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16. August 2011 - Luz Maria de Stefano de Lenkait:

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat kürzlich einen Göttinger Professor für internationales Recht und Strafrecht zu Wort kommen lassen, der auf die internationale Politik zu Libyen und Syrien Bezug nimmt, allerdings mit gravierenden Mängeln - ein Schaden für den guten Ruf der Universität Göttingen und Anlass zu folgender Stellungnahme zu

Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 11.8.2011:
„Geben und Nehmen“ von Professor Dr. Kai Ambos,
Professor für internationales Strafrecht an der Universität Göttingen

Internationale Ordnung enthält Vision
UN-Sicherheitsrat für innerstaatliche Auseinandersetzungen nicht zuständig

Der Autor schwimmt in seinen Unkenntnissen. Nicht nur die Unkenntnis von Grundlagen und Grundsätzen des internationalen Rechts und Strafrechts ist bemerkenswert gravierend bei einem Professor in diesen Fächern, sondern auch seine absolute Unkenntnis oder Unbeachtung des Missbrauchs von UN-Sicherheitsratsresolutionen, die seit 1991 für Gewalt und Krieg gegen alle Grundsätze der UN-Charta verdreht und ausgenutzt wurden, gegen die Funktion des Sicherheitsrats und gegen seine expliziten Pflichten für die Wahrung des Weltfriedens. Für innerstaatliche Ausschreitungen ist der UN-Sicherheitsrat nicht zuständig. Auch nicht für angebliche Menschenrechtsverletzungen. Dazu gibt es ein UN-Menschenrechtsrat unter anderen UN-Institutionen, aber nicht den Sicherheitsrat. Vor allem ist dem Sicherheitsrat nicht erlaubt, in einem Bürgerkrieg für eine Seite zu intervenieren.

UN-Untersuchung in Libyen mit NATO-Bombardierungen verhindert

Zu Recht verlangte die UN-Kommissarin für Menschenrechte eine Untersuchung über die Bombardierung von Zivilisten in Libyen (Februar 2011), um die Verantwortlichen zu identifizieren. Die offizielle Regierung in Tripolis dementierte kategorisch von Anfang an angeordnet zu haben, die Demonstranten zu bombardieren. Also bleibt die Frage offen: Wer ordnete an zu morden? Wer hatte Interesse daran, Gaddafi so zu diskreditieren und zu demontieren, und das genau dann, als sich Ägypten aus den Fängen des Westens anfing zu befreien?

Perfiderweise begannen die NATO-Bombardierungen in Libyen gerade dann, als die von der UN-Kommissarin für Menschenrechte angestrebte Untersuchung in Libyen beginnen sollte, um die Bombardierung von Zivilisten zu klären. Die Untersuchung wurde somit verhindert, eine Untersuchung, die die Zustimmungder Regierung Gaddafis hatte.

Präzedenzfall Irak 1991

Die höchst bedauerliche Libyen-Resolution, die zum NATO-Bomben-Angriff des Landes führte, wäre niemals zustande kommen, wenn sich die UN-Sicherheitsrats-Mitglieder, vor allem Russland und China, dem wirklichen Präzedenzfall Irak 1991 bewusst wären, um wiederholte Aggressoren im Sicherheitsrat nie mehr einen Blankoscheck zu erteilen. Dem Göttinger Professor Dr. Kai Ambos fehlt überhaupt der sorgfältige Blick auf das damalige Vorgehen. Die Gewalt-Obsession der USA und Großbritanniens hielt damals den Sicherheitsrat fast die ganze Nacht hindurch bis nach Mitternacht bei dem Versuch beschäftigt, das Wort „Gewalt“ in die Irak-Resolution einzufügen, was von den anderen Mitgliedern ständig abgelehnt wurde. Unverschämt anmaßend hatten die USA auf die Müdigkeit der UN-Botschafter gesetzt, um ihr aggressives Vorhaben durchzusetzen. Vergebens. Das Wort Gewalt wurde zum Schluss tatsächlich in der Resolution gestrichen. Selbst der damalige amerikanische Botschafter musste vor der amerikanischen Öffentlichkeit in New York am nächsten Tag bestätigen, dass die Anwendung von Gewalt im Fall Irak ausgeschlossen war. Trotzdem und gegen Geist und Wort der UN-Charta wurde bei der Aggression die Phrase „alle notwendigen Mittel“ für die Bombenangriff auf den Irak im Januar 1991 vor der Öffentlichkeit als „Rechtfertigung“ angeführt. Alle führenden deutschen Medien und die überwiegende juristische und politologische Akademikerschaft spielten mit. Seitdem wird die Erwähnung von „notwendigen Mitteln“ immer miss interpretiert gegen Wort und Geist der UN-Charta, als ob diese Worte auch die Anwendung von Gewalt umfassen dürften.

Ab 1991 war damit die flagrante Missachtung der internationalen Regeln seitens der großen westlichen Mächte im UN-Sicherheitsrat offenkundig: Sie haben grob nicht nur gegen ihre fundamentale Pflicht verstoßen, den Weltfrieden zu wahren, sondern auch gegen allen Regeln, die diese Pflicht im Kontext der UN-Charta sichern. (Art.41 u. 43 unter anderen). Die ersten Maßnahmen, die der Sicherheitsrat adoptieren muss, sind diejenigen, die die Anwendung der Gewalt nicht implizieren. (Art.41). In keinem einzigen Fall der Gewaltanwendung (Irak, Serbien, Libyen ...) kam es zu einem Sonderabkommen und es gab auch keine Beratung des Generalstabsausschusses, wie Art.43 vorschreibt.

Gelähmte deutsche Öffentlichkeit

Wenn Angreifer unbestraft bleiben, ist dies das Ende der Zivilisation. So der amerikanische Staatsankläger Robert Jackson in seinem Plädoyer in den Nürnberger Prozessen gegen Kriegsverbrecher. Wieso erstellt der internationale Strafgerichtshof keinen Haftbefehl gegen die flagranten Aggressoren, die seit Monaten in einem Land morden und brandschatzen, das kein anderes Land angegriffen hat? Wieso schweigt eine gelähmte deutsche Öffentlichkeit vor einem solchen flagranten Kriegsverbrechen gegen den Frieden? Wieso nimmt die deutsche Öffentlichkeit die Blockade der USA und ihrer Vasallen gegen eine politische Lösung in Libyen nicht wahr?

UN-Sicherheitsrat de-legitimiert

Die jüngste Geschichte der Resolutionen des UN-Sicherheitsrats ist in der Tat ausgesprochen ominös. Professoren des Internationalen Rechts müssen sich damit befassen. Der UN-Sicherheitsrat steht völlig de-legitimiert da. Seine Aufgabe, den Frieden zu bewahren, erfüllt er nicht mehr, ja, es gibt nicht einmal den Versuch dazu. Im Gegenteil. Seine Resolutionen funktionieren seit dem Irak-Krieg 1991 als Vorstufe für Aggression und Krieg und sind gegen Geist und Buchstabe der UN-Charta für den Krieg ausgelegt und eingesetzt worden. Mit anderen Worten, aus einem ohnehin undemokratischen Organ der Vereinten Nationen, wie sich aus seiner Zusammenstellung ergibt, ist sogar ein Organ zur Ermächtigung zum Kriegführen geworden. Der Sicherheitsrat erteilt vor fast jedem neuen US-Krieg ein Ermächtigungsgesetz in Form einer Resolution.

Diplomatischer Erfolg der Präsidial-Erklärung zu Syrien

Niemals tagt der UN-Sicherheitsrat hinsichtlich der flagranten Aggressionen der USA und anderer westlicher Mächte, wie es seine Pflicht wäre, um den Weltfrieden zu wahren. Die USA und andere westlichen Mächte haben wiederholt UN-Sicherheitsratsresolutionen mit Hinsicht auf ihre geplanten Aggressionen erarbeitet und beschließen lassen.Damit haben solche Mächte gegen ihre Pflichten als permanente Mitglieder des Sicherheitsrates verstoßen und die Funktion des UN-Sicherheitsrates verdreht und verhöhnt. In diesem Zusammenhang ist die Abfuhr der Aggressoren durch die Präsidial-Erklärung zu Syrien im Sicherheitsrat ein diplomatischer Erfolg und ein Hoffnungssignal aus der Weltstaatengemeinschaft, so dass der neueste Versuch von Großbritannien, die USA und Frankreich, den sogenannte Präzedenzfall Libyen für Syrien zu benutzen, gerade zur Umkehrung führte. Diejenigen, die weiterhin Libyen bombardieren, ohne davor zurückzuschrecken, Frauen, Kinder und Fernsehjournalisten dieses Landes zu ermorden, maßen sich aber dennoch an, Lektionen über „Menschenrechte“ zu erteilen. Sie beweisen damit, dass sie jedes Schamgefühl und den Sinn für Lächerlichkeit verloren haben.

Mit absolutem Realitätssinn lehnt die Mehrheit der UN-Sicherheitsratsmitglieder jegliche Resolutionsentwürfe von den USA, Frankreich und Großbritannien ab, weil sie suspekt sind. Alle drei sind weltweit bekannte Aggressoren. Mit der UN-Resolution, mit der sich die Aggressoren selbst ein Mandat erteilt haben, zum „Schutz der Zivilbevölkerung“ in Libyen eine Flugverbotszone einzurichten, hat das überhaupt nichts mehr zu tun. „Aus diesem Grund, so der deutsche Außenminister Westerwelle, wollten die Kritiker der Libyen-Resolution eine Entschließung des Sicherheitsrats gegen das Assad-Regime in Syrien verhindern.“ (Meldung vom13.7.2011)

Der NATO-Bombenterror ist für alle UN-Sicherheitsratsmitglieder ein Warnsignal, sich nicht auf weitere Vorschläge der USA, Frankreichs oder Großbritanniens einzulassen. Diese Länder haben ihre Glaubwürdigkeit als UN-Sicherheitsratsmitglieder vollkommen verloren. Die Präsidial-Erklärung ist deshalb ein richtiger diplomatischer Erfolg der mehrheitlich friedlichen Staaten, die sich für den friedlichen Reformprozess in Syrien positionieren. Wäre der Professor aus Göttingen über diese Lage gründlich informiert und sich dessen bewusst, hätte er selbstsicher einen anderen, einen seriösen und völkerrechtlich angemessenen gut dokumentierten Artikel der FAZ angeboten.

Internationale Gerichtsbarkeit nur für Staaten, die sie anerkennen

Der Göttinger Professor für Strafrecht ignoriert aber auch einen strafrechtlichen Grundsatz, der ebenso für das internationale Strafrecht gilt, nämlich, die Gerichtsbarkeit verpflichtet nur die Staaten, die sie explizit angenommen haben. Folglich nicht einen Staat, der die Gerichtsbarkeit eines Tribunals nicht akzeptiert hat. Das ist der Fall Libyens und der USA in Bezug auf den internationalen Strafgerichtshof. Folglich ist ein Haftbefehl gegen Gaddafi nicht anwendbar genauso wie ein Haftbefehl gegen Barack Obama nicht anwendbar wäre, weil die USA genauso wie Libyen den internationalen Strafgerichtshof in Den Haag nicht anerkannt haben.

Vereinte Nationen und Nürnberger Prozesse ein Fortschritt

Die Geschichte zeigt einen menschlichen Fortschritt, ein wachsendes menschliches Bewusstsein. Dieser menschliche Fortschritt versucht immer wieder im Laufe der Geschichte in gewissem Ausmaß, die Gewalt mit Gesetzen zu unterbinden. Ein Meilenschritt für den Fortschritt der Zivilisation sind die Vereinten Nationen und die Nürnberger Prozesse. Beide verurteilen explizit den Aggressionskrieg. Ein Krieg ist nur als Selbstverteidigung gerechtfertigt. Allerdings muss jede Selbstverteidigung als Verwendung von Gewalt verhältnismäßig sein. Hier ist ein Bereich, mit dem sich Professoren sowohl für Völkerrecht wie Strafrecht ernsthaft beschäftigen müssen.

Verbot der Gewaltanwendung in den internationalen Beziehungen

Zweimal tobte ein Weltkrieg über dem europäischen Kontinent. Im Zweiten Weltkrieg überstieg die Gesamtzahl der getöteten Zivilisten die Zahl der gefallenen Soldaten.

Angesichts derartiger Zerstörung und mit Anbruch des Atomzeitalters wurde es Siegern und Besiegten gleichermaßen klar, dass die Welt Institutionen benötigte, die einen weiteren Weltkrieg verhindern würden. Daher das Verbot von Gewaltanwendung in den internationalen Beziehungen.

Dominique de Villepin 2003 vor der UNO: Stehende Ovationen gegen Krieg

Die Welt sehnt sich nach einer Vision, nach einem Vorhaben, die ihr Hoffnung und Vertrauen wiedergibt. Die geltende internationale Ordnung enthält diese Vision, dieses Vorhaben. Ein wahrer Staatsmann wie der ehemalige Außenminister Frankreichs, Dominique de Villepin, hat sie richtig interpretiert und brillant dargestellt, als er den US-Krieg gegen den Irak ablehnte und stehende Ovationen dafür bei seiner Rede vor den Vereinten Nationen (2003) bekam. Er hat das UN-Vorhaben und eine derartige Vision an die Welt weitergegeben, wie kein Staatschef zuvor, weder Amerikaner noch Europäer.

Militärische Mittel auszuschließen und zu ächten

Gleich nach Ende des Zweiten Weltkriegs errichten die Vereinigten Staaten zusammen mit anderen führenden Ländern eine Architektur, die Frieden gewährleisten sollte: Die Vereinten Nationen, Verträge zum Schutz der Menschenrechte, zur Verhinderung von Völkermord und zur Einschränkung der gefährlichsten Waffen.

Zehn Jahre nach Anbruch des neuen Jahrhunderts steht diese alte Architektur unter der Last derselben alten Bedrohungen: Die Existenz von Atomwaffen erhöht das Risiko einer Katastrophe. Moderne Technologien ermöglichen es einer kleinen Anzahl von überlegenen Staaten mit einem Übermaß an Macht, in schrecklichem Ausmaß Unschuldige zu töten, wie es schon geschehen ist und weiter geschieht.

Der Krieg im anbrechenden 21. Jahrhundert ist ein Krieg wie im 20. Jahrhundert und sicherlich noch grausamer mit sämtlichen alten Lasten blutiger mörderischer Kriege dieser Zeit der Extreme. Die heutigen militärischen Mittel sind vernichtend und ausrottend für alles Leben. Sie sind deshalb von einer menschlichen das Völkerrecht respektierenden Weltgesellschaft zu ächten und für immer auszuschließen. Diese Aufklärung im Regierungsmilieu ist dringend erforderlich, um die perverse Ungeheuerlichkeit zu entlarven, den Einsatz von Gewalt als notwendig und sogar als moralisch zu rechtfertigen. Das Gegenteil ist feststellbar der Fall. Eindeutig ist der Krieg oder ein Einsatz militärischer Gewalt mit der Verantwortungsethik unvereinbar. Er ist als höchste menschliche Torheit, Prima Irratio und Verbrechen abzulehnen und auszuschließen.

Nach dem Friedensgebot der UN-Charta ist es folgerichtig, den Krieg als Verbrechen zu ahnden, vor allem in Anbetracht des militärischen Kriegsinstrumentarium, das heute jede Verhältnismäßigkeit sprengt.

Militärische Maßnahmen sind gerade deshalb auszuschließen, weil sie heute ein modernes Instrumentarium der Vernichtung darstellen, das keinerlei Maß kennt. Das Morden unschuldiger Zivilisten darf von verantwortungsvollen Politikern niemals in Kauf genommen werden. Wo ist sonst der Unterschied zu Terroristen? Terror beginnt gerade dort, wo Gewalt ausgeübt und dadurch Menschenleben vernichtet wird.

UN-Friedensgebot für alle Staaten

Kein Staat hat das Recht, Menschenleben zu gefährden. Krieg ist Ausübung von Gewalt mit Verachtung von Menschenleben in höchstem Maß. Krieg ist eindeutig bloßer Terror. Nicht weil reiche demokratische Industriestaaten dahinter stecken, verwandelt sich der Krieg, also der Terror, in etwas harmloses hinnehmbares. Das UN-Friedensgebot gilt für alle Staaten, unabhängig davon, ob sie Demokratien oder Despotien sind.

Gewalt kann niemals aus humanitären Gründen gerechtfertigt sein. Gerade die verheerende NATO-Intervention auf dem Balkan 1999 und an anderen Orten beweisen das Gegenteil. Humanitäre Katastrophen waren die unmittelbare Folge. Militärs dürfen mit keinem Mandat bei Friedenssicherung rechnen.

Gewaltverzicht und Abrüstung sind die Säulen einer zivilisierten Gesellschaft für ganz Europa in vollem Einklang mit der UN-Charta. Hier braucht es eine fortzusetzende Debatte. Hier besteht staatlicher Handlungsbedarf, vor allem, wenn man den Trend zu erneuter Aufrüstung stoppen will. Denn darum geht es heute.

Keine Abwehroption ist nötig, wenn die Abrüstung konsequent und entschieden gefördert wird. Die Friedensbewegung hat sich diesem Thema mit dem Ziel gewidmet, die nukleare Gefahr von Europa abzuwenden und sie verschwinden zu lassen. Die Situation bleibt aber unverändert, denn einige Führungskräfte sowohl bei den CDU-Konservativen, als auch bei SPD und Grünen genauso wie bei US-Republikanern und US-Demokraten wie Hillary Clinton beharren immer noch auf militärischer Gewaltausübung und verbreiten die absurde, ja die abstruse Propaganda, mit Gewalt Frieden stiften zu können. Hier ist die Entwicklung einer Friedenskultur vonnöten. Und der solidarische Zusammenhalt aller fortschrittlichen Kräfte, sowohl in Amerika als auch in Europa, um die existentielle Wende zu schaffen, die die Menschheit dringend benötigt, vorausgesetzt die neokonservative Reaktion wird endgültig in die Ecke getrieben.

Nazi-Deutschland als Rechtfertigung für Gewaltanwendung:

Umfassende politische Überlegung entgegensetzen

Zur Rechtfertigung der militärischen Gewaltanwendung dient latent die generelle einseitige Bemerkung: „Eine gewaltlose Bewegung hätte Hitlers Armeen nicht aufhalten können.“ Aber bevor Nazi-Deutschland zum Aggressor wurde, was abzusehen war, hätte es durch eine breite politische Allianz aller humanistischen Kräfte verhindert werden können.Viel wichtiger und aufklärender ist, diese umfassende politische Überlegung entgegenzusetzen und in den Vordergrund zu stellen. Nicht das politische Scheitern sollte die Devise für weitere mörderische Konsequenzen sein, sondern den richtigen politischen Weg, um eine menschliche Katastrophe zu vermeiden. Der Zweite Weltkrieg darf keineswegs fatalistisch und tendenziös als die Lösung gegen Nazi-Deutschland angenommen werden. Infolgedessen und gerade aufgrund der sogenannten Doktrin der Schutzverantwortung sind heute militärische Mittel, militärische Intervention, auszuschließen. Im wahren Sinne der Menschenrechte, genau zum Schutz des Menschenleben sind das Bereithalten und Anwenden militärischer Mittel für Drohung, Aggression und Krieg völkerrechtlich zu bestrafen, weil sie Vernichtung und Massaker mit sich bringen und sie bis zum extremen Risiko gehen und die Auslöschung von Teilen oder der ganzen Menschheit in Kauf nehmen. Zudem ist diese propagierte Doktrin der Schutzverantwortung nicht allgemein akzeptiert, wie der Autor fälschlicherweise behauptet. Sie ist lediglich von den USA und ihren Komparsen konstruiert, zugelassen und aufgegriffen worden, nicht aber von der überwältigenden Mehrheit der Weltstaatengemeinschaft (=192 Nationen), die darin einen trügerischen gefährlichen Vorwand reiner Willkür für weitere verhängnisvolle militärische mörderische Interventionen für partikuläre egoistische Interessen sieht, wie im Irak, Libyen und anderen Ländern.

Bekämpfung der Ursachen von Gewalt und UNO-Generalsekretär U-Thant

Die Weltgesellschaft muss eine konzertierte humane Politik im Rahmen der Vereinten Nationen betreiben, um die Ursachen von Gewalt durch eine gerechtere Weltordnung zu bekämpfen. Das Problem ist mehr als 60 Jahre alt und niemals von den westlichen reichen Ländern gründlich angepackt worden. Schon UNO-Generalsekretär U-Thant beschäftigte sich während seinergesamten Amtszeit inden 60iger Jahren mit der Bekämpfung der Ursachen von Gewalt und mahnte die Weltgemeinschaft in unzähligen Dokumenten, sich diesem alten Problem zu stellen. U-Thant identifizierte die Ursachen von Gewalt und Extremismus in Armut, Hunger und Ungerechtigkeit, was unsere eine Welt plagt. Wir sind in das neue 21. Jahrhundert mit denselben ungelösten Problemen eingetreten, und wir beschäftigen uns dennoch immer weiter mit Gewalt und Krieg!

Weitere Kodifizierung des Völkerrechts: Krieg als Verbrechen zu ahnden

Nicht mit dem Krieg, sondern mit dem Frieden muss sich die Politik beschäftigen. Ein praktischer, erreichbarer Frieden beruht auf einer allmählichen Evolution der menschlichen Institutionen, wie Präsident John F. Kennedy richtig erkannte. Zu dieser institutionellen Evolution gehört die weitere Kodifizierung des Völkerrechts, nämlich die UN-Charta mit einem zivilisierten aufgeklärten menschlichen Bewusstsein in Einklang zu bringen, wobei der Krieg dringend als Verbrechen zu beschreiben und zu ahnden ist und damit das todbringende Instrumentarium des Krieges nämlich die militärischen Mittel.

Begründetes weltweites Misstrauen gegenüber den USA und ihren Vasallen

Die notwendige Aufklärung bezüglich Militäraktionen wird zur unentbehrlichen Schlussfolgerung führen, sie endgültig aus der Außenpolitik auszuschließen. Das Misstrauen gegenüber den Vereinigten Staaten, gegenüber der einzigen militärischen Hypermacht der Welt, hat plausible Gründe angesichts der erneuten unzulässigen aggressiven Interventionen der USA und ihrer Vasallen. Das weltweite Misstrauen gegenüber den Vereinigten Staaten ist vollkommen begründet.

Große Sorge und begründetes Misstrauen verursacht in der Tat „das reale Vorhandensein einer imperialen Supermacht mit Hunderten verteilten Militärstützpunkten über die ganze Welt, zweihundert Jahre militärischer Invasionen in Lateinamerika und über ein Jahrhundert völkermörderischer Aktionen in solchen Ländern wie Vietnam, Laos und anderen in Asien, Afrika, im Mittleren Osten, auf dem Balkan und an jeglichem anderen Ort der Welt.“... „Das Problem von Obama und seiner reichsten Verbündeten besteht jetzt darin, dass der Planet, den sie mit eisernem Griff beherrschen, ihnen zwischen den Fingern zerrinnt... Obama ist kein Ignorant. Er kennt die alle bedrohende schwerwiegende Gefahr..., aber er zögert und zeigt sich schwach gegenüber der verantwortungslosen und blinden Oligarchie seines Landes. Er handelt nicht wie ein Lincoln beim Lösen des Problems der Sklaverei und dem Erhalt der nationalen Integrität im Jahr 1861, oder wie ein Roosevelt gegenüber der Wirtschaftskrise und dem Faschismus...“ (Fidel Castro, 9.12.2009)

