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17. April 2011 - Luz Maria de Stefano de Lenkait:

Vorbereiten und Aufstacheln zum Angriffskrieg

strafrechtlich verfolgen

Leitartikel in Süddeutsche Zeitung (SZ) vom 12.4.2011:
„Außenpolitik nach Gefühl“ von Daniel Brössler

und SZ-Artikel von Peter Blechschmidt und Daniel Brössler 15.4.2011:
„NATO will „so lange wie nötig“ in Libyen kämpfen“ 

Die Stimmenthaltung von Russland, China, Brasilien und Deutschland hat dazu beigetragen, die Autorität der UNO zu schwächen und das Völkerrecht weiter auszuhebeln. Die NATO-Einsätze gegen Libyen erfolgen gegen das Regelwerk der Vereinten Nationen. Libyen hat kein anderes Land angegriffen. Es gefährdet nicht den Weltfrieden. Es gibt keinen Völkermord im Land, sondern allein interne Auseinandersetzungen um die Macht. Wer das Land regiert, ist keine Sache des Auslands, keine Fremdbestimmung, sondern allein eine Entscheidung des betroffenen Volkes. Zahlreiche Festlegungen im Völkerrecht verbieten ein militärisches Eingreifen von außen in die inneren Angelegenheiten eines Landes. Danach darf der UN-Sicherheitsrat „nur dann zu militärischen Mitteln greifen, wenn eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt“. (Art. 42 der UN-Charta). Die UN-Charta bezieht sich jedoch nicht auf innerstaatliche Revolten, auf Aufstände oder Putschversuche. Diese werden nach wie vor durch den Schutzmantel der Souveränität und Gestalt der Einmischungsverbots und der Garantie der territorialen Integrität abgeschirmt. Die richtige Auslegung der UN-Prinzipien ist auch in der UN-Charta festgelegt und zwar im Art. 2, Absatz 7: „Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden“. Diejenigen, die im Sicherheitsrat die Festlegungen der UN-Charta verletzt haben, nämlich Frankreich, Großbritannien und die USA, müssen von der Weltöffentlichkeit an den Pranger gestellt werden. Da völkerrechtswidrig und von keiner UN-Resolution gerechtfertigt, darf ein durch westliche Aggressionen erzwungener Regimewechsel keineswegs weiter als normaler Vorgang oder als Gewohnheitsrecht akzeptiert werden. Dieses Problem, das die Abschaffung des Völkerrechts mit sich bringt, hat der Präsident der „International Progress Organization“ in Wien, Professor Dr. Hans Köchler, in einem Brief und Memorandum an den Präsidenten des UN-Sicherheitsrats und die Vollversammlung thematisiert (26.3.2011). Er schlägt eine völkerrechtliche Bewertung der Sicherheitsratsresolutionen durch den Internationalen Gerichtshof vor. Daraufhin sollte die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die sich in Deutschland und anderswo mutmaßlich des Aufstachelns zum Angriffskrieg, der Vorbereitung eines Angriffskrieges im Sinne des Strafgesetzbuchs im Zusammenhang mit dem Libyen-Krieg schuldig gemacht haben, effizient betrieben werden.

Welche Verantwortung spricht Daniel Brössler an? Ist er unfähig, die menschliche Verantwortung in nicht-militärischen, nämlich in rein menschlichen Kategorien zu verstehen? Wo bleibt die humanitäre deutsche Solidarität mit den Flüchtlingen, die ihr Leben riskieren und vor der Tür Europa stehen, um Rettung zu suchen? Wie will Daniel Brössler rechtfertigen, mit Bomben und militärischen Mitteln Menschen zu schützen, wenn Europa nicht willens ist, das menschliche Problem der Flüchtlinge vor seiner eigenen Tür zu lösen?

Den EU-NATO-Nonsens haben schon die Vereinten Nationen erkannt und deshalb keinen Antrag für „militärische-humanitäre Hilfe“ an die EU gestellt. Sich vorzustellen, dass Bodentruppen aus einem NATO-Land, nämlich aus einem Land, das derselben angreifenden militärischen Organisation angehört, willkommen im angegriffenen Land sein könnten, ist die Zuspitzung der Idiotie. Es ist vollkommener Realitätsverlust. Jedes angegriffene Land würde solche Truppen ablehnen und bekämpfen. Kurz gefasst: Die NATO- und die EU-Länder sind von jeder glaubwürdigen Lösung oder Hilfe an Libyen ausgeschlossen. Deshalb lehnen die Vereinten Nationen die militärische Begleitung von humanitären Einsätzen in der Regel ab. Im Fall Libyen hat die EU den Vereinten Nationen faktisch dazu gedrängt, einen Antrag zu stellen (8.4.2011). Die EU-Außenpolitikerin Catherine Ashton drängelte sogar in einem Brief an die Vereinten Nationen (12.4.2011), den „Hilfseinsatz“ anzufordern. So unverstellt ist das Streben der Aggressoren, in Libyen Fuß zu fassen.Aus den Vereinten Nationen bekam aber Ashton eine deutlich abschlägige Antwort, und zwar von der zuständigen UN-Vertreterin: Die Weltorganisation sei an dieser Sorte von „Hilfe“ nicht interessiert. „Wir dürfen unsere Fähigkeit, allen bedürftigen Menschen Hilfe zukommen zu lassen, nicht dadurch beeinträchtigen, dass wir mit laufenden militärischen Operationen in Verbindung gebracht werden.“ (Meldung von 15.4.2011). Die Antwort an die EU ist eindeutig: Es wird keinen UN-Antrag geben. Selbst der britische Außenminister William Hague musste einräumen, dass derzeit „kein Militär gebraucht werde, um Hilfe nach Libyen zu bringen.“ (Meldung von 13.4.2011). Sollte diese Hilfe aber doch notwendig werden, dann neigen die Vereinten Nationen eher dazu, „neutrale Länder“ damit zu betrauen, aber weder die NATO noch die EU. Eine vollkommen vernünftige Haltung, deren Selbstverständlichkeit für normale unvoreingenommene Menschen indiskutabel ist.

Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait