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ABSTIMMUNGEN

Abstimmungen und Wahlen können per E-Mail durchgeführt, Vota notfalls z.B. auch telefonisch eingeholt/abgegeben werden, z.B. bei/von Personen ohne E-Mail-Konto oder anderer Behinderung.
Betreff und Endtermin (mit Uhrzeit-Angabe, ansonsten wird die Absende-Uhrzeit  angenommen) sind in der Betreffzeile AUFFÄLLIG zu nennen, z.B. durch eine Kennzeichnung als  "ANTRAG" ( bedeutet: Votum erbeten) oder "MEINUNGSBILD" (bedeutet: unverbindliche Meinungsäußerung erbeten).

Antrags-E-Mails sollen mit "Priorität "HOCH" und als TEXT-Mail (kein "schönes" HTML) versandt werden.
Wer einen Antrag stellt, kommuniziert nach der Abstimmung das nach dem unten dargestellten Akgrorithmus ermittelten Ergebnis.

Übliche Abstimmungsfristen:
14 Tage für Anträge mit erwartbar erhöhtem Erörterungsbedarf,
  7 Tage normale Frist für Anträge,
  3 Tage verkürzte Frist für Eilanträge,
24 Stunden im Ausnahmefall, z.B. zur Vermeidung von Nachteilen

Änderungs-Wünsche/-Vorschläge am/zum Antrag hemmen den Fristlauf nicht.
Evtl. bereits abgegebene Zustimmungen/Ablehnungen/Enthaltungen können widerrufen werden;  d.h. das  zuletzt abgegebene Votum gilt.

Das Votum muss EINDEUTIG sein und darf keine zu prüfenden Bedingungen enthalten (wird ansonsten als ungültig gewertet), idealerweise durch Voranstellen von Aussagen wie "JA", "ZUSTIMMUNG", "NEIN", "ABLEHNUNG", "VETO", bzw. "ENTHALTUNG" o.ä. schon in der Betreffzeile, bzw. am Anfang der Abstimmungs-Mitteilung.

Um einen Antrag wirksam werden zu lassen, braucht es mindestens 10% Zustimmungen der AG-Mitglieder: Aufgerundet entsprechen diese 10% derzeit 3 Stimmen.

Bei Organisations- und Personalentscheidungen gilt das Mehrheitsprinzip.
Ein Antrag angenommen, bzw. gewählt ist, wer mehr als 50% der abgegebenen gültigen Stimmen erhält; Enthaltungen bleiben außer Betracht. Eine Antragstellung ist i.d.R. als Zustimmung zu werten, sofern dabei nichts anderes angegeben ist.

Bei Stellungnahmen und Sachentscheidungen zu politischen Fragen gilt das Konsensprinzip, d.h. ab 10% VETO-Ablehnung der abgegebenen gültigen Stimmen gilt ein Antrag als nicht angenommen; Enthaltungen bleiben außer Betracht. 


MAILINGLISTE

Die AG betreibt  für ihre Öffentlichkeitsarbeit die Mailingliste  GlobalisierungUndKrieg<at>listen<dot>attac<dot>de   (#1)
Sie kann von den Mitgliedern der AG unmoderiert und von anderen Personen moderiert genutzt werden, sofern es sich um Postings zu Themen aus dem Aufgabenbereich der AG handelt. Diese Mailliste wird grundsätzlich moderiert betrieben, jedoch kann die Moderation in Einzelfällen nach Antrag aufgehoben werden, wenn nach vorliegender Erfahrung davon auszugehen ist, dass keine Beanstandungen hinsichtlich Themen- und Netiquette-Einhaltung zu erwarten sind. Bei berechtigten Beanstandungen oder störendem Verhalten kann die Moderation (vorübergehend oder auf Dauer) dann wieder eingeführt werden.

Für Mitteilungen an die AG gibt es zwar ein Kontaktformular, das jedoch (derzeit) nicht mehr funktioniert, also bei Bedarf die Kontaltmöglichkeiten auf der Impressumseite nutzen.

ABRECHNUNG VON FAHRTKOSTEN UND AUSLAGEN

Die Abrechnung von Fahrtkosten (z.B. zur Teilnahme an Gremiumssitzungen) geschieht auf Basis der Fahrtkosten-Regelung. Es sind die dafür vorgesehenen Formulare zu verwenden ( DOC, PDF ); für die Erstattung anderer Auslagen (z.B. BahnCard) gibt es ebenfalls Formulare ( PDF, ODS, XSLX ).

Zur Abrechnung legt Ihr die Belege (z.B. Fahrkarten) im Original der Abrechnung bei. Dazu bitten wir Euch herzlich, die Belege immer auf DIN A4 Blätter zu heften oder zu kleben. Bitte achtet darauf, dass Ausdrucke auf Thermopapier unleserlich werden, wenn mensch Klebeband oder Kleber benutzt; am besten klebt Ihr die Fahrkarten dann am Rand mit Klebeband fest.
Bei Handytickets bekommt man ein elektronisches Online-Ticket im PDF-Format als Anhang einer E-Mail. Bitte dieses per E-Mail an buchhaltung@attac.de weiterleiten.

Bitte rechnet Eure Fahrtkosten stets zeitnah ab.
Die Formulare mit Belegen sendet Ihr bitte an die Buchhaltung im Bundesbüro und in Kope an die für die Verwaltung der AG-Finanzen zuständige Person.


SONSTIGE REGELUNGEN

attac-Regelsammlung (Stand 16.8.2006, ergänzt am 19.5.2009)