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5. September 2010 - Luz Maria de Stefano de Lenkait:

Am 4.9. jährte sich das von einem Bundeswehroberst befehligte Kundus-Massaker, Anlass für viele Rückblicke und Kommentare, wie auch hier mit Bezug zur Süddeutschen Zeitung und zu einer Sendung im Deutschlandfunk:

Leitartikel in Süddeutsche Zeitung (SZ) vom 4.9.2010:

„Krieg im Nebel“ von Daniel Brössler,

Deutschlandfunk vom 4.9.2010, ca. 6.50 Uhr, während der Sendung: „Information am Morgen“:

Rückblick auf das Kundus-Massaker vom 4.9.2009 durch Rolf Klement und anschließendes Interview mit Paul Schäfer, verteidigungspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion „Die Linke“.

Ein Jahr nach dem Kundus-Massaker:

Endlich das Schweigen über die Rechtslage brechen

Auffällig lässt der SZ-Leitartikel „Krieg im Nebel“ von Daniel Brössler (4.9.2010) wie auch der morgendliche Beitrag im Deutschlandfunk (Information am Morgen, 4.9.2010) einschließlich der Äußerungen von Paul Schäfer, verteidigungspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Partei „Die Linke“ die Rechtslage völlig außer Acht, eine Rechtslage, der gemäß ein Massaker gegen Zivilisten seit 1945 sogar im Krieg als Kriegsverbrechen zu ahnden ist. Der SZ-Journalist wie die Verantwortlichen der Sendung „Information am Morgen“ im Deutschlandfunk widerspiegeln den prekären Zustand eines Landes, das nicht gelernt hat, in Rechtskategorien zu denken. Dieses Unterschlagen der Rechtslage erscheint von den Machteliten der Parteien gewollt. Das Gegenteil passt nicht ins Bild von Deutschland als angeblichen Rechtsstaat, denn die Rechtslage entlarvt das Massaker am Kundus (4.9.2009) als Kriegsverbrechen, begangen von deutschen Staatsbürgern in Uniform.

Eine beliebige ministerielle Benennung setzt die rechtlichen Grundlagen, nämlich das Grundgesetz, die UN-Charta und die Genfer Konventionen, nicht außer Kraft. Ganz im Gegenteil. Diese internationalen völkerrechtlichen Instrumente sind gültig und erkennbar in jedem Rechtsstaat. Jeder Politiker, jeder Journalist muss sie kennen.

Ein Oberst muss befähigt sein und ist verpflichtet, die Konsequenzen seines Befehls abzuwägen, vor allem, wenn er es wagt, einen wohl gemeinten militärischen Rat zur Mäßigung abzulehnen. Es ist deshalb plausibel, dass er sich, wenn nicht für vorsätzliche Tötung, mindestens für grob fahrlässige Tötung verantworten muss. Aber gerade die vorsätzliche Tötung, also Mord, ist juristisch genügend begründet, wenn Oberst Georg Klein nach der Tat vom 4.9.2009 zu ihrer Erklärung formulierte, Aufständische durch US-Bomben „vernichten“ gewollt zu haben, und es eine Liste von afghanischen Staatsbürgern gibt, deren Namen entweder mit einem c für „capture“, gefangen nehmen, oder mit einem k für kill, also töten, markiert sind. Es wurde deshalb auch von einer „c/k Liste“ gesprochen. Dass Oberst Klein erwiesenermaßen NATO-Regeln missachtete und die Piloten entgegen aller Routine keine die Menschen warnenden Tiefflüge ausführen ließ, belegt einen Vorsatz, der schwerlich zu entkräften sein wird, ebenso die bereits festgestellte Missachtung von NATO-Vorschriften und das Vorhandensein einer Tötungsliste. Euphemistische Ausdrücke aus dem Außenministerium oder aus dem Kriegsministerium sollten nicht dazu führen, die strafrechtliche Verantwortung von Oberst Klein zu vertuschen, denn ein Mann seines Ranges, der über Waffengebrauch verfügt, ist verpflichtet, sich an Regeln zu halten und verhältnismäßig zu handeln. Diese Verantwortung kann dem Oberst niemand abnehmen. Keine Erklärung aus dem Bundeskanzleramt oder aus einem Ministerium kann Mord oder fahrlässige Tötung decken, vertuschen oder ungeschehen machen.

Eine rechtswidrige Tat wird durch ein Wirrwarr ihrer Bezeichnung und ihrer Umstände keineswegs rechtmäßig. Die Rechtswidrigkeit aller militärischen Handlungen in Afghanistan von Anfang an ist festzustellen. Eine gewalttätige militärische Intervention in ein fremdes Land, das keinen militärischen Angriff begangen hat, ist als reine Aggression zu verurteilen. Von allen zivilisierten Ländern und von jeder zivilisierten Öffentlichkeit, die die internationale Rechtsstaatlichkeit wertschätzen. Deutschland verstößt seit langem grob und brutal gegen UN-Prinzipien. Das verursacht Widerstand und Aufstand in jedem besetzten Land.

