Zu den Naziaktivitäten in Dresden, den Positionen der Regierenden und dem Recht sich dagegen zu wehren
Schon in der Vergangenheit durften Nazis in Dresden ungehindert demonstrieren. Sie durften sich sogar an den Montagsdemonstrationen seit 2004 beteiligen, die sich ausdrücklich gegen Nationalismus richteten. Antifaschistische Demonstrationen wurden dagegen verboten, wie zuletzt der Rundgang zur Erinnerungen an die Nazitäter in Dresden am 13. Februar. Somit sollte es nach Meinung von Ordnungsamt und Gerichten Demonstrationsfreiheit nur für die Nazis geben. Das ist undemokratisch und widerspricht dem rechtsstaatlichen Prinzip der Gleichbehandlung.
Möglicher Grund: Die Positionen der Regierenden und der Nazis haben viele Berührungspunkte. Dazu gehören der (Standort-)Nationalismus, die Befürwortung von Krieg zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen, angeblich aber zur Durchsetzung von Menschenrechten und die Bewertung von Menschen nach ihrer "Nützlichkeit", verbunden mit Arbeitszwang. Dazu gehören aber auch die Bekämpfung von Flüchtlingen, rassistische Einstellungen, Fremdenfeindlichkeit, die Leitkulturdebatte, die Herrschaft einer kleinen Minderheit über die große Mehrheit, die Unterdrückung Andersdenkender und speziell der Antikommunismus. Da ist es kein Wunder, wenn Staat und Nazis Antifaschist(inn)en überfallen (Haus der Begegnung und Praxis in Dresden-Löbtau) und mit Wasserwerfern nicht Feuer gegen die Kälte löschen, sondern Menschen beschießen. Wie die Diskussion um den Mord an Marwa El-Sherbini und dessen Umstände zeigt, gibt es einen verbreiteten strukturellen Rassismus in Polizei und Justiz. Nicht nur, dass auf den Ehemann und nicht auf den Mörder geschossen wurde. Oberstaatsanwalt Avenarius bezeichnete bei einer Veranstaltung am 7. Juli 2010 im Internationalen Begegnungszentrum in Dresden den Mörder als wahnsinnigen Einzeltäter, obwohl das widerlegt wurde. Trotz eines Drohbriefes des späteren Mörders wurden keine verschärften Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Er wurde als normal angesehen. Wenn Muslime sich dagegen über mögliche Anschläge unterhalten, können sie als Terroristen verhaftet werden. Wie auf dieser Veranstaltung berichtet wurde, gibt es verbreitet rassistische Polizeikontrollen z.B. in Kaufhäusern und auf Bahnhöfen. Ein Dunkelhäutiger erzählte dort, dass er bei einem Gerichtsprozess, bei dem er Dolmetscher war, als Angeklagter angesprochen wurde. Der eigentliche Angeklagte, für den er dolmetschte, war hellhäutig. Eine Frau berichtete anschließend, dass ihr Sohn nachts von einem plötzlich bremsenden Polizeiauto mit dem Wort "Passport" aufgehalten wurde. Als er erklärte, dass sein Reisepass zu Hause liege, aber vielleicht auch sein Personalausweis ausreiche, entschuldigten sie sich. Als er aber erklärte, dass sie sich nur entschuldigt haben, weil er Deutscher war, verschwand das Polizeiauto ohne weitere Worte sehr schnell. Dabei müssen die Polizisten und Richter gar keine besonderen Rassisten und Islamfeinde sein. Der alltägliche Rassismus und die alltägliche Islamfeindlichkeit, die auch von großen Teilen der Politik und der Medien gefördert werden, reichen dazu vollkommen aus.
Die Menschen haben das Recht, sich gegen all dies zu wehren. Das ist Demokratie. "Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht."




