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16. November 2012 - Luz Maria de Stefano de Lenkait:

Wenn der Begriff "Verantwortung Deutschlands" in einem Pressekommentar fällt, so geht es dabei fast immer um eine perfide Assoziierung mit dem Ergreifen militärischer Maßnahmen, Anlass zu folgender Stellungnahme zum

Kommentar in Süddeutsche Zeitung vom 15.11.2012: 
"Warum wir Waffen brauchen" von Peter Blechschmidt

Eine gefährliche Zumutung

Der SZ-Kommentar "Warum wir Waffen brauchen" von Peter Blechschmidt (15.11.2012) ist eine Zumutung, die ein gefährliches Terrain betritt. Der Kommentator wagt, das Pronomen "wir" zu benutzen, ohne zu klären, wen er damit meint und verfällt in eine dogmatische Behauptung, "Recht und Gesetz lassen sich, auch international, leider oft nur mit Waffengewalt oder zumindest mit ihrer Androhung durchsetzen". Dieses Dogma oder diese faschistoide Vorstellung reproduziert Peter Blechschmidt absolut bedenkenlos, weil er offenbar keine Bildung in juristischen Grundsätzen hat. Schon früher gab derselbe Journalist sein skandalöses Verständnis für militärische Gewalt bekannt, nämlich in seinem erbärmlichen SZ-Kommentar „Barmherzigkeit für Oberst Klein“ (9.8.2012) und bewies damit seinen Mangel an jedem rechtlichen Kriterium. Gegenüber einem Massaker an Zivilisten als Folge von Zugriff zu Waffengewalt außerhalb jeder Regel lag er völlig daneben und schrieb absolut abwegig, den Oberst Klein treffe „keine strafbare Schuld“. Im Klaren über den inakzeptablen Kommentar von Peter Blechschmidt bezüglich der strafrechtlichen Verantwortung eines Oberst der Bundeswehr hat die SZ-Redaktion den Leserbrief "Züge eines Unrechtsstaates" am 29.8.2012 veröffentlicht, in dem die unsinnige Behauptung des militaristischen Journalisten widerlegt und die Rechtslage klargestellt wurde.

Es sind gerade diese unbegründeten, rechtlosen jämmerlichen Behauptungen über militärische Gewalt, die ständig Krieg und Eskalation der Gewalt im Sinne der Rüstungsindustrie erst ermöglichen. Ja, es ist die Rüstungsindustrie, die davon profitiert. Bedenkenlos und erbärmlich stellt sich da der Journalist über das Gesetz, ohne jedes Rechtsverständnis. Ist es sein Umfeld, das ihn fehlleitet?

Der geschichtliche Fortschritt zeigt ein wachsendes menschliches Bewusstsein, das Peter Blechschmidt vollkommen übersieht, und zwar der kontinuierliche Versuch, die Gewalt mit Gesetzen zu unterbinden. Die Waffengewalt ist dem Gesetz untergeordnet. Die Polizei im nationalen Bereich ist den Recht setzenden Verfassungsorganen untergeordnet, bzw. der Staatsanwaltschaft. 