Die Debatte über militärische Einsätze steht vor beiden Kirchen und vor der deutschen Öffentlichkeit insgesamt. Sie ist dringend geboten. Dazu bleibt die Neujahrspredigt 2010 der damaligen evangelischen Bischöfin von Hannover, Margot Käßmann, ein wichtiger Denkanstoß.

Die militärische Gewalt ist endlich auszuschließen. Gründe dafür gibt es genug. Darin liegt der Kern der Botschaft der Bischöfin Käßmann. Als eine Beleidigung der Intelligenz wirkt die neue Sprachregelung Westerwelles, nämlich den militärischen Einsatz in Afghanistan als „nicht international bewaffneten Konflikt“ zu bezeichnen. Diese Wortwahl darf keine einkalkulierte Verwirrung bei den Medien erzeugen. Eine nüchterne Betrachtung stellt dagegen die nackte Realität bloß: Ein Konflikt, in den viele NATO-Länder ihre Truppen entsandt haben, darunter auch Deutschland, kann kaum internationaler sein, allein deshalb, weil die NATO eine internationale Militärorganisation ist. Bewaffnet sind alle Soldaten. Präzis geht es gerade darum, dass militärische Instrumente als Vernichtungsmaschinerie nicht im Einklang mit der Menschlichkeit sind. Deshalb ist Militär für den Frieden ungeeignet und auszuschließen.

Schon der Vorgänger von Käßmann, der ehemalige evangelische Ratsvorsitzende, Wolfgang Huber, hat vor der Militarisierung der internationalen Beziehungen gewarnt, genauso wie der ehemalige SPD-Außenminister in seiner Amtszeit. Bedauerlicherweise hat die SPD dieser Warnung bisher nicht konsequent Rechnung getragen.

Unter den CDU-geführten Regierungen ist die Außenpolitik wie nie zuvor militarisiert worden. Das hat bedeutet, wie in Afghanistan geschehen, Tür und Tor für Massaker zu öffnen, für Ausrottung und Vernichtung durch ein Land, das seine wiederholte kriminelle Vergangenheit durch zwei Weltkriege bisher nicht ernst aufgearbeitet hat. Zwei Weltkriege gewollt, geplant und verursacht von Deutschland.

Der Einsatz in Afghanistan ist ein völkerrechtswidriger und ein verfassungswidriger Einsatz im Sinne des Grundgesetz. Menschenverachtende Vernichtung hat rein gar nichts mit christlicher Kultur zu tun. Ein Christ mordet keinen Feind.

Die Reaktion von Unions- und SPD-Politikern auf die Mahnung der evangelischen Bischöfin übertraf jeden Zynismus. Unerhört von solchen Politikern war, von Sorge für die Soldaten zu sprechen, als ob es die Bischöfin gewesen wäre und nicht sie, die deutsche Soldaten in den Afghanistan-Krieg geschickt haben. Sie wollen keine Verantwortung tragen und verstecken sich hinter einer bekannten Verlogenheit. Politiker und Militärs, denen ein bisschen Intelligenz, Anstand und Sachverstand bleiben, sollten sofort beginnen, den Weg aus dem Schlamassel in Afghanistan zu ebnen, um das Leben deutscher Soldaten nicht weiter aufs Spiel zu setzen. Ein militärischer Einsatz in einem fremden Land, das Deutschland niemals etwas angetan hat, ist als reine Aggression abzulehnen und nicht zu rechtfertigen. Das ist für hochmütige Leute schwer zu verdauen, Leute, die in wilhelminischer Arroganz gefesselt bleiben und nicht als der ewige Verlierer, sondern mit allen Mitteln als Sieger erscheinen wollen. So wollten schon die wilhelminischen und danach die Nazis-Militärs hoch hinaus. Die deutsche Geschichte weiß, wohin das zweimal führte. Die Debatte gehört der deutschen Öffentlichkeit, vorausgesetzt die deutsche Öffentlichkeit ist der notwendigen Debatte im Sinne von Recht und Gesetz gewachsen. Bedauerlicherweise zeigen sich die Medien von den Mächtigen manipuliert und beeinflusst. Das allgemeine mediale Schweigen über die Rechtslage ist Indiz genug auf Dirigismus von oben.

