Menü

23. Dezember 2015 - Martin Breidert:

Beschwerde-Brief an die Redaktion der Stuttgarter Zeitung:

Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,

in Ihrer Ausgabe vom 21.12. 2015 bringen Sie einen Beitrag von Inge Günther mit dem Titel “ Viel Platz in der Herberge“.
Die Redaktion hat außerdem die Überschrift hinzugefügt:

"Israel – Beim Streifzug durch das vorweihnachtliche Bethlehem fällt Markus Lanz auf, den auch dort das Publikum liebt.“

 

Seit wann liegt Bethlehem in Israel?
Der Internationale Gerichtshof hat in einem Gutachten vom 9.7. 20004 festgestellt, dass das Westjordanland von Israel besetztes Gebiet ist (UN: Occupied Palestinian Territories) und daher die Vierte Genfer Konvention anzuwenden ist, die der Staat Israel 1951 ratifiziert hat.
Der EuGH hat in einem Urteil vom 25.2. 2010 entschieden, dass das EU-Assoziierungsabkommen nicht für die von Israel besetzten Gebiete Anwendung findet (Az: C-386/08).
Der Bundesfinanzhof hat in einem am 15.5. 2013 veröffentlichten Urteil die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt (Az.: VII R 6/12).
Die EU hat in einer verbindlichen Richtlinie festgestellt, dass keine EU-Fördermittel für die von Israel besetzten Gebiete gewährt werden dürfen, da sie nicht zum israelischen Staatsgebiet gehören (EU-Amtsblatt 19.7. 2013).
Das ZDF hatte einen ebenso schweren Fehler begangen und Bethlehem in Israel angesiedelt, sah sich aber nach einer Vielzahl von Protesten zu einer Korrektur veranlasst:

Weihnachten in Bethlehem, 24. Dezember 2015
„Für die ZDF-Sendung "Weihnachten in Bethlehem" am 24. Dezember, 19.15 Uhr, wurde als Herstellungsland Israel kommuniziert.
Das ist ein Fehler, der nicht hätte passieren dürfen. Wir haben das umgehend korrigiert, Israel als Herstellungsland gelöscht und die Korrektur öffentlich gemacht.
Bei den Dreharbeiten war es dem ZDF ein Anliegen, die Situation in Bethlehem korrekt darzustellen und die politischen wie alltäglichen Probleme offen anzusprechen. Das wird auch in der Sendung deutlich.“

 

Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion der Stuttgarter Zeitung, ich bitte Sie, den Fehler in Ihrer Berichterstattung umgehend durch eine Richtigstellung zu beheben und mir eine entsprechende Mitteilung zu machen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles sende ich diese Mail auch an das Auswärtige Amt sowie an die palästinensische Botschafterin in Berlin.
Außerdem werde ich den Fall dem Deutschen Presserat vortragen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Breidert