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6. August 2009 - Sommerakademie, Matthias Jochheim (IPPNW):

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Die nukleare Kriegsdrohung im Nahen Osten

Heute, am 6.August, ist der 64.Jahrestag des ersten Atombombenabwurfs über Japan. 200.000 Menschen starben damals in den ersten Tagen nach den A-Bomben auf Hiroshima und Nagasaki.Die Experten sind sich einig: Die Region, über die wir heute sprechen, der Nahe/Mittlere Osten, ist eine zentrale und vielleicht die global gefährlichste Konfliktregion in der Welt. Iran wird verdächtigt, nach Atomwaffen zu streben, und damit nicht nur die Vernichtung Israels, sondern eine tödliche Bedrohung des ganzen Westens vorzubereiten. Um dieser behaupteten ungeheuren Gefahr zu begegnen, erscheinen aus dieser Sicht alle Mittelgerechtfertigt, inklusive ein Präventivkrieg, und sogar der Einsatz nuklearer Waffen wird hierzu in Erwägung gezogen.

Die Folgen solcher militärischer „Lösungs“-Versuche wären völlig unabsehbar. Das Friedensgutachten 2006 von fünf führenden deutschen Friedensforschungseinrichtungen urteilte:

„Mit hoher Wahrscheinlichkeit würde ein Krieg gegen Iran das Irak-Debakel an politischer Sprengkraft noch in den Schatten stellen... Da es zur Fortsetzung der Lösungssuche durch Verständigung und Interessensausgleich keine vertretbare Alternativegibt, muss sich die EU klar und deutlich gegen ein gewaltsames Vorgehen aussprechen.“

Dies aber geschieht aus unserer IPPNW-Sicht bisher völlig unzureichend. Offenbar bedürfen die Regierenden noch wesentlich energischerer Anstöße aus gut informierten Sektoren der Zivilgesellschaft. Wir wollen versuchen, heute und hier dazu ein wenig beizutragen.
Verständigung und Interessensausgleich, auch darauf weisen die Wissenschaftler aus gegebenem Grund hin, kann nicht gelingen, wenn nicht auf das Anlegen unterschiedlicher Maßstäbe an die verschiedenen Akteure verzichtet wird. Doppelte Standards sind mit Friedenspolitik nicht vereinbar. Die Anwendung geltender Verträge und völkerrechtlicher Bestimmungen ist unentbehrlich, wenn es nicht nur um die Durchsetzung eigener Machtansprüche, sondern um tragfähige Lösungen für ein sicheres und konstruktives Zusammenleben der Nationen geht.

Iran auf dem Weg zur Atomwaffenmacht?

Wesentlicher Vorwurf an den Iran ist, dieser betreibe unter dem Vorwand seines Atomenergie-Programms die nukleare Aufrüstung, unter Verletzung seiner Verpflichtungen aus dem Atomwaffensperrvertrag (Non-Proliferation-Treaty NPT), den Iran 1974 unterzeichnet hatte.


Hier nun einige wesentliche Bestimmungen dieses Vertrags:

Einschub:

Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV)

Die Vertragparteien „…eingedenk dessen, dass die Staaten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt unterlassen müssen und dass die Herstellung und Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit unter möglichst geringer Abzweigung menschlicher und wirtschaftlicher Hilfsquellen der Welt für Rüstungszwecke zu fördern ist – sind wie folgt übereingekommen:

Artikel I

Jeder Kernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben und einen Nichtkernwaffenstaat weder zu unterstützen noch zu ermutigen noch zu
veranlassen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper herzustellen oder sonstwie zu erwerben oder die Verfügungsgewalt darüber zu erlangen.

Artikel II

Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonst wie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen.

(Hier wird deutlich, dass die Bundesrepublik Deutschland als Nichtkernwaffenstaat gegen den NPT verstößt, durch ihre „atomare Teilhabe“ im Rahmen der NATO und die Lagerung von rund 20 USamerikanischen Atombomben auf der deutschen Luftwaffenbasis Büchel, sowie die Vorbereitung des Abwurfs dieser Waffen durch Bundeswehr-Tornado-Maschinen, nach Freigabe durch die USRegierung, Anmerkung M.J.)

