Kiel

Der EU-Reformvertrag von Lissabon und Volksabstimmungen

Als einziges Land in der EU hat Irland über den Vertrag von Lissabon eine Volksabstimmung durchgeführt. Nach dem Nein der Niederländer und Franzosen im Jahr 2005 zur EU-Verfassung (Vorgängerin des Vertrags von Lissabon) haben die europäischen Politiker erneute Volksabstimmungen ängstlich zu vermeiden versucht. 

Der Vertrag von Lissabon, weitgehend mit der gescheiterten EU-Verfassung identisch, wurde an den EU-Bürgerinnen und -Bürgern vorbei ohne Volksabstimmungen durchgesetzt. In Frankreich wurde 2008 eine entsprechende Verfassungsänderung durchgesetzt. Nur Irland war kraft seiner Landesverfassung gezwungen, eine solch schwerwiegende Entscheidung vor das Volk zu bringen. Mit einem klaren Ergebnis: Der Vertrag von Lissabon wurde abgelehnt.

Das hat die europäischen Politiker aber nicht entmutigt, dieses NEIN zu revidieren. So musste die Bevölkerung auf Anordnung der Regierung und auf Druck der EU ein zweites Mal abstimmen.

Bei dieser Abstimmung kam den Befürwortern des Vertrags von Lissabon die aktuelle Finanzkrise zu Hilfe. Eine Mehrheit der Iren, die sich an der Abstimmung beteiligten, sprach sich am 2.10.2009 für den Vertrag aus, anderenfalls hätte Irland die Finanzkrise alleine bewältigen müssen.

 

Analyse des Vertrages von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon ersetzt, wie oben dargestellt, den gescheiterten VerfassungsVertrag. Beide Verträge sind im Wesentlichen inhaltlich gleich, allerdings ist der Vertrag von Lissabon wesentlich unübersichtlicher. In seiner ursprünglichen Form war er ein  reiner Änderungsvertrag und hielt nur die Änderungen an zwei bestehenden Verträgen (Vertrag von Maastricht, 1992 und dem Römischen Vertrag) fest. Jetzt - nach den Abstimmungen in den Parlamenten - liegt eine lesbare Fassung (konsolidierte Fassung) vor. 
Beunruhigender aber noch als als die formalen Mängel sind die politische Inhalte dieses Vertrages. Auf den Punkt gebracht:

1. Der Vertrag von Lissabon ist ein Produkt der neoliberalen Ideologie, die uns die Finanzkrise gebracht hat.

2. Der Vertrag von Lissabon ist ein Militärvertrag zur Aufrüstung Europas.

Diese Thesen werden in einer Analyse der Kieler Attac-Gruppe begründet:

Der Vertrag von Lissabon (konsolidierte Fassung)

Die Analyse des Vertrages. Eine Kritik von Bernd Zöllner 

Das Grundgesetz und der LissabonVertrag

Attac hat den Lissabon-Vertrag, ohne grundsätzlich gegen den europäischen Einigungsprozess zu sein, politisch bekämpft und ihn in Teilen für verfassungsrechtlich bedenklich gehalten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem aufschlussreichen Urteil vom 30.6.2009 über die Verfassungsmäßigkeit des Vertrages entschieden. 

Das Urteil in Kurzform.

In der Presseerklärung des BVG zum Urteil heißt es:"Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute entschieden, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dagegen verstößt das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union insoweit gegen Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 Abs. 1 GG, als Bundestag und Bundesrat im Rahmen von europäischen Rechtssetzungs- und Vertragsänderungsverfahren keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden. Die Ratifikationsurkunde der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag von Lissabon darf solange nicht hinterlegt werden, wie die von Verfassungs wegen erforderliche gesetzliche Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligungsrechte nicht in Kraft getreten ist."

Was bedeutet das?

Ein Sieg für die Parteien, die den Vertrag durch die parlamentarischen Gremien gepeitscht haben? Eine Niederlage also für die Vertragsgegner und die Kläger? Da machen es sich CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne wohl doch zu einfach, auch wenn sie das Urteil einhellig begrüßt haben. In Wirklichkeit hat das BVG der politischen Klasse die gelb-rote Karte gezeigt, die Zustimmung der Parteien ist bloße Taktik.

Worüber haben die Richter eigentlich geurteilt?

Im Zusammenhang mit dem Vertrag von Lissabon hat der Bundestag drei Gesetze verabschiedet, von denen der Bundespräsident zwei,  Zustimmungsgesetz (1), Grundgesetz-Änderungsgesetz(2), unterzeichnet, aber noch zurückgehalten hat. Das dritte Gesetz, das sog. Begleitgesetz, konnte noch nicht ausgefertigt werden, weil es die Verabschiedung eines Grundgesetz-Änderungsgesetzes voraussetzt. Hier hat das BVG über den vom Bundestag gebilligten Entwurf geurteilt. Und dieser Entwurf wurde in Teilen für verfassungswidrig erklärt und muss vom Parlament überarbeitet werden.

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23.05. Attac-Themenabend zum Fiskalpakt

Nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition soll der Bundestag Ende Mai den europäischen Fiskal­vertrag beschließen. Dieser Vertrag ist ein Angriff auf die Demokratie!

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