Schon in den 80iger Jahren zeigte sich die kriegerische Strategie deutscher Machteliten. Ein Zyniker wie Völker Rühe als damaliger CDU-Verteidigungsminister sprach öffentlich über das Problem, die psychologischen Hemmungen der Deutschen überwinden zu müssen, um den Krieg mit Unterstützung der deutschen Bevölkerung wieder zu ermöglichen. Ein CDU-Sekretär des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages versuchte schon damals, eine juristische Ausarbeitung zu bekommen, die zum Ziel haben sollte, Dokumente des Kalten Krieges so zu bearbeiten, dass eine neue Lesart der UN-Friedensordnung möglich wird, die einen Krieg, nämlich militärische Intervention im Ausland, rechtfertigen sollte. Der Gipfel der Perversion, militärische Interventionen aus „humanitären“ Gründen zu verkaufen.

Das alles zeigt, wie dringend nötig die allgemeine Kenntnis und Achtung des Völkerrechts in Deutschland ist, und dazu der Willen, die Rechtsordnung der Vereinten Nationen - anstatt sie auszuhöhlen - zu stärken, als einzige realistische Alternative zur gegenwärtigen bedrohlichen Militarisierung der internationalen Beziehungen.

Nach dem Friedensgebot der UN-Charta ist es folgerichtig, den Krieg als Verbrechen zu ahnden, vor allem in Anbetracht des militärischen Kriegsinstrumentariums, das heute jede Verhältnismäßigkeit sprengt. Guttenberg und Westerwelle, aber auch deutsche Journalisten müssen sich, ohne weiteren Euphemismus, diesem Problem stellen.

Angesichts des humanitären Völkerrechts, das den Schutz von Zivilisten an erster Stelle berücksichtigt, ist der Waffen-Einsatz lediglich nur in Ausnahmesituationen gerechtfertigt, und zwar nur als reine Verteidigung. Das humanitäre Völkerrecht steht in vollem Einklang mit dem Grundgesetz. Als Verteidigung muss die militärische Reaktion auch verhältnismäßig sein. Andernfalls ist sie rechtswidrig, ungerechtfertigt.

Das Massaker am Hindukusch am 4.9.2009 sprengte alle Verhältnismäßigkeit mit den Konsequenzen von fast 150 toten Zivilisten. Mit anderen Worten, die Tat, der Angriffsbefehl von Oberst Klein, hat Objekt eines Strafprozesses zu sein, weil diese Tat das Leben anderer Personen schwer bedrohte, sogar auslöschte und schwere Verletzungen verursachte, Personen, die nicht bewaffnet waren und keine Gefahr für den Angreifer darstellten, wie vor der Tat durch militärische Aufklärungstechnik feststellbar war. Zu Recht hatte sich anfangs die Bundesstaatsanwaltschaft von Karlsruhe eingeschaltet. Ob der deutsche Oberst einem Irrtum unterlag und welchem, ist vor einem Strafgericht zu klären. Der Strafrichter ist aufgerufen, ihn zu beurteilen und eventuell eine Strafe mit mildernden Umständen zu erteilen, sollte der Irrtum unvermeidbar gewesen sein.

Zur Anwendung von Gewalt gilt die allgemein gebotene Verhältnismäßigkeit, und zwar für jede Person und für jede zivilisierte Nation. Daher auch die Genfer Konventionen. Mord bleibt Mord. Ein Tatbestand, der in allen zivilisierten Ländern strafbar ist, das heißt ein Straftatbestand. Diese Erkenntnis hat Priorität für alle Überlegungen, die im Rahmen einer verstandenen, bewusst erkannten Rechtsstaatlichkeit entstehen sollten – besonders im Rückblick auf das Kundus-Massaker vor einem Jahr.

Das Gesetz, das Strafgesetz eingeschlossen, gilt für alle gleich: für alle Personen und für alle Institutionen in einem Rechtsstaat. Der Staat, der ein Mord zu verantworten hat, muss an den Pranger gestellt werden. Von allen anständigen Journalisten und Politikern. Nichts kann Mord rechtfertigen. Die Straftäter sind zu verhaften und vor Gericht zu stellen. Deutsche Staatsanwälte müssen Massenmord verfolgen und ahnden, der von Bundeswehroffizieren verursacht wird, erst recht, wenn es dabei vermutlich um geheime Kommandounternehmen geht, was auch das Abbrechen der staatsanwaltlichen Ermittlungen und das Totschweigen der Rechtslage erklären würde.

Es besteht der begründete Verdacht, dass das Bundeskanzleramt die fahrlässige oder vorsätzliche Tötung am Kundus deshalb decken will. Die damalige überraschende, anmaßende Intervention der Bundeskanzlerin Angela Merkel vor der kritischen Haltung innerhalb der NATO-Staaten begründet diesen plausiblen Verdacht. In der Tat war die Intervention des Bundeskanzleramtes zu auffällig, als die harsche Kritik der Verbündeten am deutschen Vorgehen am Kundus in deutschen Medien völlig verschwiegen wurde. Die deutschen Botschafter wurden in allen wichtigen NATO- und EU-Partnerländern mit Demarchen vorstellig. Sie baten darum, den Luftschlag vom 4. September nicht zu kritisieren. In Paris aber stieß der deutsche Vorstoß auf Unverständnis: „Was soll ein Minister denn sagen, wenn er von einem solchen Schlag mit 80 Toten und darunter Zivilisten unterrichtet wird? Nichts?“ so ein französischer Diplomat in Financial Times Deutschland (AP und AFP-Meldung, 12.9.2009). Eine solche Intervention, die die deutsche Pressefreiheit derart unterminiert, kennzeichnet eine Diktatur, nicht aber eine Demokratie. Nie zuvor war die Manipulation der Medien so grob und offen sichtbar, um in der Öffentlichkeit nur gezielt gefilterte, regierungsoffiziöse Information zu verbreiten.

Offensichtlich wollen deutsche Medien völkerrechtswidrige Handlungen hinter „Solidarität“ verstecken, um sie weiter geschehen zu lassen. Dabei hilft die unter Journalisten und Mitarbeitern von Parlamentariern verbreitete Ignoranz hinsichtlich Rechtsgrundsätze, Völkerrecht und der Genfer Konventionen. Sogar bei den Linken ist diese Ignoranz anzutreffen, wie Paul Schäfer in seinem bedauerlichen Deutschlandfunk-Interview (4.9.2010) bewiesen hat. Allerdings hat man in der Süddeutschen Zeitung einen Heribert Prantl, der die Rechtslage klar erkennt (SZ vom 8.9.2009). Warum lässt man ihn nicht zu Wort kommen?

Zusammen mit anderen in Unrecht zu handeln ist Komplizenschaft, eine kriminelle Partnerschaft, keine Solidarität. Deutschland, Europa ist aufgerufen, seine Außenpolitik auf die Grundlage des internationalen Rechts zu bringen und sich nicht länger über Recht und Gesetz zu stellen. Amerika ist dabei, diese Kurskorrektur vornehmen zu müssen. Deutschland ist noch weit entfernt davon. Internationale Solidarität verpflichtet dazu, Fehler zu korrigieren und dabei Europa vor Irrtümern zu bewahren. Wenn Deutschland sich auf eine fatale Richtung der internationalen Politik eingelassen hat, dann muss - wenn nicht die Bundesregierung - der Bundestag und eine aufgeklärte Öffentlichkeit den Mut und das Selbstbewusstsein aufbringen, diese falsche Richtung zu erkennen und zu korrigieren. Dies erfordert eine konzeptionell neue Außenpolitik, die seit 1989, dem Umbruch von Europa, fehlt. Seine eigene Urteilsfähigkeit hat Deutschland aufgegeben durch CDU-FDP, SPD-Grüne und SPD-CDU Regierungen. Grundlage und Orientierung dazu ist und bleibt das Grundgesetz.

In den siebziger Jahren, rund 25 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs, liefen immer noch Dutzende von Nazi-Kriegsverbrecher in Deutschland und anderswo frei herum. Einige waren sogar in das öffentliche Leben der Bundesrepublik Deutschland voll integriert. Offenbar schienen sich damals alle mit dieser Situation abgefunden zu haben. Und heute? Die Deutschen sind nicht mehr im Dritten Reich. Die heutige deutsche Justiz darf keineswegs ihr unwürdiges Verhalten von damals wiederholen. Sie ist jetzt aufgerufen, sich entschlossen einzuschalten, um jede Straftat zu klären und zu bestrafen, auch wenn die Straftat in den offiziellen Etagen der Regierung geplant, gebilligt oder geduldet worden wäre. Eine im Sinne von Recht und Gesetz aufgeklärte Öffentlichkeit muss sich selbstsicher und nachhaltig dafür einschalten. Wie ist das im Fall des Kundus-Massaker bisher gelaufen? Was ist dazu den Medien zu entnehmen? Wo steht die deutsche Justiz in dieser Strafsache? Warum wurde die Ermittlung der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe abgebrochen? Die Einschaltung des Kanzleramt in Berlin ist absolut unzulässig, deplatziert, genauso wie mitten in den Ermittlungen zur menschlichen Duisburg-Katastrophe vom 24.7.2010.

Keine Verlautbarung aus der Regierung darf Massaker rechtfertigen oder begünstigen. Die Medien müssen endlich ihr Schweigen brechen und die Öffentlichkeit über die Rechtslage hinsichtlich Kundus-Massaker und Afghanistan-Krieg aufklären. Die Autoritäten, also Kanzlerin, Präsident und alle Minister sind die ersten, die sich an das Recht und Gesetz halten müssen.

Luz María De Stéfano de Lenkait