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25. April 2011 - Luz Maria de Stefano de Lenkait:

Es wird höchste Zeit, dass die Instrumente, die ein freiheitlicher demokratischer Rechtsstaat zur Verfügung stellt, auch genutzt werden. Das gilt besonders, wenn es um den Schutz von menschlichem Leben geht, das in einem Krieg auf das schlimmste bedroht ist, wie jetzt beim Krieg einiger NATO-Staaten gegen Libyen - Anlass zu einer Stellungnahme zum

Kommentar in Süddeutsche Zeitung (SZ) vom 23.4.11:

„Waffen für Gaddafis Gegner“ von „cwe“ (Christian Wernicke)

JUSTIZ MUSS TÄTIG WERDEN

Warum spielt man in Deutschland so gerne den Militär-Experten wie Christian Wernicke in seinem SZ-Kommentar vom 23.4.2011 „Waffen für Gaddafis Gegner“? Spielt hier eine Rolle, dass man in Deutschland nie einen großen Angriffskrieg gewinnen konnte?

Die ganze Welt braucht die Wende weg von Missbrauch und Perversion der höchsten Weltfriedensinstitution. Als Weltstaatengemeinschaft muss sie endlich ihren Kompass in den Vereinten Nationen richtigstellen. Eine Abkehr von sinnlosen, zerstörerischen und räuberischen Kriegen, abgesegnet von der faschistischen, nämlich rechtlosen Politik des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, ist lebenswichtig. Von seinem Diktat muss sich die Weltstaatengemeinschaft dringend zuerst befreien. Die Weltstaatengemeinschaft und die deutsche Öffentlichkeit stehen wieder vor dem Kampf zwischen Zivilisation und Barbarei, zwischen Mensch und Tier, Geist und Bestie. Sie müssen sich dem Ernst der Lage bewusst werden. Heute gibt es die Freiheit dazu, sie aufrichtig gegen diese unermessliche Gefahr zu nutzen und zu beweisen, wirklich aus Fehlern gelernt zu haben. Die Zeit läuft uns davon.

Aus der Völkerrechtswidrigkeit der Resolution zu Libyen folgt ihre Unwirksamkeit. Aus ihrer Unwirksamkeit wiederum folgt, dass jedwede ausländische Angriffshandlung gegen libysche Ziele völkerrechtswidrig ist und den Tatbestand der Aggression erfüllt. Dieser entspricht dem Begriff des Angriffskriegs im deutschen Strafgesetzbuch. Die laufende Militäroperation einschließlich der künftigen von der NATO koordinierten Maßnahmen in Bezug auf Libyen muss im Interesse des Völkerrechts sofort beendet werden. Auf deutschem Boden ausgeführte Handlungen, die mit ihr im Zusammenhang stehen, sind strafbar. Für strafbare Handlungen öffentlich zu werben, sie zu verteidigen oder zu beschönigen, wie es in einigen deutschen Medien geschieht, ist nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt, sondern verstößt gegen unsere freiheitliche demokratische Rechtsordnung. Erst recht, wenn es um den Schutz von Leben geht, menschliches Leben, das jeder Angriffskrieg am höchsten bedroht. Hier muss endlich die Justiz tätig werden. Das sollten aufgeklärte Bürger und alle Juristen, denen ihr Berufsethos etwas bedeutet, mit Nachdruck fordern. Hierin wird sich zeigen, ob Deutschland trotz US-amerikanischer Truppen und Institutionen auf seinem Territorium in der Tat ein freiheitlicher Rechtsstaat ist.

Das theoretische Negieren des Völkerrechts erfolgt durch die demagogische Doktrin der „Humanitären Intervention“ und der Konstruktion „Responsability to Protect“. Diese Erfindungen dienen als Instrumente der Massenbeeinflussung. Es sind lancierte propagandistische Schlüsselbegriffe (buzz words) zur Ablenkung der Menschen, die eifrig von ignoranten, überforderten und korrupten Medien in Umlauf gebracht werden. Mit dem Libyen-Krieg ist es erneut akut notwendig geworden, das Völkerrecht im Interesse des Weltfriedens und der Gerechtigkeit hochzuhalten und einer demagogischen „humanitären“ Kriegspropaganda entgegenzutreten.

Die Menschenrechte gelten als unantastbar aber ihre Geschichte ist zugleich die Geschichte ihres permanenten Entzugs, der Entrechtung, von Verfolgung und Mord. Die USA und EU kultivieren eine Menschenrechtsrhetorik, der sie selbst durch ihre verschiedenen Attentate widersprechen, Attentaten und Aggressionen, die nur Destruktion, Mord und humanitäre Katastrophen hinterlassen: wiederholte Aggressionen gegen den Irak, Serbien, Afghanistan und jetzt gegen Libyen. Dazu wird die Öffentlichkeit durch angestiftete Medien gezielt manipuliert.

Die Pressefreiheit machte ihr Début in Frankreich schon am Anfang der Revolution 1789 als Volksverhetzung jenseits der Menschenrechte. Obszöne niederträchtige Pamphlete mit aller Art von Falschheiten, Hässlichkeiten und Ungeheuerlichkeiten entlarvten grenzenlosen Hass und niederträchtige Instinkte eines Plebs und Mobs, der unter dem Terror des revolutionären Moralisten Maximilien Robespierre zügellos die neue Macht Frankreichs von der Straße aus dirigierte. In diesem Zusammenhang war der Prozess gegen die französischen Könige ein schändlicher Schauprozess, der gar nichts mit den frisch proklamierten Menschenrechten zu tun hatte. Vor allem der Schauprozess gegen die Königin Marie Antoinette war eine Tirade von falschen Anschuldigungen, die ohne jede Beweise, nur auf den mörderischen abstoßenden Pamphleten der sogenannten öffentlichen Meinung beruhte. Die Menschenrechte wurden sofort in dem Moment ignoriert, als dieser abstoßende populistische Schauprozess stattfand und zum Mord der Königin von Anfang an abgestimmt und vorprogrammiert wurde.

Degeneration und Missbrauch der Pressefreiheit, um das Volk gegen Recht und Gesetz umzustimmen, ist in einer zivilisierten Gesellschaft nicht zu dulden. Nicht jede Meinung sollte willkommen und wünschenswert sein, sondern nur diejenige, die die Zivilisation achtet, nicht diejenige, die sie zerstört. Sonst läuft die Gesellschaft Gefahr, in die Hände des Mobs und Plebs zu fallen. Die Geschichte Frankreichs ist ein abschreckendes Beispiel dieses Zerwürfnis.

Deutschland hat sich im UN-Weltsicherheitsrat (17.3.2011) dank seines Außenministers Guido Westerwelle richtigerweise auf Basis des Rechts gegen die NATO-Verbündeten USA, Großbritannien und Frankreich gestellt und die Teilnahme der Bundeswehr an der Aggression unter NATO-Kommando kategorisch ausgeschlossen. Beides ist angesichts der offensichtlichen Rechtswidrigkeit der UN-Resolution und des kriminellen Charakters der alliierten Intervention anerkennenswert. Daher hat der deutsche Außenminister die glaubwürdige Legitimität, auf internationaler Ebene das völkerrechtswidrige Verhalten der Interventionsmächte zu thematisieren. Die Nutzung von US-Militärstützpunkten in Deutschland ist zu unterbinden.

Nach der Definition des Aggressionsverbrechens, die durch die UNO-Generalversammlung (Resolution 29/3314 vom 14.12.1974) festgeschrieben wurde, ist ein Land, das einem Aggressor sein Territorium zur Durchführung einer Aggression zur Verfügung stellt, selbst ein Aggressor.

Luz María De Stéfano Zuloaga de LenkaitLibyen

14.12.1974: UNO-Vollversammlung "Definition of Aggression"