Artikel III

(1) Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich,
Sicherungsmaßnahmen anzunehmen, wie sie in einer mit der Internationalen Atomenergie-Organisation nach Maßgabe ihrer Satzung und ihres Sicherungssystems auszuhandelnden und zu schließenden Übereinkunft festgelegt werden, wobei diese Sicherungsmaßnahmen ausschließlich
dazu dienen, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzuprüfen, damit verhindert wird, dass Kernenergie von der friedlichen Nutzung abgezweigt und für Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper verwendet wird. Die Verfahren für die nach diesem Artikel erforderlichen Sicherungsmaßnahmen werden in Bezug auf Ausgangs- und besonderes spaltbares Material durchgeführt, gleichviel ob es in einer Hauptkernanlage hergestellt, verarbeitet oder verwendet wird oder sich außerhalb einer solchen Anlage befindet. Die nach diesem Artikel erforderlichen Sicherungsmaßnahmen finden Anwendung auf alles Ausgangs- und insbesondere spaltbare Material bei allen friedlichen nuklearen Tätigkeiten, die im Hoheitsgebiet dieses Staates, unter seiner Hoheitsgewalt oder unter seiner Kontrolle an irgendeinem Ort durchgeführt werden.

(2) Jeder Staat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, a) Ausgangs- und besonderes spaltbares Material oder b) Ausrüstungen und Materialien, die eigens für die Verarbeitung, Verwendung oder Herstellung von besonderem spaltbarem Material vorgesehen oder hergerichtet sind, einem Nichtkernwaffenstaat für friedliche Zwecke nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn das Ausgangsoder besondere spaltbare Material den nach diesem Artikel erforderlichen Sicherungsmaßnahmen unterliegt.

(3) Die nach diesem Artikel erforderlichen Sicherungsmaßnahmen werden so durchgeführt, dass sie mit Artikel IV in Einklang stehen und keine Behinderung darstellen für die wirtschaftliche und technologische Entwicklung der Vertragsparteien oder für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet friedlicher nuklearer Tätigkeiten, einschließlich des internationalen Austausches von Kernmaterial und Ausrüstungen für die Verarbeitung, Verwendung oder Herstellung von Kernmaterial für friedliche Zwecke in Übereinstimmung mit diesem Artikel und dem in der Präambel niedergelegten Grundsatz der Sicherungsüberwachung.

(4) Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragspartei sind, schließen entweder einzeln oder gemeinsam mit anderen Staaten nach Maßgabe der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation Übereinkünfte mit dieser, um den Erfordernissen dieses Artikels nachzukommen. Verhandlungen über derartige Übereinkünfte werden binnen 180 Tagen nach dem ursprünglichen Inkrafttreten dieses Vertrags aufgenommen. Staaten, die ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunde nach Ablauf der Frist von 180 Tagen hinterlegen, nehmen Verhandlungen über derartige Übereinkünfte spätestens am Tag der Hinterlegung auf. Diese Übereinkünfte treten spätestens achtzehn Monate nach dem Tag des Verhandlungsbeginns in Kraft.

Artikel IV

(1) Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, als werde dadurch das unveräußerliche Recht aller Vertragsparteien beeinträchtigt, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln.

(2) Alle Vertragsparteien verpflichten sich, den weitestmöglichen Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und technologischen Informationen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie zu erleichtern, und sind berechtigt, daran teilzunehmen. Vertragsparteien, die hierzu in der Lage sind, arbeiten ferner zusammen, um allein oder gemeinsam mit anderen Staaten oder internationalen Organisationen zur Weiterentwicklung der Anwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke, besonders im Hoheitsgebiet von Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragspartei sind, unter gebührender Berücksichtigung der Bedürfnisse der Entwicklungsgebiete der Welt beizutragen.

Artikel VI

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.

