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10. Dezember 2015 - Franz Eschbach:

Beschwerde beim Deutschen Presserat wegen
Artikel in Badische Neueste Nachrichten vom 8.12.2015, S.18 (Kinderseite):

Palästinensische Gebiete

Hauptstadt: Ramallah
Einwohner: Rund 4,6 Millionen
Landessprache: Arabisch
Kontinent: Asien

"Nur für manche ein Staat"

Die Palästinenischen Gebiete liegen in Israel und werden nicht von allen Ländern als eigener Staat anerkannt. Es gibt weder eine Verfassung noch eine Währung. Die Freiheit der Bürger ist stark eingeschränkt, sie haben keine echte Reisefreiheit.

 


WAHRHEITSWIDRIG sind folgende Aussagen:

  1. Die Palästinensischen Gebiete liegen in Israel ...
  2. Es gibt weder eine Verfassung ...
  3. ... noch eine Währung.
  4. Hauptstadt: Ramallah
  1. Die Palästinenischen Gegiete liegen NICHT in Israel, sondern sie sind von Israel völkerrechtswidrig besetzt, bzw. blockiert (Gaza), z.T. rechtswidrig annektiert (z.B. Jerusalem, Jaffa, sowie arabische Gebiete im Norden, nördlich von Gaza und in der Negev); andersrum stimmt es: Israel liegt in einem Teil Palästinas.
  2. Palästina hat eine Verfassung [ Amended Basic Law (2003) ]
    (auch Israel hat "Basic Laws")
  3. Neuer Israelischer Schekel und Jordanischer Dinar
  4. Jerusalem (genäß Basic Law), de facto Gaza und Ramallah

TENDENZIÖS sind die Aussagen:

  1. ... und werden nicht von allen Ländern als eigener Staat anerkannt.
  2. ... Die Freiheit der Bürger ist stark eingeschränkt, ...
  3. ... sie haben keine echte Reisefreiheit,

indem verschwiegen wird, dass ...

  1. ... 136 Staaten den Staat Palästina anerkennen und
    in der UN-Vollversammlung am 29. November 2012 von 193 Staaten 138 der Vertretung der PLO den Beobachterstatus verliehen
  2. ... es die Besatzungsmacht Israel ist, der (nicht nur) die Freiheitsrechte der Palästinenser stark einschränkt
  3. ... es die Besatzungstruppen und die illegal Kolonisierenden sind, welche die Bewegungsfreiheit der Bürger verhindern.

Besonders infam ist es, solcherlei Desinformation auf einer angeblich für KInder bestimmten Seite zu betreiben.


Der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserats hat die Beschwerde für begründet gehalten und in seinem Beschluss am 8.3.2016 den Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex für so schwerwiegend gehalten, dass er gemäß §12 der Beschwerdeordnung die Maßnahme der Missbiligung wählte.


Eine teilweise Korrektur zu "Palästinensische Gebiete" in den BNN erfolgte am 20. April 2016 in der Ausgabe Nr. 91 auf Seite 20 (Kinderseite) - nicht ohne neuerlich Falsches zu verbreiten.