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Verfassungsbruch durch Hamburger Senat und Polizei beim G20-Gipfel

Pressekonferenz des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins in Hamburg

Sleep-In gegen Schlafverbote. Aktion im Altonaer Volkspark

Demonstrant_innen verklagen die Stadt Hamburg wegen Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zuge der Proteste gegen das G20-Treffen im Juli 2017. Hamburger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wollen durch das Verwaltungsgericht Hamburg anhand von Einzelfällen exemplarisch feststellen lassen, dass Versammlungsverbote und Polizeieinsätze gegen Demonstrant_innen rechtswidrig waren.
Das haben Beteiligte, darunter auch Aktivist_innen von Attac, am heutigen Donnerstag in Hamburg bei einer Pressekonferenz bekanntgegeben.

G20-Gipfel war kein "Festival der Demokratie"

Der G20-Gipfel war kein "Festival der Demokratie", wie Innensenator Andy Grote im Vorhinein behauptete. Stattdessen wurde der Ausnahmezustand zelebriert, in dem die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger außer Kraft gesetzt wurden.

Es begann mit der Auseinandersetzung um die geplanten Protestcamps, in denen mehrere Tausend Menschen übernachten sollten, um gegen das G20-Treffen zu protestieren. Mehrtägige Veranstaltungen mit mehrtägigem Protestgeschehen benötigen Beherbergung der Demonstrant_innen. Die geplanten Protestcamps waren selbst Teil des geplanten friedlichen Protestes.

Hamburger Senat wollte keine Protestcamps

Schon früh stellte der Hamburger Senat klar, dass er solche Camps nicht zulassen würde. Dieses Verbot wurde von der Versammlungsbehörde und der Polizei mit allen Mitteln durchgesetzt, begleitet von einer Strategie der Diffamierung und Kriminalisierung friedlicher Versammlungen. Dabei wurde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vollständig missachtet.

Rechtsanwältin Waltraut Verleih, die gegen Verbote von drei angemeldeten Attac-Versammlungen Klagen bei Gericht einreichen wird, erklärte auf der Pressekonferenz: "Die Versammlungsfreiheit und das Recht auf öffentliche Meinungsäußerung wurden großflächig durch die Allgemeinverfügung außer Kraft gesetzt. Eine 'Gefahrenprognose' der Polizei, die zu dem Ergebnis kommt, Straßentheater unter dem Motto 'Neoliberalismus ins Museum' verbieten zu müssen, ist als Realsatire kaum zu überbieten."

Höhepunkt der Rechtsbrüche war der Polizeieinsatz gegen das "antikapitalistische Camp" in Entenwerder unter Verstoß gegen zuvor ergangene Gerichtsentscheidungen. Auch das Camp im Hamburger Volkspark wurde durch Verzögerung, zahllose Auflagen und Schikanen in seiner Durchführung behindert. Letztlich konnte kein Protestcamp in der ursprünglich geplanten Form stattfinden.

Das repressive Vorgehen gegen die Camps fand seine Fortführung im polizeilichen Vorgehen gegen eine Vielzahl von Versammlungen, die sich gegen das G20-Treffen richteten. Beispielhaft war der Polizeieinsatz am 7. Juli 2017 an der Straßenkreuzung Sechslingspforte/Ackermannstraße/Ekhofstraße. Gegen friedliche
Versammlungsteilnehmer_innen wurde Pfefferspray eingesetzt, sie wurden geschlagen und getreten und erheblich verletzt.