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1. Dezember 2012 - Luz Maria de Stefano de Lenkait:

Für friedliche internationale Verhältnisse - gerade auch im Hinblick auf Syrien oder frühere Aggressionen - ist es von vorrangiger Wichtigkeit, sich über die Prinzipien des Rechts Klarheit zu verschaffen und wie man ihnen auch auf internationaler Ebene Geltung verschafft, Anlass für folgende Stellungnahme: 

Fehlende Haftbefehle gegen die flagranten Aggressoren
der Kriege gegen den Irak, Serbien, Afghanistan, Libyen und Syrien

Kuala-Lumpur-Prozess November 2011
gegen aktuelle Kriegsverbrecher und Verbrechen gegen den Frieden

Verfolgung von Attentätern gegen den Frieden
eine gesetzliche Pflicht

Die Geschichte zeigt einen menschlichen Fortschritt, ein wachsendes menschliches Bewusstsein. Dieser menschliche Fortschritt versucht immer wieder im Laufe der Geschichte, die Gewalt mit Gesetzen zu unterbinden. Ein Meilenstein für den Fortschritt der Zivilisation sind die Vereinten Nationen (Oktober 1945) und die Nürnberger Prozesse (November 1945 - April 1949). Beide verurteilen explizit den Aggressionskrieg. Ein Krieg ist nur als Selbstverteidigung gerechtfertigt, wobei in jedem Fall die Anwendung von Gewalt verhältnismäßig sein muss. Krieg, der aggressive Griff zu militärischen Mitteln ist Massenmord und Zeichen eines Kulturverfalls sowie des Versagens von Politik. Das Drohen mit militärischen Maßnahmen und gewaltsame Aktionen gegen Staaten entspringen terroristischer Denkweise und sind terroristische Handlungen außerhalb einer zivilisierten Gesellschaft. Hier ist ein Bereich, mit dem sich Professoren für Völkerrecht wie für Strafrecht ernsthaft beschäftigen müssen. Wieso hört man nichts von ihnen?

Eine gelähmte deutsche Öffentlichkeit versäumt, die Lehre und Konsequenzen aus den Nürnberger Prozessen zu ziehen. So bleiben die heutigen militärischen Aggressionen, begangen durch freiheitliche westliche nominale Rechtsstaaten, unbeachtet und vollkommen folgenlos. Stattdessen werden Länder, die sich für eine politische zivilisierte Lösung einsetzen und militärisches Eingreifen ablehnen, wie Russland und China, kritisiert und angeprangert, vor allem deshalb, weil beide Länder ihr dazu ausgestattetes UNO-Vetorecht nutzen, um Angriffskriege zu verhindern. Völlig unerwartet hat sogar der Vorsitzende des außenpolitischen Ausschusses des Bundestages, der CDU-Außenpolitiker Ruprecht Polenz öffentlich verlangt (Deutschlandfunk am 7.11.2012 um 7.19 Uhr), dass Russland seine würdige, dem Völkerrecht gemäße Position aufgeben solle. Ein Skandal, das die gelähmte deutsche Öffentlichkeit ohne angemessene Reaktion noch beschämender bloßstellt! 

Wenn militärische Angreifer, wenn Mörder unbestraft bleiben, ist dies das Ende der Zivilisation. So der amerikanische Staatsankläger Robert Jackson in seinem Plädoyer in den Nürnberger Prozessen gegen Kriegsverbrecher. Wieso erstellt der internationale Strafgerichtshof keinen Haftbefehl gegen die flagranten Aggressoren, welche die Morde, schwere Körperverletzungen und Verwüstungen im Irak, Serbien, Afghanistan, Libyen, Syrien und Gaza zu verantworten haben, überfallene Länder, die kein anderes Land angegriffen haben? Wieso schweigt eine gelähmte deutsche Öffentlichkeit vor solchen flagranten Kriegsverbrechen gegen den Frieden? Wieso nimmt die deutsche Öffentlichkeit die Blockade der USA und ihrer Vasallen gegen eine politische Lösung in Syrien nicht wahr? Was für eine Pressefreiheit ist das?

Die jüngste Geschichte der Resolutionen des UN-Sicherheitsrats ist in der Tat ausgesprochen ominös. Der UN-Sicherheitsrat steht völlig de-legitimiert da. Seine Aufgabe, den Frieden zu bewahren, erfüllt er nicht mehr, ja, es gibt nicht einmal den Versuch dazu. Im Gegenteil. UN-Resolutionen funktionieren seit dem Irak-Krieg 1991 als Vorstufe für Aggression und Krieg und sind gegen Geist und Buchstabe der UN-Charta für den Krieg ausgelegt und eingesetzt worden. Mit anderen Worten: Aus einem ohnehin undemokratischen Organ der Vereinten Nationen, wie sich aus seiner Zusammenstellung ergibt, ist ein Organ zur Ermächtigung zum Kriegführen geworden. Der UN-Sicherheitsrat erteilt vor fast jedem neuen US-Krieg ein Ermächtigungsgesetz in Form einer Resolution. China und Russland bieten diesem Vorgehen jetzt einen dezidierten Einhalt und werden deshalb von deutschen Medien erstaunlicherweise kritisiert. Sie werden sich zu Recht nie mehr auf eine verdeckte Kriegsresolution einlassen. Das Vertrauen in den Sicherheitsrat ist weg. Das muss ein solider Außenpolitiker wie Ruprecht Polenz vollkommen begreifen!

Die Nürnberger Prozesse waren der erste große Fortschritt der Justiz, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen den Frieden zu ahnden und zu verurteilen. Damals ging es um die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vom Dritten Reich im 20. Jahrhundert. Seitdem sind die Vereinten Nationen aufgefordert, den Krieg, die militärische Intervention als Verbrechen gegen den Krieg als Tatbestand zu beschreiben und explizit zu ahnden. Das Hindernis liegt an den westlichen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrates, die sich als flagrante Attentäter und Kriegstreiber im 21. Jahrhundert bloßgestellt haben. Als sie die Nürnberger Prozesse im vergangenen Jahrhundert im Gang setzten, hatte sich niemand vorgestellt, dass gerade sie Jahrzehnte später Kriegsverbrecher würden, indem sie heute Verbrechen gegen den Frieden begehen.

In diesem Zusammenhang ist der Kuala-Lumpur-Prozess im November 2011 hoch zu bewerten, und zwar mehr als 60 Jahre nach den Nürnberger Prozessen als weiteren großen Fortschritt der Justiz, die heute Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen den Frieden verurteilt. Es geht um die aktuellen Kriegsverbrecher, die sich schon seit dem letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhundert profilierten.

Am 23.11.2011 wurde bekannt gegeben, dass George W. Bush und Anthony Blair als Kriegsverbrecher vom Kuala-Lumpur Tribunal schuldig gesprochen wurden. Eine höchst zu begrüßende Nachricht!

Das Strafverfahren gegen den ehemaligen US-Präsidenten George W. Bush und den ehemaligen britischen Premierminister Tony Blair vor der Kuala Lumpur War Crimes Commission wegen Verbrechen gegen den Frieden endete mit einem einstimmigen Schuldspruch gegen die Angeklagten. Bush und Blair werden nun auf die offizielle Liste der weltweit gesuchten Kriegsverbrecher gesetzt.

Deutsche Medien, deutsche Presse-Agenturen haben dieses Ereignis unterschlagen, keine Meldung, kein Kommentar. So sehr der erbärmliche Zustand eines Landes, das bittere strafrechtliche Erfahrung in den Nürnberger Prozessen hatte und das sich heute als Rechtsstaat ausgibt. Bush und Blair sind als verantwortliche Staatsoberhäupter schuldig erklärt, durch Betrug sowie missbräuchliche und selektive Manipulation internationalen Rechts einen völkerrechtswidrigen Akt der Aggression begangen zu haben, der letztlich zu einem Massenmord an der irakischen Bevölkerung führte. Die Richter beriefen sich auf Fakten, die heute weltweit bekannt sind: Unter Bush sind Dokumente gefälscht worden, um den Eindruck zu erwecken, der Irak besitze Massenvernichtungswaffen. Die Namen der beiden Schuldigen wie auch die Beweise gegen sie werden den Mitgliedern des Römischen Statuts überlassen, um George W. Bush und Anthony Blair in ein internationales Register der Kriegsverbrecher aufzunehmen.

Im Rahmen der Strafverfolgung war bereits festgestellt worden, dass der 11. September 2001 (9/11) nur ein Vorwand gewesen sei für einen Krieg, der von bestimmten Persönlichkeiten bereits 1998 gewünscht worden war. Das Aggressionsmuster hat sich in Afghanistan, Guantánamo, Libyen und verdeckt in Syrien wiederholt. Die Fortführung der Propagandakampagne ähnlich wie die gegen den Irak unter der ehemaligen Bush Regierung ging weiter gegen Serbien, gegen Afghanistan, gegen Libyen und Syrien. Deutsche Medien spielen mit unter der verheerenden Regie eines skrupellosen Außenministers Guido Westerwelle.

Geheimdienstberichte, welche dem US- amerikanischen wie auch dem britischen Ausschuss vorgelegt worden waren, zeigen deutlich auf, dass 9/11 lediglich als Vorwand diente, da die Pläne für die Invasion des Iraks bereits aus dem Jahre 1998 stammten.

Der Entschluss des Kuala-Lumpur-Tribunals ist einstimmig zustande gekommen: Es liegen "hinreichende Verdachtsgründe vor, die darauf schließen lassen, dass Präsident George W. Bush und Premierminister Anthony Blair ein Verbrechen gegen den Frieden begingen, indem sie entschieden, den Irak zu überfallen, zu erobern und den Sturz Saddam Husseins herbeizuführen.“

Die Urteilsbegründung des vorsitzenden Richters fällt dementsprechend deutlich aus:

„Nichts in der Charta der Vereinten Nationen ermöglichte eine Berechtigung des Handelns von Präsident Bush und Premierminister Blair. Die Idee, die Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien seien durch den Irak bedroht gewesen, ist absurd. Aus unserer Sicht ist die Doktrin vom präventiven Erstschlag eine Doktrin ohne Grenzen. Sowohl die USA als auch Großbritannien sind schuldig des Missbrauches der Menschenrechte an Saddam Hussein. Der Angriff auf den Irak wegen des Besitzes von Massenvernichtungswaffen entbehrt jeglicher Grundlage im internationalen Recht. Die Vereinigten Staaten haben bei all ihrer Macht dennoch nicht das Recht, internationales Völkerrecht zu ändern. Die Invasion im Irak war ein rechtswidriger Akt der Aggression und ist ein internationales Verbrechen. Das Merkmal der United Nations (UN) steht damit ebenfalls auf dem Spiel. Die beiden Angeklagten nahmen das Gesetz in die eigenen Hände. Sie handelten betrügerisch und sind daher der Anklage gemäß für schuldig befunden worden.“

Zudem empfiehlt das Gericht dem internationalen Strafgerichtshof, in seinen Berichten zu verzeichnen, dass die Namen der beiden, Bush und Blair, in das Kriegsverbrecherregister der Kuala Lumpur War Crimes Commission aufgenommen und künftig entsprechend publiziert werden. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen müsse zudem eine Lösung finden, die Besetzung des Iraks zu beenden. “Völkermord, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind durch die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich Britanniens an der Bevölkerung des Iraks begangen worden.”

Das Gewaltverbot in den internationalen Beziehungen ist der Grundsatz der UN-Charta, um den Weltfrieden zu schützen. Die territoriale Integrität und Souveränität von allen Ländern sind zu wahren. Das Völkerrecht zu missachten und die Gründungsidee der Vereinten Nationen, den Krieg zu verhindern, durch neue Kriege in das Gegenteil zu verkehren, sind gravierende Attentate gegen den Frieden und die Stabilität der Welt. Der NATO-Krieg gegen Irak, gegen Serbien, gegen Afghanistan, gegen Libyen und Syrien ist ein neuer flagranter Bruch des Völkerrechts. Dieser Kriminalität zweier oder dreier Industriestaaten muss sich die Justiz stellen und alle Mechanismen in Gang setzen, um sie zu stoppen und die Aggressoren nach der strafrechtlichen Ordnung zu bestrafen. Die Aggressoren haben Hochverrat an der Weltvölkergemeinschaft begangen, ein Verrat, der um so größer und deutlicher ist, als die Täter Gründer der Vereinten Nationen sind, also in vollständiger Kenntnis der internationalen Gebote und Verbote in der geltenden internationalen Ordnung, also voll bewusst ihrer völkerrechtswidrigen Handlungen.

Wie im Dritten Reich folgen die heutigen Aggressoren eine verhängnisvolle pervertierte rechtswidrige Praxis. Da es sich an kein Recht hielt, hat das Dritte Reich alle Gesetze, die ihm nicht passten, abgeschafft und neue Gesetze, die eklatant rechtswidrig waren, in Kraft gesetzt. In den letzten Jahrzehnten hat sich der freie Fall der NATO-Staaten ins Unrecht verschärft: Infolgedessen die Versuche hierzulande zuerst das Grundgesetz zu demontieren, um Angriffskriege durchführen zu können. So der Angriffskrieg gegen Belgrad 1999, die Beihilfe für den Angriff gegen den Irak, die militärische Intervention in Afghanistan 2001 und letztlich die andauernde Bombardierung Libyens ab dem 19.3.2011 mit dem unglaublichen lügnerischen Vorwand, Menschenleben zu schützen, indem man sie mit Bomben monatelang vernichtet, und die Bewaffnung und Finanzierung von Söldnern, um Syrien durch Terror-Attentate und Massaker ins Chaos zu stürzen! 

Die Demontage des Rechts erfolgt heute auf internationaler Ebene, und zwar durch das UN-Sicherheitsgremium. Damit ist die Gefahr des offenen hässlichen Faschismus wieder zu erkennen mit allen seinen verhängnisvollen Konsequenzen wie Krieg, Massenmord, Terror und Aggressionen weltweit. Die verheerenden Symptome sind zahlreich, bedrohlich und eindeutig genug. Die rechtsstaatliche Justiz muss dieser enormen Gefahr entgegentreten, selbst wenn die Politik und die Öffentlichkeit dazu versagen.

Gegen das Dritte Reich gab es Widerstand. Gegen den gegenwärtigen Faschismus, nämlich der offenkundigen Rechts- und Gesetzlosigkeit auf höchster Ebene, und zwar im UN-Sicherheitsrat und in der NATO, stehen Einhalt und Widerstand noch aus. Hier muss die Weltstaatengemeinschaft allgemeinen wirksamen Widerstand leisten. Ein hoffnungsvolles Zeichen war die Konferenz der blockfreien Staaten in Teheran (26. bis 31. August 2012). Dort haben sich die anwesenden Regierungen von 120 Staaten klar und eindeutig hinter das Völkerrecht gestellt, für eine politische Lösung in Syrien plädiert und für das Recht des Iran auf die friedliche Nutzung der Kernenergie.

Einem Regime, das andere Länder terrorisiert, ist entgegenzutreten. Die gerichtlichen Institutionen sind da, um die Rechtsordnung gelten zu lassen mit aller Kraft des Gesetzes.

Die Urteile der Nürnberger und der Tokio-er Tribunale erbrachten schon im 20. Jahrhundert neue Prinzipien über die persönliche Verantwortung wegen Kriegsverbrechen. Daraus entstanden neue strafrechtliche Tatbestände im Strafgesetzbuch, also neue Delikte. Darauf müssen eine rechtsstaatliche Öffentlichkeit, Richter und offizielle strafrechtliche Institutionen achten, vor allem deshalb, weil manche Politiker und ihre Berater peinlich gegenüber Recht und Gesetz entgleisen.

 

Eine Kriegsallianz unter Führung westlicher Staaten führt Aggressions- und Interventionskriege im Nahen und Mittleren Osten. Terror-Aggression verhindert das normale Leben und den Übergang zur Demokratie, wie jetzt in Syrien, wo alle Vorschläge für einen Waffenstillstand von bekannten Kriegsherren boykottiert wurden. Hinter den Rebellen, die sie bewaffnet haben, setzen die Kriegsherren auf barbarische Gewalt und Terror-Aktionen, um in Damaskus willkürlich einen Regimewechsel zu ihren Gunsten zu erzwingen. Die UN-Charta erlaubt aber kein Regimewechsel durch fremde Gewalt oder Terror.

Die Demokratiebewegung, wenn es sie je in Syrien gab, ist durch die brutale Gewalt und Intervention des Westens niedergeschlagen und völlig diskreditiert worden. Die deutsche Öffentlichkeit beschäftigte sich nicht mit den eigennützigen Interessen der Hauptinterventionsmächte, mit ihrem gezielten Plan, Kontrolle über den Nahen und Mittleren Osten zu bekommen. Dazu sind aber die Vereinten Nationen nicht geschaffen worden. Grotesk wäre Raubmord durch die Vereinten Nationen zu legitimieren. Raubmord wird in jeder strafrechtlichen Ordnung als tückischer Mord mit der höchsten Strafe bestraft, auch in den USA, dort sogar mit der Todesstrafe.

 

Jede UN-Sicherheitsrats-Resolution, die seit dem Irak-Krieg 1991 zum Krieg geführt hat, hält selbst keiner juristischen Überprüfung stand. Mit der Billigung der Resolution zu Libyen (17.3.11) hat der UN-Sicherheitsrat seine durch die UN-Charta definierten Kompetenzen überschritten und gegen Grundsätze des allgemeinen Völkerrechts verstoßen. Der Völkerrechtler Prof. Dr. Hans Köchler, Präsident der „International Progress Organization“ mit Sitz in Wien stellt diesen Standpunkt klar an die Vollversammlung und an den UN-Sicherheitsrat im Brief und beigefügtem Memorandum vom 26.3.2011. Wäre der Außenpolitische Ausschuss des Bundestags gründlich mit diesem aufklärerischen Standpunkt vertraut, hätte sich der Vorsitzende Ruprecht Polenz niemals auf eine peinliche öffentliche Erklärung einlassen dürfen, eine UN-Resolution zu Syrien anzustreben und dazu von Russland eine Änderung seiner politisch-diplomatischen Position zu erwarten. Seitdem der Sicherheitsrat allen Staaten der Welt einen Freibrief zur Intervention ausstellt, ist kein Kontrollmechanismus eingerichtet worden. Durch diese Generalermächtigung zur Intervention hat der UN-Sicherheitsrat erst die Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit geschaffen. Dagegen sind einige Länder mit Veto-Recht ausgestattet.

 

Ungehindert führt der US-amerikanische Hegemon den Rest der Welt an den Rand eines Weltkriegs. Jenseits jeden UN-Mandats. Die USA erkennen nicht mehr das internationale Gesetz an. So wie sie nicht auf das Gesetz achten, so achten sie auch nicht die Vereinten Nationen und ihre Charta. Die Vereinten Nationen degenerierten zu einer US-amerikanischen Puppe. Die US-Regierung benutzt sie zur Deckung ihrer kriminellen aggressiven Handlungen, die sie mit ihrem illegitimen Instrument NATO ausführt. Die großen europäischen Länder bis auf Russland, handeln auch als Puppen der USA. Sie sind Marionetten eines Imperiums. Sie tun alles, was ihnen aus Washington gesagt wird.

