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12. Februar 2018 - TELEPOLIS, Bernd Murawski:

Fortgesetzte Völkerrechtsbrüche gegenüber Syrien

Allgemein akzeptiertes Völkerrecht ist ein wichtiger Garant für den Frieden. Sollte es dann nicht auch für Syrien gelten? - Ein Kommentar
Während der letzten Woche wurden Integrität und Selbstbestimmungsrecht des syrischen Staates durch zwei Ereignisse nachhaltig tangiert:

  •     US-Luftstreitkräfte attackierten arabische Milizen, die mit den regulären syrischen Streitkräften verbündet sind.
  •     Israel bombardierte - zum wiederholten Mal - militärische Einrichtungen auf syrischem Gebiet.

Werden westliche Politiker gefragt, ob hier gegen das Völkerrecht verstoßen wurde, dann halten sie sich meist bedeckt, weichen aus oder verweisen auf Interpretationsspielräume. Dabei heißt es im Artikel 2 der UN-Charta unzweideutig, dass UN-Mitglieder "in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt" zu unterlassen haben.
Allein der UN-Sicherheitsrat kann gemäß Artikel 42 zu einem Einsatz militärischer Gewalt autorisieren, "um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen". Wie der Rechtswissenschaftler Reinhard Merkel bemerkt, besteht allgemeiner Konsens, dass keiner der zu Syrien gefassten Beschlüsse des Sicherheitsrats eine Vollmacht zu militärischen Aktionen beinhaltet.
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