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Was ist der Ratschlag

 

Der Ratschlag ist das höchste Entscheidungsgremium von Attac. Er trifft sich zweimal jĂ€hrlich und zwar einmal als "Attac-Basistreffen" mit dem Schwerpunkt auf Erfahrungsaustausch und ein weiteres Mal mit dem Schwerpunkt Entscheidungsgremium u.a. mit den jĂ€hrlichen Wahlen zum Attac-Rat und zum Koordinierungskreis. Beide Treffen sind öffentliche Vollversammlungen. Der Attac-Ratschlag ist ein öffentliches Treffen aller interessierten Menschen aus den Mitgliedsorganisationen, Ortsgruppen sowie den bundesweiten ArbeitszusammenhĂ€ngen und aktiver Nichtmitglieder. Entscheidungen werden im Konsensverfahren getroffen. Abstimmungen sollen die Ausnahme sein. FĂŒr den Fall von Abstimmungen und Wahlen werden von den Mitgliedorganisationen und Ortsgruppen Delegierte bestimmt (zum Delegiertenprinzip s.u.). Der Ratschlag ist eine bundesweite Vollversammlung, auf der alle Anwesenden, egal ob Attac-Mitglieder oder nicht, Rede- und Stimmrecht haben. ZusĂ€tzlich bestimmen die Attac-Gruppen, Mitgliedsorganisationen und bundesweiten ArbeitszusammenhĂ€nge ihre Delegierten nach ihrem eigenen Verfahren, das nicht bundesweit zentral geregelt wird.

DelegiertenschlĂŒssel

Zur Verteilung der Delegiertenstimmen auf dem Ratschlag:
a) Attac-Gruppen: Jede Attac-Gruppe bekommt zwei Stimmen. Dies soll möglich machen, dass von jeder Gruppe jeweils ein Mann und eine Frau entsandt werden und die Beteiligung an den RatschlÀgen verbreitern. Attac-Gruppen mit mehr als 100 Attac-Mitgliedern bekommen vier Stimmen. Gruppen mit mehr als 200 Attac-Mitgliedern erhalten sechs Stimmen. Danach gibt es keine weitere Differenzierung.
b) Mitgliedsorganisationen: Die bundesweit tÀtigen Mitgliedsorganisationen erhalten jeweils zwei Stimmen.
c) Bundesweite Arbeitsgruppen: Kampagnen, Frauennetzwerk, wissenschaftlicher Beirat, usw. erhalten auch jeweils zwei Stimmen. (Beschluss RatschlÀge Frankfurt 2002 und Aachen 2003)

Quotierung

(Dieser Absatz ist noch nicht vom Ratschlag, sondern bisher nur vom Rat beschlossen worden)
Die Delegierten der Attac-Gruppen sollen so gewĂ€hlt werden, dass mindestens die HĂ€lfte der Delegierten Frauen sein können, aber maximal die HĂ€lfte MĂ€nner. D.h.: bleiben FrauenplĂ€tze unbesetzt, sind diese nicht durch MĂ€nner auffĂŒllbar, jedoch können leere MĂ€nnerplĂ€tze durch Frauen besetzt werden.

Entscheidungsverfahren

 

Wie wird auf dem Ratschlag entschieden? Es gibt zwei Entscheidungswege: Konsensorientiertes Entscheidungsverfahren und Mehrheitsabstimmung.
GrundsĂ€tzliches Wichtige Entscheidungen werden auch auf dem Ratschlag wenn irgend möglich im Konsens herbeigefĂŒhrt. Diesem Ziel soll auch Form und Stil der Diskussion entsprechen. Konsens ist, wenn niemand widerspricht, nicht wenn alle zustimmen. Das hier vorgeschlagene Modell soll verhindern, dass bei Attac eine Kultur von Mehrheitsabstimmungen und Übergehen von Minderheiten entsteht. Es soll aber auch eine Selbstblockade verhindern. Die Konsensorientierung relativiert auch die Bedeutung des DelegiertenschlĂŒssels erheblich.

Konsensorientiertes Entscheidungsverfahren

Mit diesem Verfahren werden alle Entscheidungen behandelt außer Finanzfragen, Haushaltsplan, Wahlen, Ort des nĂ€chsten Ratschlages und andere Entscheidungen, die einen Ă€hnlich wenig grundsĂ€tzlichen Charakter haben. Politische Grundsatzentscheidungen mĂŒssen so behandelt werden.

Es wird versucht bei einem Ratschlag auf Konsens zu diskutieren. Melden mehr als 10% der Anwesenden einen Dissens mit dem entstandenen Meinungsbild an, wird eine AG gebildet, die die exponierten Konfliktparteien umfassen muss. Diese versucht, eine Konsenslösung zu erarbeiten. Findet diese AG keinen Konsens, kann spĂ€testens beim nĂ€chsten Ratschlag mit einer 3/4 Mehrheit der Anwesenden abgestimmt werden. Wenn es die Zeit auf dem Ratschlag erlaubt oder wenn die Entscheidung keinen Aufschub duldet, soll die AG zur Findung eines Konsens schon auf dem Ratschlag, bei dem der Dissens auftritt, eingerichtet werden. Sie soll einen Beschlussvorschlag fĂŒr das Plenum erarbeiten, um noch auf dem gleichen Ratschlag eine Entscheidung zu fĂ€llen .
Eine Minderheitenposition muss bei der Veröffentlichung der BeschlĂŒsse deutlich werden, wenn die Minderheit dies wĂŒnscht.

Mehrheitsentscheidungen
Mehrheitsentscheidungen und Wahlen werden von den Delegierten bestimmt.
Mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten wird entschieden:

  • GeschĂ€ftsordnung
  • Finanzfragen
  • Haushaltsplan
  • Ort des Ratschlages

Politische Grundsatzfragen werden nach dem konsensorientierten Verfahren entschieden.
(alles BeschlĂŒsse vom Ratschlag Frankfurt 2002)

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