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7. Mai 2019 - Andreas Zumach:

Das Landgericht Göttingen hat heute nachmittag die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung gegen mich verkündet (Pressemitteilung des Gerichts). Der stellvertretende Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Göttingen, RA Achim Doerfer wollte mir vom Gericht verbieten lassen, daß ich seine tatsachenwidrigen Falschbehauptungen über mich und über die "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" als Verleumdung bezeichne.

Das Urteil des Göttinger Landgerichts ist ein wichtiger Sieg für die Wahrheit und für das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit. Hoffentlich wirkt das Urteil als Warnung an alle, die - ähnlich wie RA Doerfer,  die Jüdische Gemeinde Göttingen sowie die anderen Mitglieder und Unterstützer des „jached-Bündnis gegen Antisemitismus und Antizionismus“ - mit tatsachenwidrigen Falschbehauptungen, Verleumdungen und Rufmord versuchen, legitime Kritik an der völkerrechtswidrigen und menschenrechtsfeindlichen Politik der israelischen Regierung zu verhindern.

Andreas Zumach