Doch eines bleibt gewiss: Die Instrumente des Krieges können keine Rolle bei der Sicherung des Friedens spielen, weil sie unverhältnismäßig sind. Krieg führt nicht nur unweigerlich zu menschlichen Tragödien, sondern er ist gesetzlich zu verbannen wie einmal die Folter zu verbannen war. Schon nach dem Ersten Weltkrieg war es klar, dass der Krieg ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist. Für diese eindeutige und fundierte Erkenntnis, erhielt damals Bertha von Suttner, eine Deutsche, den Friedensnobelpreis. Die Unverhältnismäßigkeit des Kriegsinstrumentarium wurde durch die Vernichtung schon 1914-1918 offensichtlich.

Krieg: Großes Verbrechen gegen die Menschheit

Krieg und Frieden lassen sich nicht in Einklang bringen. Der Krieg ist niemals nötig. Er wird aus bestimmten Interessen geführt. Nach der UN-Charta und den Nürnberger Prozessen ist der Krieg verbannt. Eine solche menschliche extreme Bosheit, die übermäßig Menschenleben aufs Spiel setzt, ist ein großes Verbrechen gegen die Menschheit, gerade weil die heutigen Instrumente des Krieges zur Vernichtung und Auslöschung führen. Grundlegende Menschenrechte werden dadurch zunichte, missachtet, erlöschen. Das Recht auf Leben an erster Stelle.

Doktrin der Schutzverantwortung fällt in sich zusammen

Als Selbstverteidigung gilt für die Gewalt die allgemein gebotene Verhältnismäßigkeit, und zwar für jede Person und für jede zivilisierte Nation. Daher auch die Genfer Konventionen. Verantwortungsbewusste Politiker und Professoren des Völkerrechts müssen für alle Länder die schlichte Realität anerkennen, dass sich aus ihrer Zugehörigkeit zur internationalen Gemeinschaft und zu den Vereinten Nationen selbstverständlich auch die Respektierung der UN-Charta ergibt. Und die verbietet die Gewaltanwendung. Besonders gegenüber einem Bürgerkrieg gilt es, umsichtig die UN-Charta zu respektieren mit ihrem Gebot der Nicht-Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer souveräner Staaten. Das Gegenteil ist nicht zu verantworten, denn es öffnet Tür und Tor für noch schlimmere Konflikte, für noch schlimmere Massaker, wie die Geschichte zeigt. In Anbetracht dieser nackten Realität fällt die sogenannte Doktrin der Schutzverantwortung in sich zusammen.

Kein Land, auch nicht die USA, kann erwarten oder fordern, dass sich andere an die Regeln halten, wenn sie es selbst nicht tun. Denn wenn ein Land es nicht tut, erscheint sein Handeln willkürlich und de-legitimiert.

Herrschende Ambivalenz über Handeln mit militärischen Mitteln erfordert Aufklärung

Die herrschende Ambivalenz in der Öffentlichkeit und Politik gegenüber dem Krieg erfordert eine Aufklärung über das Handeln mit militärischen Mitteln, das heißt mit dem Instrumentarium des Krieges. Frieden ist nicht nur wünschenswert, sondern internationales institutionelles Gebot für alle Staaten und Machthaber. Dieses Gebot ist sowohl in der UN-Charta wie im Grundgesetz klar niedergeschrieben. Verzweiflung oder Aussichtslosigkeit dürfen niemals die letzte Antwort auf eine konvulsionierte Welt sein. Jeder denkende Mensch muss als eine humane Person handeln.

Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait