
Aufruf zur Demo gegen das geplante baden-wĂŒrttembergische Versammlungsgesetz am 6.12.2008
Aufruf zur Demonstration gegen das
badenâwĂŒrttembergische Versammlungsgesetz
am 6. 12. 2008
Ja zum Grundrecht auf Versammlungsfreiheit!
Nein zur VerschÀrfung des Versammlungsgesetzes!
Die badenâwĂŒrttembergische Landesregierung will ein neues Versammlungsgesetz, das das BĂŒrgerrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich einschrĂ€nkt.
Es schafft bĂŒrokratische HĂŒrden, sieht die Registrierung, Ăberwachung und Erfassung der TeilnehmerInnen vor und gibt Polizei und Behörden die Möglichkeit fĂŒr willkĂŒrliche Erschwernisse, Eingriffe in die Versammlung und die Rechte der Versammelten.
Das Recht auf Versammlungen im Saal wird eingeschrÀnkt:
Obwohl das Grundgesetz nur fĂŒr Versammlungen unter freiem Himmel gesetzliche BeschrĂ€nkungen zulĂ€sst, sieht das neue Versammlungsgesetz nun auch fĂŒr Versammlungen im Saal EinschrĂ€nkungen vor:
Behörden können in das Selbstbestimmungsrecht von Organisationen eingreifen. Z.B. kann demokratisch gewÀhlten Vorsitzenden die Leitung einer Versammlung untersagt werden.
Die Behörde kann die Benennung einer von ihr festgelegten Zahl von Ordnern (mit Wohnsitz und Geburtsdatum) verlangen und gleichzeitig Ordner als ungeeignet ablehnen und somit Versammlungen undurchfĂŒhrbar machen.
Der Versammlungsleiter macht sich strafbar, wenn er nicht rechtzeitig âGewaltbereitschaftâ erkennt und die Versammlung beendet.
Die Demonstrationsfreiheit wird ausgehöhlt:
Noch dramatischer sind die EinschrĂ€nkungen fĂŒr Demonstrationen und Kundgebungen im Freien:
Schon zwei Personen gelten kĂŒnftig als Versammlung. Das kann z.B. bedeuten, dass bereits die Aufstellung von Streikposten bei einem Arbeitskampf als Demonstration angemeldet werden muss.Die Anzeigefrist soll verlĂ€ngert werden auf 72 (statt 48) Stunden vor der ersten Einladung zur Versammlung.
Bei der Entscheidung ĂŒber Verbot und Auflagen könnten die âRechte Dritterâ wie z.B Verkehrsteilnehmer und Gewerbetreibende eine Rolle spielen.
Versammlungsleiter und Ordner werden zum verlĂ€ngerten Arm der Polizei gemacht, statt die Anliegen der Versammelten zu vertreten. Sie werden registriert und haftbar gemacht und können als âungeeignetâ abgelehnt werden.
Bereits gleiche MĂŒtzen oder gleichfarbige Streikwesten von Gewerkschaften können als âmilitantâ und âeinschĂŒchterndâ gewertet und verboten werden.
Die Polizei darf fast ohne EinschrÀnkungen in die Versammlung eingreifen und z.B. die Personalien der TeilnehmerInnen feststellen.
Versammlungen können nach GutdĂŒnken der Polizei gefilmt und die Aufnahmen nahezu beliebig gespeichert werden. Bereits bei der Anreise zu Versammlungen gilt ein Sonderrecht fĂŒr polizeiliche Kontrollen und Schikanen.
NaziaufmÀrsche werden nicht verhindert.
Das vorgebliche Ziel, besser gegen NaziaufmÀrsche vorgehen zu können, wird verfehlt.
Bereits in der Vergangenheit wurden antifaschistische AktivitÀten hÀufig seitens der Behörden erschwert. Im neuen Gesetz werden nun verstÀrkt gerade diejenigen behindert, die sich in Versammlungen gegen Rechtsradikale wenden.
Um Rechtsradikale zu bekÀmpfen wÀren u.a. Verbote von Naziorganisationen angebracht, nicht aber EinschrÀnkungen der Versammlungsfreiheit, die alle
treffen.
Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht!
Das Recht auf offene Diskussion und öffentliche MeinungsĂ€uĂerung gehört zur Grundsubstanz der Demokratie.
Die BadenâwĂŒrttembergische Landesregierung macht es mit ihrem Entwurf aber zum Sonderfall, der besonderer behördlicher und polizeilicher Beobachtung unterstellt ist.
Versammlungen âenthalten ein StĂŒck ursprĂŒnglichâungebĂ€ndigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschĂ€ftiger Routine zu bewahrenâ, sagt das Bundesverfassungsgericht.
Wir sagen: Dabei soll es bleiben.
Deshalb rufen wir alle Menschen dazu auf, gegen die geplante BeschrÀnkung der Versammlungsfreiheit zu demonstrieren.
Erstunterzeichner:
Johannes Beck; Jochen DĂŒrr; Cuno HĂ€gele; Bernd Riexinger, Markus Spreitzer; Thomas TrĂŒten; Dieter Lachenmayer; AGIF; AK Vorratsspeicherung; AntifaâAktion Heidenheim; ATIKâKonföderation d. Arbeiter aus der TĂŒrkei in Europa; ATIKâYDG (Neue demokratische Jugend); ATTAC Schorndorf; Deutscher Freidenker Verband Stgt. E.V.; DGB â Deutscher Gewerkschaftsbund BaWĂŒ; DGB OV Fellbach; DIE LINKE KV Stuttgart; DKP â Deutsche Kommunistische Partei BaWĂŒ; DKP Kreis Stuttgart; freier zusammenschluĂ von studentInnenschaften â fzs; Friedensnetz BaWĂŒ; Initiative:"Reiche Stadtâarme Kinder" Stgt.; LibertĂ€re Initiative Stuttgart (LISt); Linke Hochschulgruppe Stgt.; linksjugend [`solid] BaWĂŒ und Rems Murr Kreis; Mauthausenkomitee Stgt.; Metalkeepers; MLPD Landesverband BaWĂŒ ; MLPD Kreisleitung Stuttgart; Piratenpartei LV BaWĂŒ; Rote Hilfe; SAV Stgt.; SDAJ Stuttgart; SolidaritĂ€t International Ortsgruppe Stgt.; Stipendiatengruppen der HansâBöcklerâStiftung Stuttgart/Ulm u. TĂŒbingen; ver.di Bezirk Stuttgart; VVNâBund der Antifaschisten LV BaWĂŒ; VVNâBdA Kreisvereinigung SHA; Waldheim Gaisburg e.V.; Waldheim Stgt. e.V. ClaraâZetkinâHeim
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http://www.versammlungsrecht2009.tk/
»Wir mĂŒssen breiten Protest auf die Beine stellen« - Interview mit Thomas TrĂŒten in der "jungen Welt" zum Vorbereitungstreffen fĂŒr Demos gegen verschĂ€rftes Versammlungsgesetz in Baden-WĂŒrttemberg.





