.
Frau Küpker begleitet, dokumentiert und informiert seit vielen Jahren am Fliegerhorst Büchel die verschiedenen Protest-Aktionen für die Anti-Atomwaffen Kampagne. Die Kampagne ist Teil des aus über 70 Organisationen und Gruppen bestehenden Trägerkreises Atomwaffen abschaffen – bei uns anfangen!, der als Teil des ICAN- Netzwerkes 2017 den Friedensnobelpreis erhielt.
Zum Vorwurf des “Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte” sagt Marion Küpker: “Es ist unglaublich, wie hier von einem Einsatzleiter der Cochemer Polizei, der unseren Trägerkreis und mich bereits seit fast 25 Jahren aus etlichen Koordinationsgeprächen (mit Bundeswehr, Kreisverwaltung, Polizei und Friedensbewegung) kennt, hier diesen Machtmissbrauch begeht. Die Proteste in Büchel sind ausdrücklich gewaltfrei und richten sich auch nicht gegen die Polizei, sondern gegen die dortige Stationierung der Atomwaffen. Da unsere Proteste die letzten Jahre sehr zugenommen haben, wird immer mehr mit unlauteren polizeilich, wie auch behördlichen Repressionen versucht, uns vor Ort wegzukriegen. Die anstehende Stationierung mit gänzlich neuen Atomwaffen soll in Ruhe durchgeführt werden können.”
Konkret heißt das: Der Atomwaffen-Standort soll bis zum Jahr 2026 für die neuen US-Atombomben für 259 Mill. Euro umgebaut werden. Mit dem neuen militärischen Sicherheitszaun wurde bereits begonnen. Die Baumaßnahmen beinhalten den Ausbau der Startbahn, die Modernisierung der Atomwaffen-Infrastruktur, sowie die Erneuerung der Atombomben-Spezialbehälter in den Flugzeug-Hangars. Auch stehen neue US- Trägerkampfjets für 12 Mrd. Euro an.
Am 1. April 2021 reichte auch Marion Küpker gegen diese illegale Atomwaffen-Stationierung eine Verfassungsbeschwerde ein, die mittlerweile die 14. Verfassungsbeschwerde ist. Bisher hat sich das Bundesverfassungsgericht geweigert, auch nur eine der Beschwerden anzunehmen, u.a. mit der Begründung, dass kein öffentliches Interesse bestehe.
Demgegenüber zeigen die Umfragen das Gegenteil: die Mehrheit unserer Bevölkerung will den Abzug der Atomwaffen und wünscht ein atomwaffenfreies Deutschland. Inzwischen appellieren mehr als 115 Städte, vier Bundesländer und mehr als 700 Landtags-, Bundestags- und Europa-Abgeordnete an unsere Bundesregierung, den Verbotsvertrag zu unterzeichnen. Dieser Vertrag würde Deutschland in absehbarer Zeit atomwaffenfrei machen. Am 22. Januar 2021 wurde das Inkrafttreten des internationalen Atomwaffen-Verbotsvertrages gefeiert, der nur für die unterzeichnenden Staaten gilt. D.h. der Vertrag gilt für 138 Staaten, gegenüber 57 Staaten (darunter die BRD), die sich noch weigern!
Für ein Interview steht Ihnen Marion Küpker zur Verfügung: Mobil: 0172 771 32 66, www.atomwaffenfrei.de und www.buechel-atombombenfrei.de
Marion Küpker ist Sprecherin der Kampagne Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt, Friedensreferentin beim deutschen Zweig des Internationalen Versöhnungsbundes und ist in der DFG-VK die internationale Koordinatorin für die Abschaffung von Atomwaffen.