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Nachfragen können teuer werden - aber nicht unendlich

Dem Ansinnen der Stadt, den Nachfragen nach den Kosten der beiden Berufskollegs am Dortmunder U mit immer neuen Gebührenforderungen zu begegnen, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen jetzt einen Riegel vorgeschoben.

Attac Dortmund zweifelt den wirtschaftlichen Vorteil an, mit dem die Stadt die Vergabe von Bau und Betrieb der beiden Kollegs an einen privaten Investor begründet hatte. Da der Wirtschaftlichkeitsvergleich nach Auffassung von Attac weder Hand noch Fuß hat, wollten wir mit gezielten Fragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Licht in das Zahlenwerk bringen (s. hier). Dafür verlangte die Stadt 474,- €. Wir bekamen jedoch auf die meisten Fragen die Auskunft, man könne als Mieter die Fragen nicht beantworten. „Weitere Fragen und Einsichtnahmen wurden mit neuen Gebühren belegt, so dass uns der Kragen platzte und wir vor das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen zogen“, so Anne Schulze-Allen. Das gab der Organisation jetzt Recht und teilte der Stadt mit, dass es sich nach Auffassung des Gerichts um einen einheitlichen Vorgang handele, der zu keinen weiteren Gebühren berechtige.

Nur halbwegs zufrieden ziehen wir das Fazit: „Fragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz kosten zwar ganz schön was, aber sie berechtigen auch nicht zu unablässigen Gebührenforderungen.“ Auch beim geplanten Verkauf des Kanalnetzes an die Emschergenossenschaft stellen sich z.Zt. auch mehr Fragen als Antworten, z.B. welche langfristigen Folgen ein solcher Verkauf für die Stadt und vor allem ihre Bürger hat. Für uns wäre das nach der Ausgliederung aus dem Tiefbauamt ein weiterer Schritt in Richtung einer Privatisierung der Abwasserversorgung Dortmunds, die wie vieles andere zur Grundversorgung des Staates für die Bürger ist und nicht unter private Profitinteressen gelangen darf.