(Dieses Zugeständnis der offiziellen Nuklearmächte an die „nuklearen Habenichtse“ wurde de facto nicht umgesetzt, eine klare Verletzung des NPT. Anmerkung M.J.)

Artikel VIII

(3) Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Vertrags wird in Genf, Schweiz, eine Konferenz der Vertragsparteien zu dem Zweck abgehalten, die Wirkungsweise dieses Vertrags zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Ziele der Präambel und die Bestimmungen des Vertrags verwirklicht
werden. Danach kann eine Mehrheit der Vertragsparteien in Abständen von je fünf Jahren die Einberufung weiterer Konferenzen mit demselben Ziel der Überprüfung der Wirkungsweise des Vertrags erreichen, indem sie den Verwahrregierungen einen diesbezüglichen Vorschlag unterbreitet.

(Die letzte dieser Überprüfungskonferenzen fand 2005 in New York ohne irgendein Ergebnis statt, da die US-Regierung sich mit Verweis auf ihren „Krieg gegen den Terror“ weigerte, über einen Abbau ihrer Nuklearwaffen-Arsenale zu verhandeln. Die nächste Überprüfungskonferenz findet
2010, also im nächsten Jahr statt, und es wird spannend, ob die neue US-Administration dabei ihren Ankündigungen in Richtung eines Abbaus der Nuklearrüstung auch konkrete Schritte folgen lassen wird. Anmerkung M.J.)

Artikel X

(1) Jede Vertragspartei ist in Ausübung ihrer staatlichen Souveränität berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn sie entscheidet, dass durch außergewöhnliche, mit dem Inhalt dieses Vertrags zusammenhängende Ereignisse eine Gefährdung der höchsten Interessen
ihres Landes eingetreten ist. Sie teilt diesen Rücktritt allen anderen Vertragsparteien sowie dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen drei Monate im Voraus mit. Diese Mitteilung hat eine Darlegung der außergewöhnlichen Ereignisse zu enthalten, durch die ihrer Ansicht nach eine Gefährdung ihrer höchsten Interessen eingetreten ist.

(Nordkorea hat von diesem Recht Gebrauch gemacht, und ist durch mindestens einen erfolgreichen Atombombentest zur neunten Nuklearwaffenmacht geworden. Anmerkung M.J.)

(2) Fünfundzwanzig Jahre nach Inkrafttreten dieses Vertrags wird eine Konferenz einberufen, die beschließen soll, ob der Vertrag auf unbegrenzte Zeit in Kraft bleibt oder um eine oder mehrere bestimmte Frist oder Fristen verlängert wird. Dieser Beschluss bedarf der Mehrheit der Vertragsparteien.

(1995 hat diese Konferenz stattgefunden, und beschlossen, dass der NPT auf unbestimmte Zeit in Kraft bleiben soll. Anmerkung M.J.)


Im Licht dieser Vertragsbestimmungen betrachtet, hat der Iran bisher die aus dem NPT-Vertrag erwachsenen Verpflichtungen höchstens marginal verletzt. Die Urananreicherung in der umstrittenen Anlage von Natanz genügt mit 3% lediglich den Anforderungen für Brennstäbe von Kernkraftwerken, in keiner Weise aber den 90%, die für militärische Zwecke erforderlich wären. Intensive Inspektionen der IAEO in den letzten Jahren und der Austausch von Informationen mit den iranischen Betreibern konnten einige Verdachtsmomente ausräumen, die IAEO fand keinerlei Beweise für ein iranisches Atomwaffenprogramm. Selbst die US-Geheimdienste erklärten in einem vielbeachteten gemeinsamen Statement Ende 2007, zumindest seit 2003 gäbe es kein iranisches Atomwaffenprogramm mehr.
Die Verhandlungen der EU-Vertreter mit der iranischen Regierung, übrigens noch vor der Amtszeit Ahmadinedjads, ergaben weder verlässliche Zusagen bezüglich der Brennstoffversorgung für das iranische Atomenergieprogramm, noch Sicherheitszusagen der USA, ihre militärische Bedrohung des Landes zurückzunehmen.
Iran ist ein Land, das nie in den letzten Jahrhunderten seine Nachbarstaaten militärisch angegriffen hat. Im Gegenteil war es auch nach dem 2. Weltkrieg massiven Interventionen aus dem Ausland ausgeliefert- so dem von USA und GB mitorganisierten Putsch gegen die demokratische Regierung Mossadegh 1953, mit dem Ziel, die von dieser durchgeführte Nationalisierung der Rohölproduktion rückgängig zu machen. Oder der von den USA und den Westmächten massiv unterstützte Angriffskriegs des irakischen Saddam-Regimes von 1981 bis 1988, der etwa 1 Million Todesopfer auf beiden Seiten forderte, und mit Unterstützung deutscher Lieferanten unter Einsatz von Giftgas durch die irakische Armee geführt wurde.
Die USA lieferten übrigens damals pikanterweise clandestin und über israelische Häfen Waffen auch an das iranische Mullahregime, was in Präsident Reagans berüchtigtem „Irangate“-Skandal dann aufflog. Die finanziellen Erträge der Waffen-Deals mit Iran wurden übrigens den terroristischen nicaraguanischen Contras zugesteckt, die im Auftrag der CIA die nicaraguanische Bevölkerung und ihre sandinistische Revolution zu ersticken versuchten.

(Deswegen wurde „Irangate“ auch „Contragate“ genannt.)

US-Präsident Bush, den man in Anbetracht von hunderttausenden von Opfern seines völkerrechtswidrigen Irakkriegs mit Fug und Recht als einen Kriegsverbrecher bezeichnen kann, setzte Iran auf seine Liste von „Schurkenstaaten“, der sogenannten „Achse des Bösen“. Iran ist ein wesentliches Ziel, wenn es um die Konsolidierung US-amerikanischer Vorherrschaft in der MiddleEast-Region geht. Dies macht das Land zum Ziel politischökonomischer Destabilisierung wie auch massiver militärischer Drohung, die selbstverständlich mit der UN-Charta gänzlich unvereinbar ist; dort ist nämlich nicht nur militärische Aggression, sondern auch die Drohung mit solcher Gewalt untersagt.

Israel- die (un-)heimliche Atomwaffenmacht im Nahen Osten

Kurzer historischer Abriss:

1950 schließen Israel und Frankreich ein Kooperationsabkommen über die friedliche Nutzung der Atomenergie

1957 unterzeichnen Frankreich und Israel ein Abkommen zum Bau des Reaktors von Dimona, in der Negev-Wüste. Der Bau wird geheim gehalten.

1961: die CIA berichtet über ihre Erkenntnisse bezüglich eines israelischen
Nuklearwaffenprogramms, Präsident Kennedy weitet trotz Bedenken gegen Israels mögliche Atomwaffen die Rüstungsunterstützung der USA massiv aus.

1967 Frankreich stellt nach dem 6-Tag-Krieg die Uran-Lieferungen für die Anlage in Dimona ein, Israel und Südafrika beginnen eine jahrzehntelange nukleare Zusammenarbeit, u.a. auch bei A-Waffen-Tests, zuletzt 1979 über dem indischen Ozean.

1986 der israelische Atomtechniker Mordechai Vanunu informiert die internationale Öffentlichkeit über das israelische Nuklearwaffenprogramm, wird daraufhin im Ausland entführt, nach Israel verschleppt und zu 18 Jahren Haft verurteilt

2006: Premier Olmert spricht offen von Israel als Nuklearwaffenmacht – wobei ungeklärt bleibt, ob dies ein Versehen ist, oder damit die Politik der Geheimhaltung beendet werden soll.

Es wird davon ausgegangen, dass Israel über ein Arsenal von 200 bis zu 500 nuklearen Sprengsätzen verfügt, mit einer totalen Sprengkraft von rund 50 Megatonnen TNT (Sprengkraft der Hiroshima-Bombe: 13,5 Kilotonnen TNT). Israel hat den Atomwaffensperrvertrag nicht unterzeichnet, und unterwirft sich keinerlei internationalen Kontrollen. Es verfügt über modernste Trägerwaffen aus eigener, US-amerikanischer und in Gestalt der Dolphin-U-Boote auch aus deutscher Produktion.
Israel lehnt die in UN-Resolutionen geforderte atomwaffenfreie Zone in Nahost ab.

Dolphin-U-Boote nach Israel, Rechtfertigungsversuche und Hintergründe

Die Rüstungskooperation zwischen der Bundesrepublik Deutschlands und Israel reicht bis in die 1950er Jahre zurück. Schon lange bevor beide Staaten diplomatische Beziehungen aufnahmen, vereinbarten die Regierungschefs Adenauer und Ben Gurion eine intensive Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Dies hinderte die deutsche Rüstungsindustrie aber nicht daran, auch arabische Länder in ihren Kundenkreis mit einzubeziehen. Ein besonders grausiges Ergebnis deutsch-irakischer Handelsbeziehungen war die Lieferung einer Chemieanlage durch die Firma Karl Kolb, die angeblich der Produktion von Insektiziden dienen sollte, tatsächlich aber Giftgas für den Einsatz im Krieg gegen den Iran und gegen die kurdische Bevölkerung erzeugte.
Im zweiten Golfkrieg 1991 schoss dann das Saddam-Regime Scud-Raketen gegen Israel ab, was bei der israelischen Bevölkerung die panische Furcht auslöste, diese Projektile könnten mit Giftgas munitioniert sein, wohlgemerkt aus einer von Deutschen gelieferten Fabrik. Sozusagen als Entschädigung für diesen deutschen Beitrag zu Saddams Giftgas-Arsenal erklärte sich dann die deutsche Bundesregierung bereit, drei hochmoderne „Dolphin“-U-Boote an Israel zu liefern, finanziert ganz wesentlich aus dem deutschen Staatshaushalt, und sicher nicht zum Schaden der einschlägigen deutschen Kriegswerften. Das Besondere an diesen Booten: sie wurden mit Torpedorohren eines Kalibers ausgestattet, welches sich für Cruise Missiles eignet, das sind atomar zu munitionierende Marschflugkörper, über welche die israelische Marine verfügt, und die nach Beobachtungen der US-Navy von israelischen Dolphin-Booten auch bei Manövern vor Sri Lanka bereits abgefeuert wurden, mit einer Flugweite von rund 1500 km.

2007 vertrat Rainer Arnold, der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, bei einer Tagung in Bad Boll die Lieferung dieser Boote ganz offen mit der Notwendigkeit Israels, über eine „Zweitschlagskapazität“ zu verfügen, das bedeutet: im Fall eines Angriffs von außen in jedem Fall mit einem nuklearen Vergeltungsschlags reagieren zu können.

Die rot-grüne Bundesregierung wollte denn auch gegenüber ihrer Vorgängerin nicht zurückstehen, und sagte Israel die Lieferung zweier weiterer dieser Boote zu, zum Preis von rund 1 Milliarde €, zu denen die deutschen Steuerzahler direkt und indirekt etwa zwei Drittel beitragen. Es war ein besonderes Bubenstück, wie der Bundessicherheitsrat der Schröder/Fischer-Regierung diesem Rüstungsvertrag sozusagen im Abgang nach verlorener Bundestagswahl 2005 noch zustimmte, ohne dass das Parlament dazu noch einmal hätte Rechenschaft fordern können. Außenminister Fischer selber schickte einen seiner Vertreter vor, diesen brisanten deal zu unterschreiben, der dem Geist und Sinn des Atomwaffensperrvertrags eindeutig widerspricht.

Eine Petition an den Bundestag – und die Antwort

Schockiert vom massiven israelischen Militär-Angriff auf den Libanon, brachte die Kooperation für den Frieden, ein bundesweiter Zusammenschluss von Friedensorganisationen und –Gruppen, im Herbst 2006 mit der Unterstützung von rund 10.000 Unterschriften eine Petition beim hierfür zuständigen Ausschuss des deutschen Bundestag ein, alle Rüstungslieferungen in die Nahost-Region angesichts der dort geführten Kriege und der Menschenrechtsverletzungen zu stoppen, gleichgültig an welche der Konfliktparteien solche Lieferungen gehen sollten. Konkret forderten wir, den Liefervertrag für die weiteren zwei „Dolphin“-Boote zu kündigen, sowie den Probeeinsatz eines gepanzerten deutschen Mannschaftstransportwagens vom Typ „Dingo“, besonders geeignet zum Einsatz in Aufstandsgebieten, unverzüglich zu beenden.
Diese Forderungen übergaben wir im November 2006 persönlich an die Vorsitzende des Petitionsausschuß, die Abgeordnete Naumann von der Fraktion der Linken.
Die Antwort des Bundestages zog sich trotz wiederholter Nachfragen unsererseits lange hin. Schließlich erhielten wir im März 2009 ein Schreiben mit dem Beschluss des Bundestags, der dem Votum der Ausschuss-Mehrheit folgte: dieser sehe

„keine Anhaltspunkte, die Anliegen der Petition zu unterstützen, und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.“

Bemerkenswert erschienen uns die Argumente, mit denen dieser Bescheid begründet wurde, deswegen hier einige Passagen aus dem Schreiben:

„Entscheidungen über die Genehmigung oder Nichtgenehmigung von
Rüstungsexporten werden von der Bundesregierung auf der Basis der
Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) und des
Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) über Exporte von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern getroffen. Desgleichen wird berücksichtigt
der „Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren" vom
Juni 1998 und die „Prinzipien zur Regelung des Transfers konventioneller Waffen", im November 1993 verabschiedet von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). All dies ist niedergelegt in den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" vom Januar 2000.
Das Entscheidungsgremium für die Genehmigung von Rüstungsexporten
auf diesen Grundlagen ist ein Kabinettsausschuss der Bundesregierung, der Bundessicherheitsrat (BSR). Durch die Zusammensetzung dieses Gremiums ist gewährleistet, dass die unterschiedlichen Aspekte einer Entscheidungslage zur Geltung kommen können.
Da der BSR geheim tagt und die Entscheidungsunterlagen, in denen die Argumente für und gegen eine bestimmte Entscheidung abgewogen werden, als Verschlusssachen VS-Geheim eingestuft sind, ist die Entscheidungsgrundlage im jeweiligen Einzelfall nicht zugänglich und erscheint daher in der Öffentlichkeit weder nachvollziehbar noch transparent. Dies gilt für die Ausfuhrgenehmigung nach Israel, auf die die Petition sich bezieht, und auch für etwaige weitere Ausfuhrgenehmigungen. Die Diskussion der Entscheidungsgrundlagen und der Argumente entzieht sich somit einer Bewertung.
Der Petitionsausschuss konzediert, dass diese Entscheidungsstrukturen auch für das Parlament, zu dessen wesentlichen Aufgaben die Kontrolle der Regierung gehört, nicht leicht zu akzeptieren sind. Auch die Bürgerinnen und Bürger werden das durchaus in manchen Zusammenhängen bedauern oder sogar als Zumutung empfinden. Dass aber Diskussionen, die die Sicherheit der Bundesrepublik und hochsensible außenpolitische Entscheidungen betreffen, nicht auf dem Forum der politischen Öffentlichkeit und in den entsprechenden Medien ausgetragen werden können und sollten, leuchtet ebenso unmittelbar ein. Zudem sieht der Petitionsausschuss sich nicht veranlasst, die Einhaltung der oben dargestellten Grundlagen seitens des BSR generell oder im genannten Einzelfall in Zweifel zu ziehen."

„Eine Lösung der Probleme in der Region kann nur im Rahmen eines tragfähigen politischen Prozesses erreicht werden, mit dem Ziel, die Sicherheit Israels dauerhaft zu gewährleisten. Der daraus in der Petition gezogene Schluss, dass deshalb jeglicher Rüstungsexport nach Israel zu unterbleiben habe, wird jedoch vom Petitionsausschuss so nicht geteilt. Der Petitionsausschuss sieht die Bundesrepublik aus historischen Gründen in einer moralischen und politischen Verantwortung für die Sicherheit und Existenz des Staates Israel.
Die in jüngster Zeit massive Infragestellung des Existenzrechts von Israel, insbesondere durch den Iran, hat die prekäre Lage des israelischen Staates erneut vor Augen geführt. Der kürzlich wieder entflammte Konflikt in Gaza zeigt, wie sehr es darauf ankommt, eine dauerhafte Lösung des Konflikts zu erzielen, die die Sicherheit für die Bevölkerung in Gaza und Israel garantiert. Dies bedeutet insbesondere, die moderaten Kräfte in der Region zu stärken.
Der Petitionsausschuss sieht die in der Petition angesprochene Lieferung von Rüstungsgütern in diesen Gesamtzusammenhang einer für Israel mitverantwortlichen Nahostpolitik eingeordnet. Hier gilt es auch, den Blick für die Proportionen hinsichtlich der gelieferten Mengen und des Charakters der Güter zu wahren. Der Petitionsausschuss sieht durch diese Lieferung den Nahostkonflikt nicht aufrechterhalten oder verschärft, und schon gar nicht ausgelöst. Dies hieße auch, eine derartige Transaktion in ihren Auswirkungen völlig zu überschätzen.“…

Bemerkenswert ist sicherlich, dass der Petitionsausschuß offenbar die Lieferung von Atomwaffenträgersystemen in die Nahost-Region als weniger bedeutsame Maßnahme einschätzt. Eine Bewertung des Demokratieverständnisses, insbesondere bezüglich der Rechte von Parlament und Öffentlichkeit, wie es offenbar von der Mehrheit dieses Gremiums geteilt wird, sollte jeder Leser selber vornehmen.
Nicht unterschlagen will ich das Minderheitsvotum im Ausschuss, welches zum Abschluss des Schreibens erwähnt wird:

„Der von der Fraktion DIE LINKE gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.“

Schlussfolgerungen

Die Nahost-Politik der Bundesregierung, wie sie auch im Schreiben des Petitionsausschuß zum Ausdruck kommt, beruht wesentlich auf der Anwendung doppelter Standards gegenüber den Akteuren dieser Region. Die Sicherheit Israels steht vorgeblich im Zentrum der Entscheidungen, womit die alte Erkenntnis von Egon Bahr, eines Vordenkers der West-Ost-Entspannung, verdrängt wird, dass Sicherheit nur gemeinsam erreicht werden kann, für alle Seiten in einer Konfliktregion.
Die westlichen Mächte und explizit auch die Bundesregierung verhindern durch die Ungleichbehandlung der verschiedenen Mächte, gerade auch in der Frage der nuklearen Bewaffnung, Möglichkeiten zu einer dringend gebotenen politischen Lösung der tiefgreifenden Widersprüche, und gefährden gerade damit nicht zuletzt die langfristige Sicherheit der israelischen Bevölkerung.

Kritikern dieser einseitigen Unterstützung der aktuellen israelischen Militärpolitik wird in Deutschland häufig der Vorwurf des zumindest latenten Antisemitismus gemacht. Hierzu abschließend ein Zitat des prominenten jüdischen Denkers Tony Judt, Direktor des Remarque-Instituts an der New York-Universität:

„Wenn Israel die Bevölkerung in den besetzten Gebieten ausraubt und demütigt, zugleich aber jedem Kritiker mit lauter Stimme „Antisemit“ entgegengeschleudert wird, heißt das in Wirklichkeit: was in Libanon, in der Westbank und in Gaza geschieht, das sind keine israelischen, sondern jüdische Akte. Und wenn du das nicht magst, dann nur, weil dir Juden unsympathisch sind. In vielen Teilen der Welt läuft diese Position Gefahr, eine sich selbst erfüllende Prophezeiung zu werden.“

(Quellennachweise beim Autor) 

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