 

Eine völkerrechtliche Bewertung der Sicherheitsratsresolution durch den Internationalen Gerichtshof ist erforderlich und steht noch bevor. Ein entsprechender Antrag dafür an den Internationalen Gerichtshof könnte nicht nur von der Generalversammlung der Vereinten Nationen oder dem UN-Sicherheitsrat gestellt werden, sondern auch vor der Staatsanwaltschaft eines jeden europäischen Staates. Aber die gerichtliche Institution scheint vor der Unwahrscheinlichkeit, dass der Sicherheitsrat diesen Schritt unternimmt, mit Schweigen zu kapitulieren, da gerade im Sicherheitsrat die zwei oder drei Aggressoren als permanente Mitglieder sitzen, die sich heute gegen das Recht stellen. Aber die UN-Vollversammlung, vor allem die blockfreien Staaten, die mehr als Zwei Drittel der Völkergemeinschaft darstellen, muss sich weiterhin für die rechtmäßige Geltung der Vereinten Nationen engagieren.

Der neue Faschismus, nämlich die Missachtung von Recht und Gesetz, jetzt auch mit der politischen Nutzung von Drohnen, ist viel gefährlicher, viel menschenverachtender und verbrecherischer als der alte bekannte europäische Faschismus des 20. Jahrhunderts. Ihn durch propagandistische Lügen, konstruierten Schwindel, Finten und Intrigen in die Öffentlichkeit zu tragen, ist Volksverhetzung, die selbstverständlich auch strafrechtlich verfolgt und bestraft gehört.

 

Die UN-Charta ist Teil der deutschen Gesetzgebung, seitdem Deutschland diese Charta ratifiziert hat. Angriffskrieg ist verboten. Konflikte müssen gewaltfrei gelöst werden. Die UN-Charta und die UN-Institution sind ständig in den 90iger Jahren von westlichen Mächten missbraucht worden. Heute sind diese westlichen Mächte die neuen Aggressoren im 21. Jahrhundert. Damit stellen sie eine wirkliche Gefahr für den Weltfrieden dar, sollten sie weiter auf freiem Fuß zirkulieren. Es trifft alle gerichtlichen Institutionen, sie zu stoppen, und die Herrschaft des Rechts über die zerstörerische Gewalt und Vernichtungskriege wiederherzustellen.

Als unumstößlicher Grundsatz in jedem freiheitlichen Rechtsstaat ist die Verfolgung von Attentätern gegen den Frieden eine gesetzliche Pflicht für Staatsanwälte und Gerichte, die keines partikulären Antrages bedarf. Das höchste Gut, das Menschenleben, ist damit gesetzlich geschützt und darf nicht wegen Straflosigkeit auf der Strecke bleiben. 

Die Menschlichkeit, die Zivilisation kennt keine Nationalität, keine Grenze, keinen Wohnsitz. Im Namen der Menschlichkeit, des Strafgesetzbuchs aller zivilisierten Länder der Welt, darunter auch die europäischen Länder, und im Namen der Genfer Konventionen darf kein Kriegsverbrechen, kein Mord an Zivilisten und kein Verbrechen gegen die Menschlichkeit unbestraft bleiben. Aus dem Kuala-Lumpur Prozess sollten neue Prozesse folgen. Alle zuständigen höchsten europäischen Rechtsinstanzen, über die sich jeder freiheitliche Rechtsstaat erst definiert, sind aufgerufen, die verantwortlichen Personen vor Gericht zu stellen und sie in Bezug auf konkrete Tatbestände anzuhören, Komplizen und Begünstigte eingeschlossen.

Deutsche Staatsanwälte entziehen sich dieser gerichtlichen Pflicht genauso wie damals hinsichtlich der Verfolgung von Nazi-Verbrechen in den 70er Jahren. Ja, die Justiz in Deutschland hält auch heute noch an ihren schlechten Traditionen fest. Können die Medien endlich ihre Kontrollfunktion übernehmen und die nötige Zivilcourage aufbringen angesichts der erbärmlichen Rolle, die die deutsche Regierung bei den NATO-Angriffskriegen immer weiter spielt und angesichts der Tatsache, dass die deutsche Justiz paralysiert bleibt? 

Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait