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Die Abrechnung von Reisekosten:

Die Abrechnung von Fahrtkosten (z.B. zur Teilnahme an Gremiumssitzungen) geschieht auf Basis der Fahrtkosten-Regelung. Es sind die dafür vorgesehenen Formulare zu verwenden ( DOC , PDF ); für den Antrag auf Erstattung anderer Auslagen (z.B. BahnCard) gibt es ebenfalls Formulare ( ODS, XSLX ).

Zur Abrechnung legt Ihr die Belege (z.B. Fahrkarten, möglichst mit Zangenabdruck der Fahrkartenkontrolle, ansonsten mit dem Vermerk "wurde nicht kontrolliert") im Original der Abrechnung bei. Dazu bitten wir Euch herzlich, die Belege immer auf DIN A4 Blätter zu heften oder zu kleben. Bitte achtet darauf, dass Ausdrucke auf Thermopapier unleserlich werden, wenn mensch Klebeband oder Kleber benutzt; am besten klebt Ihr die Fahrkarten dann am Rand mit Klebeband fest.

Bei Handytickets bekommt man ein elektronisches Online-Ticket im PDF-Format als Anhang einer E-Mail. Bitte dieses per E-Mail zuerst an den Finanzverantwortlichen der AG und später an buchhaltung[at]attac.[dot]de weiterleiten.

Bitte rechnet Eure Fahrtkosten stets zeitnah ab (spätestens innerhalb von 2 Monaten!). Die einscannte Abrechnung und die eingescannten Belege sind zunächst zwecks Kontrolle per E-Mail an den Finanzverantwortlichen der AG zu senden. Nach dessen OK sendet Ihr bitte die  Formulare mit den Original-Belegen per Post an die Buchhaltung im Bundesbüro. Nach Eingang des Erstattungsbetrages bitte den Finanzverantwortlichen der AG sofort davon in Kenntnis setzen.