Der jetzige Kommentar entlarvt sich als eine gefährliche Zumutung, indem er Deutschland zum Gebrauch von Waffen "zur Wahrnehmung seiner internationalen Verantwortung" ermutigen will. Der Begriff "internationale Verantwortung" wird propagandistisch immer wieder benutzt und strapaziert, um militärische Gewalt damit zu meinen und zu assoziieren. So tendenziös hat sich da der Anstifter zu Gewalt und Aggression demaskiert. Er manipuliert die deutsche Öffentlichkeit, verliert das Maß aller Dinge und verfällt in die Gesetzlosigkeit. Bewusst oder unbewusst liegt er völlig daneben, neben allen zivilisierten Maßstäben. Öffnet er die Tür zum rechtlosen Gewaltgebrauch, macht er sich zum Anwalt der Brutalisierung der gesellschaftlichen Verhältnisse und der internationalen Beziehungen, die der Logik des Krieges entspricht. Er fördert damit nicht die humansten, sondern die gewalttätigsten Elemente als die maßgeblichen Kräfte der Gegenwart und der Zukunft. Ist Peter Blechschmidt sich dessen überhaupt bewusst? Er befindet sich weit entfernt von den zivilisierten internationalen Regeln, die dem Zusammenhalt der Völkerstaatengemeinschaft ein Fundament vorgeben und verzerrt die internationale, dem internationalen Recht verpflichtete Verantwortung Deutschlands durch ein tradiertes irregeleitetes Gewaltmuster, das immer wieder verheerend zeigt, dass solche Leute, die sich auch in aufeinanderfolgenden Bundesregierungen befinden, gar nicht imstande sind, sich zu ändern oder sich nicht ändern wollen. Dieser immer wieder bloßgestellte Schreckensfall, die Neigung zur militärischen Zerstörung, wie jetzt in Syrien zu sehen ist, aufgrund von Banden, die Deutschland, unter anderen, indirekt oder direkt bewaffnet und finanziert, ist nicht mehr zu dulden. Waffenlieferungen in ein Krisengebiet sind in allen zivilisierten Ländern gesetzwidrig, auch in der geltenden Rechtsordnung Deutschlands. Irgendwann werden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, seien sie Anstifter zur Gewalt hinter einem Journalisten-Schreibtisch oder Staatsoberhaupt und Beamte. Den Tätern und ihren Komplizen sollte klar sein: Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht. Die Kettenreaktion einer so verheerenden falschen Gewaltpolitik ist höchst destruktiv und terrorisiert die Bevölkerung, die unter diesem Schrecken leiden muss, wie jetzt in Syrien. Woher stammt diese merkwürdige westliche Spezies? Sind sie wirklich denkende Menschen mit mitfühlender Menschlichkeit oder sind wir hier eher Zeuge einer Mentalität, welche die brutale europäische Geschichte erst möglich gemacht hat und die sich weiter gefühllos kaltblütig kalkulierend hinter Raub, Raubmord, Zerstörung und Massenmord stellt?

Sollen die Nürnberger Prozesse wirklich umsonst gewesen sein? Warum gibt es noch Menschen in Deutschland, die auf diesem tradierten Verbrecherverhalten beharren und sich nach der Horrorgeschichte des 20. Jahrhunderts ihres Landes immer noch nicht normalisiert haben? Das ist wohl letztendlich ein Fall für die Psychiatrie.

Frieden ist der normale Zustand unter zivilisierten Menschen und Nationen. Umso zivilisierter eine Gesellschaft ist, desto weniger Polizei braucht sie. Konflikte regeln sich durch Kommunikation in Frieden unter den betroffenen Menschen und Regierungen. Frieden ist das höchste Gut der Menschheit. Deshalb ist der Frieden von Rechtsnormen geschützt. Die Gewalt dagegen, der Krieg gegen den Frieden ist verboten in der geltenden internationalen Ordnung. Gegen den Friedensstörer ist das Gesetz, das Strafrecht einzuschalten. Hier muss die Staatsanwaltschaft eingreifen und die Polizei dazu unterrichten, den Friedensstörer in Gewahrsam zu nehmen, um ihn vor ein Gericht zu stellen. Obwohl das internationale Recht keine Strafe für einen Akt signalisiert, der ein Verbrechen vor dem internationalen Recht darstellt, entbindet dieser Umstand nicht die Person, die einen solchen Akt begeht, ihrer Verantwortung vor dem Völkerrecht. In den meisten zivilisierten Staaten ist das verbrecherische Verhalten schon in der internen Gesetzgebung geahndet, was die Einschaltung des internationalen Strafgerichtshofs erübrigt. Die Staatsanwaltschaft und die nationale Gerichte würden genügen, sollten die Verfassungsorgane konsequent handeln, um das Strafgesetz anzuwenden.

Der Umstand, dass die Person, die das Verbrechen gegen das Völkerrecht begeht, als Staatschef oder Beamter einer verantwortlichen Regierung handelt, entlastet den Täter nicht von seiner Verantwortung. Diese solide Doktrin wurde schon 1950 von der Kommission des Internationalen Rechts der Vereinten Nationen strukturiert und bekannt gegeben. Die Kommission formulierte die Grundsätze des Völkerrechts, die sowohl im Statut des Nürnberg Tribunals als auch in den Nürnberger Prozessen anerkannt sind. 

Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait