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4. Januar 2009 - Luz Maria de Stefano de Lenkait:

Achtung Bundeskanzleramt:

Existenzrecht von Palästina und Israel nur im Rahmen des Völkerrechts

Israel, das Problem Nummer Eins im Nahen Osten, bis zu den Zähnen bewaffnet, ist außer Kontrolle geraten. Zu lange haben die USA und Europa Israel mit seiner Aufrüstung und Aggressionen gewähren lassen. Wird man jetzt endlich aufwachen und gegen Israel einschreiten?

Der sinnlose Aktionismus vom US-Präsident Bush, eine Nahost-Konferenz in Annapolis in November 2007 zu planen, ohne Agenda, ohne Richtlinien überhaupt, wirkte höhnisch für die gerechte Causa der Palästinenser. Es war ein Weiter-so mit Show und Bluff der USA, um die Verpflichtungen Israels wiederum zu umzugehen. Die Bush-Regierung hatte keine Absicht,  gemäß der Forderungen von UN-Resolutionen auf Israel Druck auszuüben. Die EU auch nicht. Die Repräsentanten der arabischen Welt hätten sich nicht auf diese überflüssige Konferenz einlassen dürfen. Angebracht wäre gewesen, Bush und seine Anhänger, seine Trabanten mit ihrer  schlecht vorbereiteten Show allein zu lassen.

Die gesamte Lage im Nahen Osten muss seit ihrem Ursprung betrachtet werden, um sie nüchtern verstehen zu können: Ein Staat wurde auf einem Territorium, wo zwei Völker lebten, gegründet, aber nur eines von ihnen wurde Subjekt des gegründeten Staates, während das andere Volk als Paria verfolgt, von Grund und Boden, Haus und Hof vertrieben und enteignet wurde. So erfolgte Haus- und Landnahme als Politik Israels über 60 Jahre hinweg seit der Staatsgründung. Die Weltgemeinschaft hat dieser zum Himmel schreienden Ungerechtigkeit  tatenlos zugesehen, trotz zahlreicher UN-Resolutionen, die von Israel absolut unbefolgt, unbeachtet geblieben sind, eine Lage, die heute, mehr als ein halbes Jahrhundert später, außer Kontrolle geraten ist. Auf allen Seiten.

Israel muss sich von den okkupierten Territorien zurückziehen und die Waffen schweigen lassen, um zur  verlorenen Gerechtigkeit und Zivilisation zurückzufinden. Wenn nicht freiwillig, dann unter Zwang.

Harte Kritik und Sanktionen für eine sich verweigernde israelische Regierung sind längst fällig. Sie sind keineswegs eine anti-israelische Haltung und noch weniger antisemitisches Empfinden, wie die Falken unter den israelischen Lobbyisten jede Kritik an ihnen umzudrehen oder zu diskreditieren versuchen. Im Gegenteil. Gegen diesen gefährlichen Trend haben sich viele intelligente kritische Stimmen innerhalb des intellektuellen Milieus Israels erhoben und zwar seit 1967. Die Medien müssen sich danach richten, um jede zionistische Propaganda schlagfertig zu erwidern. Mit Trauma lässt sich keine Politik betreiben.

Universelle Ideale sind korrumpiert worden, seit Israel begann, ungestraft wehrlose Palästinenser zu unterdrücken, sie zu enteignen und ihr Land zu besetzen in Verstoß gegen unzählige UN-Resolutionen. Regierungen, die ihre Augen davor verschlossen und solch verbrecherisches Verhalten geduldet  haben, sind schuldig geworden und verdienen ebenso Sanktionen wie Israel,  an erster Stelle die USA und die EU-Staaten, die im 21. Jahrhundert vor dem schlimmsten Hohn gegenüber dem Völkerrecht und der Menschlichkeit schweigen oder sich mit einem Kriegsverbrechen identifizieren. Denn in Gaza geht es jeden Tag um Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Dem Völkerrecht verpflichtete Staatsmänner müssen mutig entscheiden, die israelische Politik der Besetzung Palästinas anzuprangern. Das Existenzrecht Israels wird nur damit bestätigt, dass es rechtmäßig innerhalb seiner völkerrechtmäßig festgelegten Grenzen von 1967 besteht, nicht nach beliebigen Vorstellungen sämtlicher israelischen Regierungen. Solange gegen die legitimen Grenzen von Israel verstoßen wird und damit gegen das Existenzrecht von Palästina, ist es absolut fehl am Platz, substanzlos und irreführend, auf das Existenzrecht Israels ständig hinzuweisen. In der Tat umgeht solche wiederholte Erklärung des gesamten politischen deutschen Spektrums den Kern der Sache, sie verkehrt sie und trägt absolut nicht dazu bei, eine glaubwürdige Basis oder Richtlinie für einen Friedensprozess vorzugeben, nämlich die Anerkennung der UN-Resolutionen, die innerhalb völkerrechtlicher Grenzen das Existenzrecht beider Staaten betreffen.

Wenn das Bundeskanzleramt das Existenzrecht Israels bekräftigen will, sollte es dies folgerichtig nur derart tun, indem es präzisiert „innerhalb der legitimen festgelegten Grenzen von UN-Resolutionen“. Das ist nichts Neues. Dasselbe gilt für das Existenzrecht aller anerkannten Staaten. Jenseits seiner legitimen Grenzen hört das Existenzrecht jedes Staates auf. Deutschland hat kein Existenzrecht jenseits seiner rechtlichen Grenzen, also kein Existenzrecht in Belgien, in Dänemark, in Polen oder Tschechien. Genauso wie Israel kein Existenzrecht in palästinensischen Gebieten hat.

 

Luz María De Stéfano de Lenkait,

Juristin und Diplomatin a.D.