Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht
Der Vertrag von Lissabon (Reformvertrag) entspricht im Geiste und im Inhalt dem Verfassungstext der in zwei Volksabstimmungen abgelehnt wurde (Alter Wein in neuen Schläuchen). Der Inhalt und die undemokratische Durchpeitschung dieser Verträge wurde und wird von Attac in weiten Bereic kritisiert und abgelehnt.
Trotz aller öffentlichen Bedenken wurde der Vertrag ohne Volksbefragung am 24.4.2008 vom Bundestag ratifiziert. Die schwerden rechtlichen Mängel führten auch prompt zu einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Nahezu alle europäischen Staaten haben denselben Weg beschritten. Der Vertrag wurde von den Regierungen ohne weitere Befragung der Bevölkerung nur auf parlamentarischem Weg durchgepeitscht. Alle ? - Nein, nicht Alle. Eine Kleine Insel im Atlantik deren Verfassung eine solche Volksabstimmung zwingend vorschreibt sagte in einer Volksabstimmung NEIN




