Dienstleistungsrichtlinie - Was ist das?
Finanzkrise und Euro-Krise haben dafür gesorgt, dass es um die Dienstleistungsrichtlinie still geworden ist. Dabei werden, weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, in den Exekutiven von Bund und Ländern eifrig an den Ausführungsbestimmungen gebastelt. 2004 und 2005, als der Entwurf zu dieser Richtlinie vorgestellt wurde, hat es so heftige Kritik gegeben, dass zahlreiche Änderungen am Entwurf vorgenommen wurden. Am 16. Februar 2006 wurde ein Kompromisspaket mit insgesamt 213 Abänderungen des Kommissionsentwurfs vom EU-Parlament angenommen.
Worum geht es dieser Dienstleistungsrichtlinie?
Von offizieller Seite heißt es:
"Die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) ist derzeit eines der wichtigsten arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Vorhaben in Europa. Die Dienstleistungsrichtlinie ist Ende Dezember 2006 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 28. Dezember 2009 Zeit, sie umzusetzen.
Ziel der Richtlinie ist es, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern, bestehende Hindernisse abzubauen und damit zur Verwirklichung des einheitlichen, europäischen Binnenmarktes beizutragen. Sie ist ein wichtiges Reformvorhaben bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie der Europäischen Union."
(Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf der HomePage)
Das heißt im Klartext:
Bei der Bolkestein-Richtlinie handelt es sich um eine Reihe sehr unterschiedlicher Bestimmungen. Zum Teil gehen sie auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zurück und gelten damit im Prinzip bereits, auch wenn sie noch nicht von allen EU-Staaten in ihre nationale Gesetzgebung übernommen wurden. Ein anderer Teil der Vorschläge geht über bestehende Regelungen hinaus. Der Grundtenor ist dabei eindeutig: Durch einen Abbau angeblich bürokratischer Hemmnisse sollen die Marktkräfte entfesselt und ein freier und unverfälschter Wettbewerb durchgesetzt werden. Es handelt sich also um nichts anderes, als um die Anwendung der neoliberalen und marktradikalen Ideologie der EU-Wirtschafts- und Finanzpolitik auf den immer wichtiger werdenden Bereich der Dienstleistungen. Das soll am Beispiel des Kernstücks dieser Dienstleistungsrichtlinie, des Herkunftslandprinzips, erläutert werden:
Nach dem derzeit gültigen Regelungen dürfen Dienstleister in Branchen, die noch nicht liberalisiert sind, in anderen Mitgliedsstaaten nur zu den gleichen Bedingungen wie inländische Firmen tätig werden. Nach der Dienstleistungsrichtlinie könnten Unternehmen nun die Kantine, den Gebäudeservice oder den Wachschutz mit einem über mehrere Jahre laufenden Zeitvertrag an einen Dienstleister aus einem anderen EU-Staat outsourcen. Dieser Dienstleister erbringt seine Leistung dann im Inland unter den ausländischen Gesetzen. Ganze Teile der Produktion lassen sich auf diese Weise als grenzüberschreitende Dienstleistung erbringen. Durch einfache Verlagerung des Firmensitzes könnten sich Unternehmen immer das Rechtssystem aussuchen, das ihnen am vorteilhaftesten erscheint.
Ist diese Richtlinie nun vom Tisch?
Die stille Arbeit unserer Exekutiven in Bund, Ländern und Kommunen findet zur Zeit wenig Beachtung in der Öffentlichkeit. Haben die oben erwähnten Änderungen der kritisierten Bolkestein-Richtlinie die neoliberalen Zähne gezogen. Damit beschäftigt sich ausführlich ein Beitrag von Annette Groth und Christine Wicht in den nachdenkseiten. Die Studien kann hier eingesehen bzw. heruntergeladen werden.





